Gespräche laufen
Licht in Sicht für offenen Weg zum See?

Um Weg Nr. 42 geht's. Die Bauern versuchten zwischenzeitlich, die Wanderer über Weg Nr. 41 umzuleiten, was natürlich einen Umweg bedeutete. | Foto: Kainz
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Strittige Causa Lichtseeweg: Nach Verhandlungen am Bezirks- und Landesgericht sitzen die Beteiligten jetzt in Gries am Tisch.

GRIES. Schon länger bestehen Unstimmigkeiten rund um den Wanderweg Nr. 42 am Nösslachjoch im Gemeindegebiet von Gries. Der Weg ist beliebt, da er ohne Überwindung vieler Höhenmeter in Richtung Eggerjoch und weiter zum Lichtsee verläuft. Den lokalen Landwirten bereiten „Kuhattacken“ und das steigende Aufkommen an Wanderern jedoch Sorgen. Vor genau einem Jahr haben wir ausführlich darüber berichtet.

Unerlaubter Eingriff vom TVB

Die Grundbesitzer Thomas Scheiber und Johann Strickner hatten über ihren Anwalt Johannes Roilo eine Besitzstörungsklage gegen den TVB Wipptal eingebracht. Bekämpft wurde die Wiederrichtung von Wegmarkierungen und -tafeln im Jahr 2020, welche zuvor 2017 entfernt wurden. Das Bezirksgericht hat zwischenzeitlich die Klage in erster Instanz abgewiesen jedoch wurde dem darauffolgenden Rekurs beim Landesgericht teilweise Folge gegeben. "Letztere Entscheidung erfolgte auch deshalb, da festgestellt wurde, dass durch die Wiederanbringung der Markierungen nach drei Jahren ein unerlaubter Eingriff in den Besitz meiner Mandanten stattgefunden hat. Vom TVB wurden in weiterer Folge die angebrachten Markierungen, soweit dies möglich war, entfernt", führt Roilo dazu aus und lässt nicht unerwähnt, dass der TVB infolgedessen neben den eigenen Kosten auch Kosten an die Kläger zu zahlen hat.

Wegerecht besteht, aber ...

Bleibt noch die Frage des Servituts. Das sei laut Gerichten ausschließlich Sache der Gemeinde, verweist TVB-Obmann Kurt Hasenbacher in einer sehr knappen Stellungnahme jetzt nur noch nach Gries. Das Gericht stellte nämlich auch fest, dass ein Wegerecht zu Gunsten der Allgemeinheit am Wanderweg Nr. 42 besteht. "Andererseits trennt das Gericht dieses aber vom Recht, Wegmarkierungen anbringen zu dürfen“, erläutert Bgm. Karl Mühlsteiger den Beschluss und meint: „Der Logik dieser gerichtlichen Entscheidung folgend, dürfte der Weg Nr. 42 zwar begangen, aber vom TVB nicht beschildert werden – skurril!“ Gries trat im Verfahren bisher als Nebenintervenient auf und muss die Prozesskosten selbst tragen.

Leichte Wegverlegung denkbar

Nun liegt der Ball also in Gries und guter Rat ist teuer. Aber es gibt Hoffnung, denn die Beteiligten haben bereits Gespräche aufgenommen. Mit der vormals schon von der Bezirksforstinspektion Steinach ausgearbeiteten Variante einer Wegverlegung zur Umgehung der Viehleger gibt es eine Grundlage für ein mögliches einvernehmliches Vorgehen. „Eine Lösung muss beiden Seiten passen, aber wir sind zuversichtlich, eine Einigung erzielen zu können", schließt Bgm. Mühlsteiger. Dem Vernehmen nach sind die betroffenen Bauern derselben Meinung.

Gespräche laufen

Ihr Anwalt formuliert es so: "Meinen Mandanten, den Almbetreibern, geht es darum, einen sicheren Almbetrieb ohne Gefährdung und Beeinträchtigung von wandernden Personen aufrecht zu erhalten. Die Gemeinde Gries beabsichtigt für sich ein Wegservitut in Anspruch zu nehmen, was auch mit Haftungen verbunden ist. Es wird nun versucht werden mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, die auch die erheblich ansteigende Zahl von Wanderern und die dadurch verursachten Probleme berücksichtigt. Ein erstes Treffen fand statt. Wir sind am Anfang des Gespräches, das Ergebnis ist noch offen."
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