Porsche-Autotunnel
Der Amtsbericht muss neubewertet werden

- Ingeborg Haller, Klubobfrau der Bürgerliste und Simon Heilig-Hofbauer, Landtagsabgeordneter Die Grünen mit dem Rechtsgutachten. Nun wurde im heutigen Planungsausschuss entschieden, dass der Amtsbericht neubewertet werden muss.
- Foto: Bürgerliste
- hochgeladen von Daniel Schrofner
Update, Donnerstag, 10. Juli 2025:
Die Mitglieder des städtischen Planungsausschusses haben am heutigen Donnerstag, 10. Juli 2025, erneut über das Projekt eines privaten Autotunnels samt Garage im Kapuzinerberg beraten. Dabei wurde entschieden, den entsprechenden Amtsbericht „zurück zum Amt“ zu schicken und eine Neubewertung vorzunehmen. Es heißt also weiter warten für den deutsch-österreichische Unternehmer Wolfgang Porsche, ob er seinen privaten Autotunnel bauen kann.
SALZBURG. Wie von MeinBezirk berichtet, hat die Bürgerliste im Vorfeld ein zusätzliches Rechtsgutachten eines Experten für Raumordnungsrecht vorgelegt. Dieses kommt zur Ansicht, dass im verfahrensgegenständlichen Fall, die Erteilung einer Einzelbewilligung sowohl verfahrens- als auch materiellrechtlich als rechtswidrig und die Abweisung des Ansuchens geboten erscheint.
Die Bürgerliste ist weiterhin aus fachlichen Gründen gegen das Tunnelprojekt samt Garage im Kapuzinerberg, wie Klubobfrau Ingeborg Haller klarstellt: "Es ist nach den strengen Regeln des Raumordnungsgesetzes aus unserer Sicht nicht bewilligbar." Für Haller wäre der Projektbetreiber gut beraten, von dem Projekt Abstand zu nehmen.
------------------------------------------------------------
Der Amtsbericht für die raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung für den geplanten Porsche-Tunnel im Kapuzinerberg liegt vor. Er soll am morgigen Donnerstag, 26. Juni 2025, im Planungsausschuss der Stadt Salzburg abgesegnet werden. SPÖ, ÖVP und FPÖ werden wohl dafür stimmen, Kritik von der Bürgerliste, die ein eigenes Rechtsgutachten präsentierte und der KPÖ Plus.
SALZBURG. Der deutsch-österreichische Unternehmer Wolfgang Porsche plant, seine Stefan-Zweig-Villa (Paschingerschlössl) künftig über einen unterirdischen Tunnel, ausgehend von der Parkgarage Linzer Gasse, zu erschließen. Der Tunnel soll in einer Kaverne mit neun privaten Stellplätzen enden. Für das Projekt ist nun die Nutzung von insgesamt 3.044 Quadratmeter an Grundstücksflächen erforderlich, die im privaten Gut der Stadt Salzburg stehen.
Amtsbericht Thema im morgigen Planungsausschuss
Nun liegt der Amtsbericht vor, wurde von Bürgermeister Bernhard Auinger unterschrieben und soll am morgigen Donnerstag, 26. Juni 2025, im Planungsausschuss der Stadt Salzburg abgesegnet werden. Auingers SPÖ wird wohl dafür stimmen, genauso wie die ÖVP und die FPÖ, die dies bisher immer getan haben. Im Amtsbericht wird empfohlen die Einzelbewilligung zu erteilen, da die Amtssachverständige zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Einzelbewilligung vorliegen würden und das Garagenprojekt bewilligt werden könne.
Bürgerliste ließ Rechtsgutachten erstellen
Kritik wird vonseiten der Bürgerliste laut:
"Ein Tunnel und Garagenprojekt inmitten des Kapuzinerberges braucht eine raumordnungsrechtliche Einzelbewilligung nach dem Raumordnungsgesetz, weil das geplante Projekt im Grünland – Erholungsgebiet liegt“,
erklärt Klubobfrau Ingeborg Haller. Sie wird am morgigen Donnerstag am Beginn der Sitzung ersuchen, dass man in der öffentlichen Sitzung über den Amtsbericht diskutiert. Haller geht davon aus, dass die Mitglieder des Ausschusses den Antrag einstimmig annehmen werden. Und "wir haben zeitgerecht einen ausgewiesenen Experten in bau- und raumordnungsrechtlichen Fragen, Karim Giese, beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen", fügt Haller hinzu.
Dieses
"kommt zur Ansicht, dass im verfahrensgegenständlichen Fall, die Erteilung einer Einzelbewilligung sowohl verfahrens- als auch materiellrechtlich als rechtswidrig und die Abweisung des Ansuchens geboten erscheint“,
sagt die Klubobfrau, die auch feststellt, dass fachliche und keine ideologischen Gründe, wie oft argumentiert wird, gegen die Bewilligung des Projektes vorliegen. Sollte morgen eine Einzelbewilligung erteilt werden, dann muss der Akt beziehungsweise der Bescheid in jedem Fall auch noch dem Land als Aufsichtsbehörde vorgelegt werden, so die Bürgerliste: "Privat-Tunnel bräuchte Sanctus des Landes."
Kritik auch von der KPÖ plus
Auch die KPÖ plus war von Anfang an gegen das Projekt. Sie hält eine Einzelbewilligung für rechtswidrig.
„Eine Einzelbewilligung kann es nur geben, wenn die Baumaßnahmen für ‚die Aufrechterhaltung der bisherigen Verwendung erforderlich sind‘. Der Bescheid sagt, dass das Abstellen von Fahrzeugen im Nahbereich des Wohngebäudes möglich sein sollte. Das Parken von Autos kann für den Verwendungszweck Wohnen aber niemals erforderlich sein. Außerdem: Es gibt bei der Zweig-Villa bereits oberirdische Parkplätze“,
sagt Gemeinderat und Rechtsanwalt Klaudius May und fügt hinzu: „Das ist keine Frage der Auslegung, sondern klar gesetzwidrig. Das Problem: Der Bescheid kann nur beeinsprucht werden, wenn nachbarschaftliche Einsprüche vorliegen – Nachbarn gibt es in diesem Verfahren aber keine. Der Bescheid wird nur der Aufsichtsbehörde (Land Salzburg) vorgelegt, die das immer mittels Zweizeiler absegnet. Wir finden: Es darf in Salzburg keine Sonderbehandlung für Superreiche geben.“
Mehr News aus Salzburg
<< HIER >> finden Sie weitere Berichte aus der Stadt Salzburg
<< HIER >> kommen Sie zu weiteren Artikeln von Daniel Schrofner




Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.