Nach Gesetzesnovelle
Eltern bei Schulassistenz im Unklaren gelassen

Erst ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 werden auch die Leistungen im Rahmen des Schulassistenzgesetzes neu geregelt. | Foto: Panthermedia
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Schulassistentinnen und Schulassistenten begleiten jene Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg, die durch Behinderungen oder chronische Erkrankungen Unterstützung benötigen. Die Kosten dafür trägt das Land Steiermark – im Hintergrund verschieben sich aufgrund einer Gesetzesnovelle gerade die Zuständigkeiten, was für Eltern mitunter Fragezeichen aufwirft, wie der Fall einer betroffenen Familie zeigt.

STEIERMARK. Im vergangenen Sommer wurde die Schulassistenz in der Steiermark durch eine Gesetzesänderung neu geregelt. Essentieller Sukkus daraus: Die Kompetenzen wandern Zug um Zug aus dem Sozialressort in das Bildungsressort. Damit werden die Schulassistenz und alle damit zusammenhängenden Leistungen künftig nicht mehr nach dem Steirischen Behindertengesetz abgewickelt, sondern nach dem neuen Schulassistenzgesetz. Ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 soll dieses wirksam sein. Soweit so plausibel, zumindest auf dem Papier, denn in der Praxis dürften nicht alle involvierten Institutionen dementsprechend in diesen Prozess eingebunden worden sein. Dies belegt jedenfalls der Fall einer Grazer Familie, die bei der Anmeldung ihres Sohnes für den Klassenskikurs ein "böses Erwachen" erlebte. 

Bei der Anmeldung für den Skikurs kam für die Grazer Familie das "böse Erwachen": Statt der geplanten 350 Euro, wären nun plötzlich 750 Euro zu zahlen gewesen. | Foto: Panthermedia
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Kosten mehr als doppelt so hoch

"Unser Sohn hat aufgrund seines Autismus von Beginn seiner Schulzeit einen Schulassistenten zur Seite gestellt bekommen", schildert der betroffene Vater (Name der Red. bekannt). "Er begleitet unser Kind nicht nur im Schulalltag, sondern auch bei allen außerschulischen Veranstaltungen, sei es nur für einen oder auch mehrere Tage." Als es nun um die Anmeldung zum Schulskikurs im März ging, wurden die Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass es aufgrund der Neuregelung der Schulassistenz kein Geld mehr für eine derartige Begleitung gäbe.

"Mir wurde von Seite des Trägervereins, bei dem der Schulassistent angestellt ist, mitgeteilt, dass seit 1. Jänner 2024 die Tagespauschale von 81,64 Euro für den Schulassistenten nicht mehr bezahlt wird. Hätte der Skikurs im Herbst stattgefunden, dann sähe die Sache anders aus",
so der Vater.

"Als wir unseren Sohn zum Skikurs angemeldet haben, sind wir von Kosten in der Höhe von 350 Euro ausgegangen." Nun sind stattdessen plötzlich 750 Euro zu bezahlen. Den Eltern wurde gesagt, ihr Trägerverein hätte durch den Zuständigkeitswechsel kein Budget mehr. Sie könnten sich jedoch eventuell an einen anderen Träger wenden, wo noch Geld im "Fördertopf vorhanden" sei – was jedoch einen Wechsel des bewährten und vertrauten Schulassistenten bedeutet hätte. 

Kompetenzwechsel: Mit der Novelle des Schulassistenzgesetzes wandert die Zuständigkeit nach und nach vom Sozialressort von Landesrätin Doris Kampus ins Bildungsressort von Landesrat Werner Amon. | Foto: Land Steiermark/Binder
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"Land übernimmt jedenfalls die Kosten"

Auf Nachfrage von MeinBezirk.at scheinen sich auch die beiden betroffenen Polit-Büros nicht ganz einig zu sein, wo die Zuständigkeit für die Leistungsabwicklung der Schulassistenz nun liegt – sie verweisen auf das jeweils andere Ressort beziehungsweise an die zuständige Abteilung. In dem Fall ist das das Referat für Behindertenhilfe des Landes, das auch tatsächlich mehr Licht ins Dunkel bringt. "Es gibt definitiv kein Loch im Budget", stellt Referatsleiterin Gundula Dengg gleich einmal klar.
Von Rechtswegen sei das Schulassistenzgesetz seit 1. Jänner 2024 im Bildungsressort von Landesrat Werner Amon verortet, die Leistungen würden jedoch erst ab dem Schuljahr 2024/25 neu geregelt werden. In der Übergangsphase seien diese noch über das Steiermärkische Behindertengesetz zu gewähren. Dass dem Verein das Geld fehle sei insofern befremdlich, weil "wir per se ohnehin kein Geld im Vorhinein an Vereine auszahlen, sondern erst im Nachhinein nach Stundensätzen abgerechnet wird", erklärt Dengg. So oder so übernehme das Land die Kosten für die Schulassistenz, für Schulveranstaltungen sei eine Kostenübernahme bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu beantragen. "Und einstweilen werden diese dann nach Maßgabe des Behindertengesetzes auch erstattet."

Zwischen Theorie und Praxis

Auch bei dem im aktuellen Fall betroffenen Trägerverein der Schulassistenz hat MeinBezirk.at nachgefragt, um nach Bestätigung der Auskunft aus dem Referat für Behindertenhilfe zu suchen.
Zufriedenstellend war diese Recherche jedoch nur bedingt, denn der zuständige Träger – der ungenannt bleiben möchte – schilderte die missliche Situation aus seiner finanziellen Ausgangslage: "Ja, es stimmt, die Eltern können sich direkt für die Rückverrechnung an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften wenden, einige BHs übernehmen die Kosten, andere jedoch nicht." Auf dem Papier stimme es, dass das Land die Kosten übernehme, die Praxis zeige aber Anderes auf. Was rückverrechnet werden könne, seien die Stundensätze, nicht jedoch die Tagespauschalen, die eben bei derartigen Schulveranstaltungen zum Tragen kämen. Einige Schulassistenzträgereinrichtungen könnten sich dementsprechend arrangieren und diese Gelder aufbringen, andere eben nicht. Insofern sind die Eltern vom Träger beziehungsweise von den Bezirksverwaltungsbehörden abhängig. 

Im Falle der betroffenen Familie hat sich die Sache nun insofern gelöst, als die Schule unterstützend eingegriffen hat. 

Schulassistenz - was ist das?

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und attestierten, chronischen Erkrankungen sollen künftig Unterstützungsleistungen bekommen, die stärker in das Bildungssystem eingebettet sind. Das hat auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit: Diese wandert künftig schrittweise vom Sozialressort zum Bildungsressort. Die Qualifikation der Schulassistenz soll an den jeweiligen Bedarf der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. In der Steiermark wird Schulassistenz über verschiedene Träger angeboten.

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