Kein Wolfsabschuss
Gericht hebt Bescheid der Pongauer Behörde auf

- Der Wolf darf nicht geschossen werden – das Landesgericht hob den Bescheid der BH St. Johann auf.
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Das Landesgericht hob den Wolfs-Abschussbescheid der BH St. Johann auf. Naturschützer freuen sich, dass ihrer Beschwerde stattgegeben wurde – sie fordern eine Herdenschutz-Offensive der Politik.
SALZBURG, PONGAU. Den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann zur "Abschussfreigabe" eines Wolfes hat das Landesgericht aufgehoben. Die Beschwerde der Naturschutzorganisationen WWF Österreich und Naturschutzbund Österreich war damit erfolgreich. „Der Abschussbescheid hatte nicht nur verfahrensrechtliche, sondern auch inhaltliche Mängel. Damit bestätigt das Landesverwaltungsgericht den hohen europaweiten Schutzstatus der Wölfe“, sagen WWF-Wolfsexperte Christian Pichler und Lucas Ende vom Naturschutzbund.
Mehr Schutzmaßnahmen gefordert
Pichler und Ende fordern eine Herdenschutz-Offensive der Salzburger Landesregierung, um auf die nächste Almsaison rechtzeitig vorbereitet zu sein:
„Die Entscheidung des Gerichts ist ein Weckruf für die Politik. Fachgerechter Herdenschutz ist und bleibt alternativlos. Österreichs Nachbarländer wie die Schweiz zeigen seit Jahren, wie ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben gelingen kann. Daher muss auch Salzburg nachziehen, anstatt wirkungslose Abschussdebatten zu führen.“

- Die Naturschützer fordern besseren Herdenschutz – dieser sei laut Bescheid aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich gewesen, was dem Landesgericht als Argument zu wenig war.
- Foto: ÖBSZ
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Wirtschaftliches Argument ist Gericht zu wenig
Europäisches Recht schreibt den Einsatz von gelinderen Mitteln wie zum Beispiel Herdenschutzmaßnahmen vor, ehe ein Wolfsabschuss zulässig ist. Der Abschussbescheid der Pongauer Behörde sei jedoch den Nachweis schuldig geblieben, warum Herdenschutz keine Alternative sei, und habe lediglich behauptet, dass dies wirtschaftlich unmöglich sei. „Die Europäische Union hat den Weg für eine 100-prozentige Förderung von Schutzmaßnahmen längst freigemacht. Dass das Land Salzburg von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch macht und Herdenschutz in der betroffenen Region bisher unversucht blieb, rechtfertigt keine Ausnahme vom strengen Schutz der Wölfe“, betont Pichler.
Naturschützer: "Tiere zu wenig geschützt"
Ende sagt, dass Wölfe nicht zwischen erlaubter Beute wie Wildtieren und verbotener Beute wie Nutztieren unterscheiden könnten, solange sie nicht durch Zäune oder Hunde abgeschreckt würden:
"Keines der gerissenen Tiere im Großarltal war entsprechend der Mindestanforderungen geschützt. Ein Abschuss ist somit nicht gerechtfertigt gewesen und würde auch künftig keine Sicherheit für Weidetiere bringen.“

- Hirten mit Herdenschutzhunden könnten laut Naturschützern eine Alternative zum Wolfsabschuss sein.
- Foto: Max Rossberg/EWS
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Kein Weg vorbei am Herdenschutz
Die beiden Naturschutz-Organisationen behaupten, dass nur bessere Herdenschutzmaßnahmen der Almwirtschaft helfen können. Denn selbst wenn der betreffende Wolf längst weitergezogen ist, bleiben ungeschützte Nutztiere eine leichte Beute für den nächsten. "Der Einsatz von Elektrozäunen, Herdenschutzhunden sowie Hirtinnen und Hirten muss viel stärker unterstützt werden, will man die betroffene Landwirtschaft nicht weiter im Regen stehen lassen“, appellieren Ende und Pichler.
Wölfe als Gesundheitspolizei im Wald
Laut Naturschützern gelten Wölfe im Ökosystem als „Gesundheitspolizei des Waldes“, die den Wildbestand regulieren. Wölfe würden vor allem kranke oder schwache Tiere erbeuten und damit die Ausbreitung von Krankheiten eindämmen oder sogar verhindern. Außerdem hinterließen sie wichtige Nahrungsreste für andere Schlüsselarten wie Adler. Fehlen diese Interaktionen, wirke sich das negativ auf die Zusammenhänge in der Natur und damit auch auf den Menschen aus.
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