Corona in Salzburg
Das ist der aktuelle Stand im Pongau
Im Pongau steht die Corona Ampel seit heute, 16. Oktober 2020, auf orange. bereits am Donnerstag gab die Regierung verschärfte Maßnahmen für das ganze Bundesland heraus.
PONGAU. In Salzburg wurden mit Stand 15. Oktober 2020 bisher 3.127 Personen positiv auf Covid-19 getestet. Die Zahl der aktiv infizierten Personen im Bundesland beträgt aktuell laut Epidemiologischen Melderegister (EMS) – EMS ist das offizielle Register, in welches von den Bezirksbehörden sowie von Labors eingetragen wird – 727 Personen. Das heißt gegenüber dem 14. Oktober ein Plus von 57 Personen, die beim EMS gemeldet sind.
Die Bezirke im Vergleich
Im Pongau sind zur Zeit 169 Personen aktiv infiziert um 57 mehr als am 14. Oktober. Die Höchsten Zahlen bleiben weiterhin im Tennengau mit 274 Personen, in dem Bezirk der bereits auf rot steht hat sich die Zahl um 63 aktiv Infizierte erhöht. Im Flachgau ist die Zahl um 65 Fälle gestiegen, hier sind es mittlerweile 192 Fälle und in Stadt Salzburg werden 155 Personen verzeichnet. Einen Anstieg gab es auch im Pinzgau hier sind zur Zeit 60 Personen gemeldet. Einzig der Lungau kann negative Zahlen vermelden hier hat sich die Fallzahl sogar reduziert auf 20.
Im Pongau ist die Entwicklung ähnlich dynamisch wie im Tennengau. Am 1. Oktober waren es noch 51 aktiv infizierte mittlerweile sind es 142. Allerdings verteilen sich hier die aktiven Fälle auf den ganzen Bezirk und können im Vergleich zum Tennengau besser eingegrenzt und zurück verfolgt werden.
Das gilt für das gesamte Bundesland
Bei der Pressekonferenz der Landesregierung am Donnerstag Vormittag wurden Maßnahmen ausgegeben die das gesamte Bundesland und somit auch den Pongau betreffen.
Im gesamten Bundesland gilt ab Samstag ein Verbot für Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze, egal ob drinnen oder draußen. Ausnahmen gibt es nur für den Profisport und Gruppentraining von Spitzensportlern. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Plätzen dürfen keine Speisen oder Getränke angeboten werden. Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sind verboten. "Das heißt keine Garagen, Werkshallen etc.", betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
Die Oberstufen der Schulen, beginnend mit der 9. Schulstufe, müssen außer im Pinzgau und Lungau auf Home-Schooling umstellen. Dies gilt vorerst für die Woche vor den Herbstferien. Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen bleiben geöffnet. „Wichtig war mir, dass die Kindergärten und die Schulen bis einschließlich der Unterstufen unter erhöhten Schutzmaßnahmen weiter offen bleiben können“, sprach sich Landesrätin Andrea Klambauer bei der Pressekonferenz aus. Die Bildungsdirektion meldet am 15. Oktober 28 neue auf Covid-19 positiv getestete Personen im Schulbereich.
Ein Besuch in Gastronomiebetrieben ist nur mit einer Registrierung möglich, die Sperrstunde um 22 Uhr bleibt aufrecht, ausgenommen sind Gäste in Beherbergungsbetrieben. Mit dieser Maßnahme soll, laut Haslauer, eine Aufrechterhaltung des Gastronomiebetriebe ermöglicht werden.
Die Gesamte Pressekonferenz wurde live auf meinbezirk.at übertragen und kann hier nachgesehen werden.
Zahlen aus den Gemeinden
Zur Zeit geben nur wenige Gemeinden ihre Fallzahlen bekannt. Eben, Flachau und Radstadt melden zur Zeit je vier Personen. In St. Martin gibt Bürgermeister Johannes Schlager im Gemeindebrief eine Zahl von etwa 15 Personen an. Großarl und Hüttschlag beschränken sich darauf von einigen positiv getesteten Personen zu sprechen. Filzmoos muss nun einen Fall verzeichnen. Auch aus Bad Hofgastein wird ein Fall gemeldet, derzeit sollen es im gesamten Gasteinertal zehn Fälle geben. Die restlichen Gemeinden haben derzeit keine Zahlen veröffentlicht.
Maßnahmen bei Gelb
Halten Sie Abstand: mindestens einen Meter zu haushaltsfremden Personen und anderen Gruppen
Tragen Sie einen Mund–Nasen-Schutz:
- in allen öffentlichen Verkehrsmitteln
- beim Betreten von Lebensmitteleinzelhandel, Verkaufsstätten von Lebensmittelproduktionsbetrieben, Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Banken, Post und Postpartnerbetrieben.
- bei Kundenkontakt, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, keine andere geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist und ein direkter, länger dauernder Kontakt besteht
- beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs, öffentlichen Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen von Gesundheitsdienstleistern
- in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen (inklusive Gastronomie für Gäste außer am Essplatz)
- im Freien, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- in der Gastronomie für Personal im Service
- bei Kontakt mit Risikogruppen
Ausgenommen vom Mund-Nasen-Schutz sind: Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund–Nasen-Schutz tragen können
+++ Service: Wir haben alle Gemeindeseiten auf dieser Seite verlinkt (Einfach auf den Namen der Gemeinde klicken). Die mit einem❗️ gekennzeichneten Gemeinden benutzen bereits die App "Gem2Go". Bitte beachten Sie die Informationen die Ihnen Ihre Gemeindevertreter laufend zur Verfügung stellen.+++
Altenmarkt
Bad Gastein
Bad Hofgastein (❗️)
Dorfgastein
Bischofshofen (❗️)
Eben
Filzmoos (❗️)
Flachau (❗️)
Forstau
Goldegg (❗️)
Großarl (❗️)
Hüttschlag
Mühlbach (❗️)
Pfarrwerfen (❗️)
Radstadt
St. Johann (❗️)
St. Martin (❗️)
St. Veit (❗️)
Schwarzach (❗️)
Untertauern (❗️)
Wagrain (❗️)
Kleinarl (❗️)
Werfen (❗️)
Werfenweng
Hüttau
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