Vorsicht Ertrinkungsgefahr
KFV warnt vor ungesicherten Pools und Planschbecken

- Ertrinken ist in Österreich die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kindern.
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Pools und Planschbecken sorgen für eine erfrischende Abkühlung an heißen Sommertagen, für Kleinkinder stellen sie jedoch gleichzeitig eine Gefahrenquelle dar. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat eine Reihe von Tipps und Maßnahmen parat, um Ertrinkungsunfälle zu vermeiden.
STEIERMARK. An heißen Sommertagen wie wir sie derzeit in der Steiermark erleben, dienen Pools oder Plantschbecken als willkommene erfrischende Abkühlung. Doch insbesondere für Kleinkinder kann das kühle Nass schnell zur Gefahr werden, stellt doch das Ertrinken in Österreich die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kindern dar.
Und auch im heurigen Jahr ereigneten sich bereits mehrere Ertrinkungsunfälle, die auf tragische Weise deutlich machen, wie gefährlich offene und vor allem ungesicherte Wasserstellen sein können. Dazu reichen oft schon wenige Zentimeter Wassertiefe. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) appelliert vor diesem Hintergrund an Eltern und Aufsichtspersonen, Kinder in und am Wasser niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

- Kinder und Kleinkinder sollten nie unbeaufsichtigt in der Nähe des Wassers oder im Wasser sein, da damit immer ein gewisses Risiko verbunden ist.
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Kinder geraten in reflexartigen Schockzustand
Die große Gefahr besteht dem KFV zufolge darin, dass Kleinkinder bei Gefahrensituationen im Wasser in einen reflexartigen Schockzustand geraten und dadurch nicht auf sich aufmerksam machen können. Zwei Minuten reichen aus, dass ein Kind im Wasser das Bewusstsein verliert. Nach fünf Minuten kann Sauerstoffmangel bereits zum Tod führen. Dies verdeutlicht, wie kurz das Zeitfenster bei Badeunfällen ist, in dem das Schlimmste vermieden werden kann.
„Gerade bei Gewässern im häuslichen Umfeld wird das ertrinkende Kind oft zu spät bemerkt. Solche tragischen Unfälle führen uns vor Augen, dass Kinder in und am Pool nie unbeaufsichtigt bleiben dürfen. Zusätzlich sollten auch unbedingt Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa das Anbringen von Umzäunungen, Alarmsystemen oder Poolabdeckungen, getroffen werde"
Johanna Trauner-Karner, Leiterin der Abteilung Sport- und Freizeitsicherheit im KFV

- Kleinkinder geraten in Gefahrensituationen im Wasser in einen reflexartigen Schockzustand und können dadurch nicht auf sich aufmerksam machen.
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Sechs Maßnahmen zur Unfallprävention
Die Devise lautet "Safety First". Im Folgenden findest du einen Überblick über sechs wichtige Tipps des KFV sowie hilfreiche Maßnahmen, um Ertrinkungsunfälle zu vermeiden:
- Aufmerksam sein: Kinder sollten im Wasser sowie in der Nähe von Wasser immer beaufsichtigt werden und in Reichweite sein. Dies gilt auch für Kinder, die bereits schwimmen können.
- Gefahr "sekundärem Ertrinken": Gelangt im Zuge eines Badeunfalls Wasser in die Lunge eines Kindes, sollten Eltern ihre Kinder nach dem Vorfall genau beobachten. Etwa 24 Stunden nach einem Wasserunfall, kann das so genannte "sekundäre Ertrinken" zu lebensbedrohlichen Atemproblemen führen.
- Kindersichere Poolabdeckungen anbringen: Die potenzielle Gefahr, die von Pools für Kleinkinder ausgeht, kann durch spezielle Poolabdeckungen reduziert werden. Hier sollte unbedingt das richtige System gewählt und darauf geachtet werden, dass die Abdeckung auch stabil genug ist, um das Gewicht des Kindes zu tragen.

- Ohne entsprechende Abdeckung stellen Pools für Kinder ein Sicherheitsrisiko dar.
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- Pools umzäunen: Eine der sichersten Methoden, um Unfälle zu verhindern, ist ein für Kleinkinder unüberwindbarer Zaun mit selbstschließender Tür. Hier sollte wiederum auf robustes und wetterfestes Material geachtet werden. Vorsicht vor Gitterzäunen: Diese könnten Kinder zum Klettern verleiten. Für kleinere Wasserflächen haben sich laut KFV Gitterkonstruktionen unter der Wasseroberfläche bewährt.
- Alarmsystem oder Bewegungsmelder installieren: Stürze ins Wasser können durch Alarmsysteme oder Bewegungsmelder zwar nicht verhindert werden, durch das laute Signal wird jedoch ein rasches Reagieren ermöglicht. Diese Systeme stellen ein zusätzliches Hilfsmittel zur baulichen Absicherung dar, ersetzen jedoch nicht die Aufsichtspflicht.
- Kinder beaufsichtigen: Kleinkinder sollten im oder in der Nähe des Pools stets in unmittelbarer Reichweite beziehungsweise Griffweite sein, größere Kinder wiederum in Sichtweite beaufsichtigt werden. Für den Fall dass sich mehrere Personen vor Ort aufhalten, sollte eine Person konkret für die Beaufsichtigung der Kinder zuständig sein, damit einem vergnüglichen Badeerlebnis nichts im Wege steht.
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