Was sich gesetzlich für 2020 ändert

Guter Rat für WOCHE-Leser: Die Experten Walter Pisk (r.) und Peter Wenger geben einen Ausblick auf die neue Rechtslage.  | Foto: KK
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Alle Jahre wieder überrascht das neue Jahr mit einer Reihe von gesetzlichen Änderungen. Walter Pisk vom "Notariat Pisk & Wenger" erläutert die wichtigsten Details.
"Im Lichte der Änderungen durch das Erwachsenenschutzgesetz, das seit 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist und durch unsere praktischen Erfahrungen damit lautet gleich eingangs die erste Empfehlung unbedingt rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Mit dieser können Sie mit enormem Gestaltungsspielraum im Vorhinein festlegen, welche Person Ihres Vertrauens in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, falls Sie eines Tages plötzlich nicht mehr selbst dazu in der Lage sind", erklärt der Notar. Anders als ein außenstehender Erwachsenenvertreter unterliegt ein Vorsorgebevollmächtigter keiner gerichtlichen Kontrolle und kann den Anliegen und Wünschen des Vertretenen zumeist besser entsprechen. 

Das Testament

Durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (in Kraft seit 1. Jänner 2017) sind die Geschwister des Verstorbenen (sofern dieser, wenn auch kinderlos, einen Ehegatten hinterlässt) nach der gesetzlichen Erbfolge nicht mehr erbberechtigt. Hinterlässt der Verstorbene jedoch einen Ehegatten und Kinder, verdrängen diese nach der gesetzlichen Erbfolge stets die Eltern des Verstorbenen. Die klare Empfehlung an kinderlose Ehegatten lautet daher – sofern diese ihre noch lebenden Eltern von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen möchten – jedenfalls, ein Testament zu errichten, worin der Ehegatte zum Alleinerben eingesetzt wird. Gleichermaßen dringend zu empfehlen ist die Errichtung eines Testaments zwischen Lebensgefährten, da – mangels Testament – zunächst alle anderen gesetzlichen Erben des Verstorbenen vorrangig zu einer Erbschaft berufen sind.
Damit bei der Erstellung des Testaments auch formal alles korrekt abläuft, sollte man den Rat vom Experten einholen und auch ältere Testamente auf ihre Formgültigkeit überprüfen lassen.

Neue Notariatsordnung

Seit 1. Jänner 2019 gibt es nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass der Gesellschaftsvertrag einer GmbH nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen auch in Form eines elektronischen Notariatsakts unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit errichtet werden kann und auch die diesbezüglichen weiteren Unterschriftsbeglaubigungen durch den Notar ausnahmsweise auch im Fall einer nicht persönlich anwesenden Partei erfolgen kann.

Pflegeregress neu?

Derzeit erhalten die Bundesländer einen vollständigen Kostenersatz durch den Bund für die Abschaffung des Pflegeregresses. Dieser Kostenersatz gilt für die Jahre 2019 und 2020. "Doch es bleibt abzuwarten, was die zukünftige Bundesregierung beziehungsweise die Landesregierungen in diesem Bereich weiter unternehmen werden. Vielleicht kommt es auch zu einer Wiedereinführung des Pflegeregresses, eventuell in geänderter Form", erklärt Walter Pisk. Seit einer im Jahr 2018 ergangenen VfGH-Entscheidung und zwei weiteren einschlägigen OGH-Entscheidungen wurde bekanntlich klargestellt, dass die öffentliche Hand auch im Falle grundbücherlich sichergestellter Forderungen keinen Zugriff mehr auf das Vermögen von Pflegeheimbewohnern hat. Exekutionen wurden daher durchwegs eingestellt.

Steuerreform 2020

Die ab Jänner 2020 in Kraft tretenden steuerlichen Neuregelungen sollen insbesondere Entlastungen für Geringverdiener sowie klein- und mittelständische Unternehmen (KMUs) bringen.

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