Nach Vogelgrippe-Alarm
Geflügel-Stallpflicht in ganz Österreich aufgehoben
Die Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgripperisiko ist seit 22. April wieder aufgehoben. Die Aufhebung gilt somit auch für die in der Steiermark betroffenen Gebiete. Vorsicht ist aber weiterhin geboten.
STEIERMARK. Seit dem November des Vorjahres musste sich Geflügel in einigen Regionen Österreichs immer wieder einer Stallpflicht unterziehen. Durch tote Wildvögel, die in Wien gefunden wurden und mit dem Virus infiziert waren, trat die Stallpflicht mit Jänner auch in vielen Teilen der Steiermark in Kraft (siehe dazu: Stallpflicht wird ausgeweitet); rund 15.000 Geflügel-Betriebe mit mehr als 50 Tieren quer durch die steirischen Regionen waren davon betroffen.
Schutzmaßnahmen statt Stallpflicht
Eine aktuelle Verordnung bringt nun eine Lockerung der Maßnahmen: Hühner, Gänse & Co. dürfen ab sofort wieder ins Freie. Da das Risiko der Übertragung durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände in ganz Österreich von der AGES allerdings noch immer als hoch eingestuft wird, müssen weiterhin vorbeugende Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
So darf die Fütterung und Tränkung von Geflügel z.B. weiterhin nur im Stall oder einem Unterstand erfolgen, damit das Zufliegen von Wildvögel verhindert wird. Auch dürfe die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, informiert die Landwirtschaftskammer Steiermark. Besonderes Augenmerk sei zudem auf die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, Beförderungsmittel und Ladeplätzen zu legen. Sei die Sterberate in einer Woche höher als drei Prozent, sie dies unverzüglich dem zuständigen Amtstierarzt/der zuständigen Amtstierärztin zu melden; ebenso wie der Fund toter, wild lebender Wasser- oder Greifvögel.
Allgemeine Meldepflicht zur Seuchenvorsorge
Nach wie vor ist auch die Haltung von Geflügel oder anderen Vögeln, die in Gefangenschaft gehalten werden, innerhalb einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden. "Diese Meldepflicht gilt auch für Zoos, Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen Zwecken", erklärt die Landwirtschaftskammer Steiermark auf ihrer Homepage.
Die Meldepflicht der Geflügelhaltung, bereits ab einem Tier, trage wesentlich zur Seuchenvorsorge bei. Denn im Falle des Auftretens der Geflügelpest sei es für die Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Seuchen von wesentlicher Bedeutung, über die Geflügelhalter im jeweiligen Gefahrengebiet informiert zu sein - unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Weitere Informationen dazu gibt es hier: Landwirtschaftskammer Steiermark
Aktuelle Beiträge aus der Steiermark:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.