Blindenführhunde als Rehabilitationsmaßnahme in Österreich
Die im Österreichischen Parlament vertretenen Parteien, SPÖ, ÖVP, FPÖ, die Grünen und das BZÖ wären durch ihre Volksvertreter angehalten, endlich gesetzliche Maßnahmen zu treffen die eine Umsetzung der Finanzierung eines Blindenführhundes nach dem Vorbild der Bundesrepublik Deutschland möglich macht.
Seit dem Jahre 1993 gibt es Bemühungen in Form von schriftlichen Eingaben und persönlichen Vorsprachen, das auch in Österreich, so wie bereits ausgeführt in Deutschland und der Schweiz unter Wahrung eines Rechtsanspruches die Kosten für einen nach § 39a BBG ausgebildeten und beurteilten Blindenführhund von den Krankenkassen als Kostenträger übernommen werden. Aber bis heute im Jahr 2013 hat sich überhaupt nicht getan.
Aus diesem Grund bittet Blindenführhund alle Österreicher/innen Ihn zu unterstützen . Denn
nur durch Ihre Mithilfe und Unterstützung wird es möglich werden dieses Ziel zu erreichen.
Daher möchten wir Sie bitten uns eine email : ( Dem Betreff :Blindenführhund ) mit Namen Adresse und Bundesland zu mailen, oder direkt an uns zusenden:
Unabhängiger Blindenführhunde Verein
Grabengasse 9A 2/1
A-2630 Ternitz
Blindenführhund Sly und ich möchten uns schon im Voraus recht herzlich für Ihre Mithilfe bedanken
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.