Familie in Tirol
Alle Förderung für Familien in Tirol auf einen Blick

Ob Familienförderungen, Kinderbetreuungszuschuss oder Schulkostenbeihilfe, wir haben euch im Folgenden alle Förderungen des Landes für Familien in Tirol zusammengefasst. | Foto: Pixabay/smpratt90 (Symbolbild)
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  • Ob Familienförderungen, Kinderbetreuungszuschuss oder Schulkostenbeihilfe, wir haben euch im Folgenden alle Förderungen des Landes für Familien in Tirol zusammengefasst.
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Es gibt zahlreiche Förderungen, die der Bund und das Land Tirol für Familien anbieten. Doch welche Förderung trifft auf deine Familie zu und was gibt es überhaupt für Förderungen? Wir haben euch einen Überblick verschafft.

Ob Familienförderungen, Kinderbetreuungszuschuss oder Schulkostenbeihilfe, wir haben euch im Folgenden alle Förderungen des Landes für Familien in Tirol zusammengefasst.

Familienförderungen des Landes Tirol

Für die Familienförderungen wurden in Tirol die Einkommensgrenzen mit dem 1. Jänner 2023 erhöht (Netto-Angaben):

  • Personenanzahl: 2; „Einkommensgrenze I“: 1.900 Euro (bisher 1.600 Euro); „Einkommensgrenze II“: 2.200 Euro (bisher 1.900 Euro)
  • Personenanzahl: 3; „Einkommensgrenze I“: 2.400 Euro (bisher 2.100 Euro); „Einkommensgrenze II“: 2.700 Euro (bisher 2.400 Euro)
  • Personenanzahl: 4; „Einkommensgrenze I“: 2.800 Euro (bisher 2.500 Euro); „Einkommensgrenze II“: 3.100 Euro (bisher 2.800 Euro)
  • Personenanzahl: 5; „Einkommensgrenze I“: 3.200 Euro (bisher 2.900 Euro); „Einkommensgrenze II“: 3.500 Euro (bisher 3.200 Euro)
  • Personenanzahl: 6; „Einkommensgrenze I“: 3.600 Euro (bisher 3.300 Euro); „Einkommensgrenze II“: 3.900 Euro (bisher 3.600 Euro)
  • Jedes weitere Kind: 400 Euro

Zu dieser grundsätzlichen Förderung gibt es noch den Kinderbetreuungszuschuss. Die Gelder sind für die Betreuung von Kindern in Tagebetreuungsorganisationen gedacht. Hier gewährt das Land pro Kind einen nicht rückzahlbaren Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten. Je nach Einkommen beträgt die Förderung bis zu 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten.

Weitere Förderungen für Kinder

Pro Kind gibt es in Tirol für den Betreuungsaufwand, je nach Einkommensgrenze, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Seit dem 1. Jänner 2023 beträgt die Förderung, je nach Einkommen, bis zu 550 Euro. Dafür muss allerdings online ein Antrag gestellt werden. Wer nicht die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung hat, dem kann ein Formular zur Verfügung gestellt werden. 

Familien, die eine Mehrlingsgeburt hinter sich haben, können ebenfalls auf finanzielle Unterstützung vom Land hoffen. Die Höhe der Förderung liegt seit dem 1. Jänner 2023 bei der Geburt von Zwillingen bei 660 Euro, bei Drillingen gibt es 990 Euro und für jedes weitere Mehrlingskind gibt es 300 Euro. Der Antrag auf die Förderungen ist online einzubringen. Gibt es keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung, wird ein Formular zur Verfügung gestellt. 

Familienpass und weitere Sozialleistungen

Für Familien gibt es in Tirol auch den Tiroler Familienpass/EuregioFamilyPass. Dies ist eine kostenlose Berechtigungskarte, mit der in Tirol ansässige Familien bei ausgewählten VorteilsgeberInnen Ermäßigungen und Vergünstigungen in der gesamten Euregio (Tirol-Südtirol, Trentino) erhalten. 

Seit Jänner diesen Jahres wurde zudem die sogenannte Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen umgesetzt. Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, der Alleinverdienerabsetzbetrag, das Schulstartgeld, der Pensionistenabsetzbetrag, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld werden jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht.

Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Erleichterung. Er wird Familien mit Kindern bis zum 18. Geburtstag mit 2.000 euro jährlich ausbezahlt. Nach dem 18. Geburtstag gibt es jährlich 650 Euro. Welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um den Bonus zu erhalten, erfahrt ihr HIER.

Den Kindermehrbetrag erhält man als Familie unter folgenden Bedingungen: 
Es müssen an zumindest 30 Tagen im Jahr 2022 steuerpflichtige betriebliche oder nichtselbständige Einkünfte erzielt worden sein oder im gesamten Jahr 2022 Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz oder Pflegekarenzgeld bezogen worden sein.

Zusätzlich darf das Einkommen (und die daraus resultierende Einkommensteuer) eine bestimmte Grenze nicht überschritten haben. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der Kinder, für die Ihnen oder Ihrem (Ehe)Partner / Ihrer (Ehe)Partnerin im Jahr 2022 mehr als sechs Monate Familienbeihilfe ausbezahlt wurde. 

  • Bei einem Kind 13.749 Euro (Einkommensteuer unter 550 Euro*)
  • Bei zwei Kindern 16.499 Euro (Einkommensteuer unter 1.100 Euro*)
  • Bei drei Kindern 18.769 Euro (Einkommensteuer unter 1.650 Euro*)
  • Bei vier Kindern 20.461 Euro (Einkommensteuer unter 2.200 Euro*)

Bei weiteren Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze entsprechend: für jedes Kind ist dazu ein Erhöhungsbetrag an Einkommensteuer von 550 Euro zu berücksichtigen.

Je nach Alter des Kindes, der Kinder erhalten Familien auch eine Familienbeihilfe. Die Betrag liegt zwischen 120,61 Euro und 174,68 Euro pro Monat und erhöht sich bei mehreren Kindern. Bei Geburt eines Kindes wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt – sie kann in anderen Fällen auch beim Finanzamt (vor Ort und online) beantragt werden. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt 61,80 Euro pro Kind und muss nicht gesondert beantragt werden.

Weitere Hilfen von seiten des Bundes

Für den Familienhärteausgleich müssen sich Familien unverschuldet in einer finanziellen Notsituation befinden, die durch ein besonderes Ereignis (beispielweise Krankheit, Behinderung oder Todesfall) ausgelöst wurde, so kann mittels Antragsformular um Unterstützung aus dem Familienhärteausgleichsfonds angesucht werden. Die ausgezahlten Gelder sollen als Überbrückungshilfe zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation beitragen. 

Eine weitere Unterstützung bietet der Familienzeitbonus. Diesen bekommen erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ausschließlich der Familie widmen und somit ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Die Höhe des Bonus liegt bei 22,60 täglich. Weitere Infos zum Familienzeitbonus und dem Papamonat hat die AK Tirol zusammengefasst.

Unterstützung für die Schule

Wer schulpflichtige Kinder hat, kann es in Tirol mit der Schulkostenbeihilfe probieren. Diese steht einkommensschwachen Familien zu. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommen bis zu 200 Euro. Auch für die Schulkostenbeihilfe braucht es einen Antrag. Die Anträge können per Onlineformular ganzjährig eingebracht werden.

Wenn es ums Thema Schule geht, bekommen Familien für jedes Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren, zusätzlich zur Familienbeihilfe ein Schulstartgeld in Höhe von 105,80 Euro. Hier ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Damit alle SchülerInnen mit den notwendigen Lehrbüchern für das jeweilige Schuljahr ausgestattet sind, übernimmt der Bund einen Großteil der Kosten für Schulbücher. Eltern bezahlen jeweils einen kleinen Selbstbehalt. 

Unterstützung gibt es auch bei den anfallenden Kosten für Öffi-Tickets. SchülerInnen und Lehrlinge, die die Familienbeihilfe erhalten, bekommen in Tirol kostengünstige SchulPlus-Tickets und LehrPlus-Tickets oder die regulären Schul- und Lehrtickets. Der Selbstkostenbeitrag liegt bei 19,60 Euro für das gesamte Schuljahr.

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