Herbstzeit ist Wildunfallzeit
Erhöhte Gefahr von Wildunfällen

Herbstzeit ist immer auch Wildunfallzeit: Auf den steirischen Straßen wurden 2021/2022 mehr als 13.500 Wildtiere getötet.  | Foto: ÖAMTC
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  • Herbstzeit ist immer auch Wildunfallzeit: Auf den steirischen Straßen wurden 2021/2022 mehr als 13.500 Wildtiere getötet.
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Mehr als 13.500 Wildtiere wurden im letzten Jahr auf den steirischen Straßen getötet, 51 Personen wurden bei solchen Unfällen verletzt. Vor allem im Herbst ist das Unfallrisiko erhöht. MeinBezirk.at hat zusammengefasst, was im Fall einer Kollision mit einem Wildtier zu tun ist.

STEIERMARK. Der Herbst ist da und damit auch die erhöhte Gefahr von Wildunfällen. Die Tage werden kürzer, die Hauptverkehrszeit fällt in die Dämmerung oder Dunkelheit, wo Wildtiere am aktivsten, die Sichtverhältnisse nicht die besten sind. Auf den steirischen Straßen wurden im letzten Berichtsjahr 2021/2022 mehr als 13.500 Wildtiere getötet.
Für die Menschen hinter dem Steuer eines Fahrzeuges, ist das Risiko beträchtlich, warnt der Österreichische Versicherungsverband (VVO). Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) wurden im Jahr 2022 51 Personen bei Wildunfällen in der Steiermark verletzt. Getötete gab es keine.

"Enorme Gefahr im Straßenverkehr"

Ein 57-jähriger Motorradfahrer im Murtal hatte am 20. September Glück: Er kollidierte mit einem kapitalen Hirsch, einem 14-Ender, in Hohentauern. Der Hirsch verendete, der Motorradfahrer wurde nur leicht verletzt. "Alle sieben Minuten wird auf unseren Straßen ein Wildtier getötet. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer, weil viele Fälle gar nicht gemeldet werden. Wildunfälle bergen daher zweifellos eine enorme Unfallgefahr im Straßenverkehr, weshalb Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich besonders viel bewirken können", erklärt Christian Eltner, Generalsekretär des VVO.

Achtung Wildwechsel: Dieses Verkehrszeichen steht in Gebieten, wo mit akutem Wildwechsel zu rechnen ist. Also: Geschwindigkeit reduzieren und vor allem die an die Fahrbahn angrenzende Umgebung im Auge behalten. | Foto: pixabay.com
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"Achtung bei Dunkelheit und Dämmerung"

Im letzten Jahr wurden auf Österreichs Straßen 41.500 Rehe (davon 11.900 Jungtiere), 17.500 Hasen und 5.000 Fasane getötet. Überfahren wurden unter anderem auch 2.800 Füchse, 1.300 Dachse, 1.600 Marder, 320 Iltisse und 200 Wiesel.
"Bitte seien Sie besonders achtsam, wenn die Nächte wieder länger werden, denn 46 Prozent aller Wildunfälle mit Personenschäden ereignen sich bei Dunkelheit und elf Prozent bei Dämmerung", betont Christian Schimanofsky, Direktor vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV).

Unfallursachen

Die häufigste Unfallursache bei Wildunfällen mit Personenschäden ist "Unachtsamkeit und Ablenkung", gefolgt von "nichtangepasster Geschwindigkeit", wie es in einer Aussendung vom VVO heißt. Die effektiven Maßnahmen um die Unfallzahlen zu senken, seien daher erhöhte Achtsamkeit hinter dem Steuer und eine angepasste Geschwindigkeit, vor allem in Wildwechselzonen. Dazu kommen verkehrstechnische Maßnahmen sowie eine ständige technologische Weiterentwicklung.

Alle sieben Minuten wird auf unseren Straßen ein Wildtier getötet. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer, weil viele Fälle gar nicht gemeldet werden. | Foto: pixabay.com
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Größe des Tieres entscheidend

Bei einem Zusammenstoß mit etwa einem Reh, Hirsch oder Wildschwein ist eine Vollbremsung gerechtfertigt. Denn bei einer Kollision wirken enorme Kräfte – bei einer Geschwindigkeit von nur 50 km/h und einem 20 Kilogramm schweren Rehbock wirkt bereits eine halbe Tonne auf das Fahrzeug. Bei 100 km/h, was auf Landstraßen durchaus realistisch ist, sind es bereits zwei Tonnen, die auf das Auto und damit auch auf die Insassen wirken.

Bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen sieht die Rechtslage anders aus. Hier ist eine plötzliche Bremsung nämlich weit aus gefährlicher für alle Beteiligten, als der Zusammenstoß mit dem Tier. Es muss also damit gerechnet werden, dass man selbst als bremsende Person eine Mitschuld hat und demnach einen Teil des Schadens selbst übernehmen muss. Auch dann, wenn der oder die nächste Fahrerin oder Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

Wildunfall: Das ist zu tun

Sollte trotz aller Vorsicht beispielsweise ein Unfall mit einem Wildtier passieren: Das Tier darf auf keinen Fall mitgenommen werden. Wer verletzte oder aber auch tote Tiere einfach mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. Nach dem Unfall sollte man als ersten Schritt die Warnblinkanlage einschalten, die Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen. Dann die Polizei oder wenn man die Informationen hat, die örtliche Jägerschaft verständigen.

Auch wenn man nicht selber an dem Unfall beteiligt war und ein verletztes Tier am Straßenrand oder auf der Straße sieht, sollte man handeln – Polizei, Jägerschaft oder bei keinen Wildtieren die Tierrettung oder eine Tierschutz-Hotline anrufen.

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