Grenzverkehr
Arbeiterkammer klagt gegen bayerische Einreiseverordnung

Die Salzachbrücke zwischen Oberndorf und Laufen. | Foto: Stadtgemeinde Oberndorf
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Gegen "unverhältnismäßige und diskriminierende" Maßnahmen gegen Salzburger, die nach Bayern beruflich oder schulisch auspendeln, klagt die Arbeiterkammer Salzburg jetzt.

SALZBURG. Seit drei Wochen müssen sich Einpendler nach Bayern einem wöchentlichen Corona-Test unterziehe. Seit 9. November wurde die Verordnung noch verschärft. Völlig "unverhältnismäßig und diskriminierend", sagt die Arbeiterkammer Salzburg (AK).

"Maßnahme für Grenzpendler kaum umsetzbar"

Mit einem so genannten Normenkontroll-Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof will die AK Salzburg nun Klarheit für mehr als 4.500 betroffenen Salzburger Pendler und Schulkinder schaffen, die sich einem wöchentlichen Corona-Test unterziehen müssen. Die Tests sind kostenlos, jedoch mit zeitlichem Aufwand verbunden. „Diese Maßnahme ist unverhältnismäßig und diskriminierend – und im Fall des von uns vertretenen Grenzpendlers beinahe nicht umsetzbar“, erklärt AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder.

Salzburgs AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder. | Foto: AK/Neumayr
  • Salzburgs AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder.
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Beispiel aus dem Alltag 

Die Arbeiterkammer kennt viele Beispiele wie diese aus dem Alltag der Grenzpendler zwischen Salzburg und Bayern: Sebastian H. besitzt weder Auto, noch Führerschein. Den üblichen Arbeitsweg von Oberndorf nach Laufen, bewältigt er entweder per Rad oder zu Fuß. Für Hin- und Rückweg zur Corona-Testung zur weit entfernten Corona-Testung, ist er aufs öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Inklusive Wartezeiten und Testung benötigt er dafür aktuell drei bis dreieinhalb Stunden wöchentlich bzw. 14 Stunden monatlich. Das sind immerhin 1,75 bis 2 Arbeitstage pro Monat.

Repräsentativ für die tausenden Betroffenen hat die AK Rechtsschutz übernommen und mit Hilfe einer renommierten Anwaltskanzlei aus Bad Reichenhall einen Normenkontroll-Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Auszujudizieren bzw. zu prüfen gilt es laut der Anwaltskanzlei mehrere Punkte:

  • Unter anderem stehe die Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) in Konflikt mit dem EU-Recht, aber auch mit dem deutschen Grundrecht.
  • Es gäbe kein sachliches Unterscheidungskriterium dafür, dass Beschäftigte, die aus einem ausländischen Risikogebiet kommen, anders behandelt werden als Beschäftigte, die aus einem inländischen Risikogebiet in Bayern ihren Arbeitsplatz aufsuchen, wird im Normenkontrollantrag der Anwaltskanzlei festgehalten. 
  • Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich Personen aus Bayern 24 Stunden außerhalb des Freistaats aufhalten können, ohne der Testpflicht zu unterliegen, diese Regelung aber bei den Einpendlern aus Salzburg nicht angewandt wird.
  • Darüber hinaus fehle aus Sicht der bayrischen Anwaltskanzlei der Einreise-Quarantäne-Verordnung die Rechtsgrundlage im bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz und daher stehe sie im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz und sei somit verfassungswidrig.

Mit einem Urteil wird spätestens nächste Woche gerechnet.

Sebastian H's Fall soll Klarheit für 4.500 Betroffen schaffen

„Mehr als 4.500 Menschen sind von dieser Regelung betroffen. Um für sie Klarheit zu schaffen, geben wir Sebastian H. bei diesem Normenkontroll-Eilantrag am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Rechtsschutz“, erklärt AK-Präsident Peter Eder. „Auch wenn dieses Verfahren der AK gegen den Freistaat Bayern dem Kampf David gegen Goliath ähnelt, bin ich überzeugt, dass wir erfolgreich sein werden“, so Eder. „Unabhängig vom Ausgang braucht es die Unterstützung von Landeshauptmann Haslauer auf diplomatischer Ebene."

SPÖ schließt sich der Forderung nach einer Lösung der Probleme im kleinen Grenzverkehr an

Dieser Forderung schließt sich auch die SPÖ an: „Bayern und Salzburg sind genauso verbunden wie Salzburg und die Steiermark, Oberösterreich, Kärnten oder Tirol. Die Menschen wollen keine symbolischen Treffen, bei denen der Bundeskanzler medienwirksam am Walserberg auftaucht, sondern Lösungen. Die Corona-Pandemie kennt keine Grenzen. Deswegen sollten Salzburger*innen, die in Bayern arbeiten oder in die Schule gehen, genauso behandelt werden wie Deutsche und umgekehrt", sagt der SPÖ-Chef in Salzburg, David Egger und fordert Landeshauptmann Wilfried Haslauer dazu auf, sich ebenfalls einzuschalten und "mit Markus Söder auf politischer Ebene eine Regelung zu finden, die trotz Corona-Pandemie Torturen im kleinen Grenzverkehr aus dem Weg räumt".

David Egger, SPÖ-Chef in Salzburg, fordert Landeshauptmann Wilfried Haslauer dazu auf, sich bei der Grenzfrage einzuschalten.
  • David Egger, SPÖ-Chef in Salzburg, fordert Landeshauptmann Wilfried Haslauer dazu auf, sich bei der Grenzfrage einzuschalten.
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