Im ganzen Pongau
Private Feuerwerke bleiben in Ortsgebieten verboten
Wie schon im letzten Jahr gilt in den Ortsgebieten aller Pongauer Gemeinden heuer ein Verbot für private Feuerwerke — auch zu Silvester. Der Obmann der Bürgermeisterkonferenz begründet die Entscheidung mit Überlegungen zum Umwelt- und Tierschutz.
PONGAU. Die Pongauer Bürgermeisterkonferenz hat sich auch heuer darauf geeinigt, dass zu Silvester in den Ortsgebieten der Pongauer Gemeinden keine privaten Feuerwerke erlaubt sein werden. Laut Polizei drohen Wiederholungstätern im Falle einer Anzeige Strafen von bis zu 3.600 Euro.
Update 15. Dezember: Untertauern macht bei dem Beschluss der Bürgermeister nicht mit!
Verbot gilt nur innerhalb der Ortstafeln
Obmann der Pongauer Bürgermeisterkonferenz ist momentan der Pfarrwerfener Ortschef Bernhard Weiß (ÖVP). Er betont, dass man heuer lediglich den Entschluss des Vorjahres betätigt habe. Dieser Beschluss sei damals einstimmig gefallen. "Wir sprechen immer von Umweltschutz, Feinstaub-Belastung und Tierschutz — das passt mit den zahlreichen Feuerwerken einfach nicht mehr zusammen", erklärt Weiß. "Wichtig ist aber, dass wir als Bürgermeister nur Einfluss auf das Ortsgebiet haben. Außerhalb der Ortstafeln bleibt Pyrotechnik bis zur Klasse F2 erlaubt". Unter die Klasse F2 fällt in Österreich das sogenannte "Kleinfeuerwerk". Das sind in der Regel jene Artikel, die vor Silvester bei den klassischen Verkaufsständen erhältlich sind.
Organmandate zwischen 30 und 50 Euro
In Österreich gilt grundsätzlich ein ganzjähriges Verbot von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet — also im Bereich innerhalb der Ortstafeln. Bis vor einigen Jahren wurde dieses Verbot zu Silvester von den Bürgermeistern mittels Ausnahmegenehmigung aufgehoben. Genau diese Ausnahmen entfallen seit dem letzten Jahr. Von der Landespolizeidirektion heißt es, dass Vergehen gegen dieses Verbot schwer nach zu verfolgen seien: "Wenn zum Beispiel eine Gruppe zusammen steht, kann man nur selten die verantwortliche Person ausfindig machen. Dann kann man natürlich auch keine Strafen ausstellen." Sollte eine Person bei einem Vergehen klar identifiziert werden können, würden im Normalfall Organmandate in der Höhe von 30 bis 50 Euro ausgestellt. "Wenn die Betroffenen das nicht zahlen wollen, werden sie angezeigt. Dann kann die Strafe bei Wiederholungstätern bis zu 3.600 Euro ausmachen.
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