Wohnungseigentumsgesetz
Mehr Barrierefreiheit ermöglichen

Bisher war es für EigentümerInnen sehr schwierig ihre Wohnung behindertengerecht und barrierefrei nutzen zu können, wenn die übrigen WohnungseigentümerInnen baulichen Änderungen im Allgemeinbestand nicht zugestimmt haben.  | Foto: Shutterstock
  • Bisher war es für EigentümerInnen sehr schwierig ihre Wohnung behindertengerecht und barrierefrei nutzen zu können, wenn die übrigen WohnungseigentümerInnen baulichen Änderungen im Allgemeinbestand nicht zugestimmt haben.
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TIROL. Mit dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz soll es mehr Möglichkeiten zum barrierefreien Wohnen geben. Der Begutachtungsentwurf liegt aktuell vor. 

Was behandelt der Begutachtunsentwurf?

Die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) soll energiepolitische und gesellschaftspolitische Ziele erfüllen. Darunter versteht man auch bauliche Änderungen, die mehr Barrierefreiheit ermöglichen, beziehungsweise die Wohnungseigentümern mit Behinderung die Umsetzung der Änderungen erleichtert. Diesen Schritt forderte man beim Bundesverband für Menschen mit Behinderung (ÖZIV) schon seit langem und begrüßt die Novellierung deshalb sehr. 

Denn bisher war es für EigentümerInnen sehr schwierig ihre Wohnung behindertengerecht und barrierefrei nutzen zu können, wenn die übrigen WohnungseigentümerInnen baulichen Änderungen im Allgemeinbestand nicht zugestimmt haben. So kann schon das selbstständige Erreichen der eigenen Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen schier unmöglich werden, wenn etwa Rampen und Handläufe im Eingangsbereich fehlen oder es keinen Aufzug gibt, was gerade im Altbestand oft der Fall ist.

„Die derzeit erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer bzw. aller Eigentümer bei gewissen Änderungen ist oft selbst dann nicht zu erhalten, wenn sich ein/eine Hausbewohner*in bereit erklärt, die Kosten der barrierefreien Adaptierung selbst zu übernehmen,“

weiß Geschäftsleiter Hannes Lichtner aus der praktischen Beratungsarbeit der ÖZIV Tirol Beratungsstelle für Barrierefreiheit.

Zustimmung soll geltend bleiben

Wenn es nach dem ÖZIV Tirol geht, sollte die Änderung des WEG auch festlegen, dass die Zustimmung für Änderungen auch dann als erteilt gilt, wenn nicht innerhalb einer bestimmten mehrwöchigen Frist widersprochen wird. Derzeit gilt eine nicht abgegebene Stimme automatisch als Gegenstimme, was viele sinnvolle Gebäudeverbesserungen praktisch verunmöglicht.

Neu geregelt soll auch die Berechnung der notwendigen Mehrheitsanteile für eine Zustimmung werden. Der ÖZIV Tirol stellt es sich so vor, dass zukünftig anhand der tatsächlich abgegeben Stimmen berechnet wird statt wie bisher anhand aller Eigentümer.
Solch eine Regelung würde auch andere Bauvorhaben abseits der Barrierefreiheit erleichtern, wie zum Beispiel die Errichtung von Einzel-Photovoltaikanlagen, modernen Beschattungsvorrichtungen oder den Einbau immer mehr benötigter E-Ladestationen.

Das Begutachtungsverfahren für den Gesetzesentwurf läuft nun bis 13. August, das novellierte Gesetz sollte Anfang 2022 in Kraft treten.

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