Fall für AK
Mitarbeiterin im Krankenstand gekündigt
Ein Kärntner Stubenmädchen war im Krankenstand und wurde daher vom neuen Hotelinhaber nicht übernommen. Die AK Kärnten musste einschreiten. OBERKÄRNTEN. Ein Hotel in Oberkärnten wurde an einen neuen Inhaber verkauft. Seit März 2020 arbeitete eine Kärntnerin dort. Statt der Übernahme des Stubenmädchens – das sich während der Betriebsübernahme im Krankenstand befand – wurde diese nicht mehr übernommen. PflichtenDies hätte der Inhaber aber tun müssen: Gemäß Paragraf 3 des AVRAG muss der neue...