Obinger fordert
"Bürgermeisteramt muss rechtlich als Beruf behandelt werden"

Hansjörg Obinger: Bürgermeister der Stadtgemeinde Bischofshofen, Landesvorsitzender des Gemeindevertreterverbands und SPÖ-Bezirksparteivorsitzender. | Foto: BB-Archiv
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PONGAU, SALZBURG (aho). Weil sich die Suche nach Bürgermeisterkandidaten in vielen Gemeinden immer schwieriger gestaltet, fordert Hansjörg Obinger eine Umstellung auf ein rechtliches Anstellungsverhältnis für Bürgermeister, das auf die Dauer der Amtsperiode befristet ist. Als Landesvorsitzender des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbands (GVV) kritisiert er die mangelnde sozialrechtliche Absicherung. "Wer sich am 10. März in einer Salzburger Gemeinde als Bürgermeisterkandidat zur Wahl stellt, benötigt unabhängig von der Parteifarbe ein großes Ausmaß an Idealismus", sagt Obinger.

Vorbild Bayern: Anstellung als Wahlbeamter

Als Bürgermeister der Stadtgemeinde Bischofshofen kennt er die Probleme und weiß, dass sich immer weniger Menschen dazu durchringen können, für dieses Amt zu kandidieren. Das zeigt sich besonders in jenen Gemeinden, in denen nur eine Person zur Wahl steht – wie in Radstadt, wo weder ÖVP noch SPÖ einen Kandidaten ins Rennen schicken. Der GVV fordert, das Bürgermeisteramt zum bezahlten Beruf zu erklären, um es wieder attraktiver zu machen. "Bürgermeister ist nicht nur eine Berufung, sondern auch ein Beruf. Als Bürgermeister trage ich Vollzeit Verantwortung für die Menschen und die funktionierende Infrastruktur in meiner Gemeinde“, sagt Obinger und verweist auf das Vorbild Bayern, wo Bürgermeister für die Dauer ihrer Amtsperiode als Wahlbeamte in ihrer Gemeinde angestellt sind.

"Pensionseinzahlungsjahre fehlen"

Auch in Oberösterreich, wo bisher zwischen haupt- und nebenberuflichen Bürgermeistern unterschieden wurde, gibt es ab der nächsten Wahl 2021 nur noch hauptberufliche Bürgermeister. Diese können freiwillig einer Pensionskasse beitreten. Salzburgs Bürgermeister entstehen derzeit Nachteile bei der Pension. Zwar wurden die Aufwandsentschädigungen in den vergangenen Jahren sukzessive angehoben. "Wer sich als Bürgermeister voll und ganz auf seine Gemeinde konzentriert, wird im Alter aber dafür bestraft, weil wichtige Pensionseinzahlungsjahre fehlen“, erklärt Obinger.

„Das Bürgermeisteramt ist ein Beruf und soll auch rechtlich so behandelt werden“ (Hansjörg Obinger)

Laut Obinger wäre "jede sozialrechtliche Besserstellung von Bürgermeistern zu begrüßen". Er selbst fordert den Landesgesetzgeber auf, das Bürgermeisteramt rechtlich in ein Anstellungsverhältnis, das auf die Dauer der Amtsperiode befristet ist, umzuwandeln: "Dann gibt es in Zukunft auch wieder mehr Leute, die sich als Kandidaten zur Verfügung stellen."

Beispiel Radstadt: Johann Warter

Radstadt ist nicht nur ein Beispiel dafür, dass sich immer weniger Leute für das Bürgermeisteramt zur Verfügung stellen, sondern auch dafür, dass eine Gesetzesänderung das Problem lösen könnte. Vizebürgermeister Johann Warter (SPÖ) entschied sich nämlich wegen sozialrechtlichen Gründen gegen die Bürgermeisterkandidatur: "Das Bürgermeisteramt in Radstadt ist mit der Ausübung meines Brotberufs als Amtsleiter von Untertauern de facto nicht vereinbar. Die feste Anstellung auf Dauer der Funktionsperiode würde die Sachlage aber komplett ändern. Ich glaube daher auch, dass Bürgermeister für ihre Arbeit ein normales Gehalt statt einer Aufwandsentschädigung erhalten sollen."

"Die Arbeit von Bürgermeistern ist verantwortungsvoll, zeitaufwändig und bedeutsam. Wollen wir gute Leute für diese wichtigen Positionen finden, müssen attraktive Rahmenbedingungen her." (Walter Steidl)

Unterstützung bekommt Obinger von Salzburgs SPÖ-Chef Walter Steidl, der im Landtag Anstöße und Initiativen setzen will: „Es wird immer schwieriger, Interessenten zu finden. Wenn wir nicht gegensteuern, wird das zu einem Problem“, sagt Steidl und spricht sich für eine verbesserte sozialrechtliche Absicherung von Bürgermeistern aus: "Egal ob beim Anspruch auf Mutterschutz, Karenz, einer Pflegefreistellung oder den Nachteilen bei den Einzahlungsjahren für die Pension – die Rahmenbedingungen müssen fair und zeitgerecht sein."

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