Beeinträchtigung
Land kommt gesellschaftlicher Verantwortung nach
Am Samstag, den 3. Dezember, ist der offizielle Tag der Menschen mit Behinderung. Anlässlich diesen Tages, weißt das Land darauf hin, dass es sich mit dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz (2005) dem Verbot von Diskriminierung aufgrund von Behinderungen sowie darüber hinaus der speziellen Förderung von Menschen mit Behinderungen verschrieben hat.
TIROL. Das Land ist stets bestrebt, wo immer es innerhalb der Landesverwaltung möglich ist, MitarbeiterInnen mit Behinderung zu beschäftigen und zu fördern. Damit möchte sich das Land zur gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderung bekennen.
Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen
"Einen besonderen Fokus legen wir etwa auf die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen mit Behinderungen. Ich bin überzeugt, dass von dieser Entwicklung die Betroffenen gleichermaßen profitieren wie der gesamte öffentliche Dienst“,
betont Personalchef LH Anton Mattle.
Im November 2022 waren 290 Bedienstete mit Behinderung in der Tiroler Landesverwaltung angestellt (150 Männer und 140 Frauen). Mehr als die Hälfte der Personen weist einen Behinderungsgrad von 50 Prozent oder mehr auf. Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab 25 MitarbeiterInnen dazu, auf jeweils 25 Beschäftigte einen Menschen mit Behinderungen einzustellen. Diese Einstellungsquote wird durch die Landesverwaltung mehr als erfüllt.
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Isolde Kafka leitet die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, die das Land Tirol als unabhängige und weisungsfreie Institution einrichtete.
„Gerade im Bereich der Einstellungen, [gab es] zahlreiche Anfragen von Menschen mit Behinderungen, die sich um eine Aufnahme in den Landesdienst bewarben bzw. bewerben wollten“,
berichtet Kafka. Alle zwei Jahre veröffentlichen die Gleichbehandlungsbeauftragten der tirol kliniken und der Landesverwaltung einen umfassenden Bericht über die erhaltenen Anfragen und Beschwerden und die Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichbehandlung.
HIER geht es zum Bericht aus dem Jahr 2019/2020
Barrierefrei Arbeiten
Menschen mit Behinderung sind in der Tiroler Landesverwaltung in einer Vielzahl von Bereich tätig. Die Voraussetzung, dass sie ihrer Tätigkeit nachkommen können, ist ein barrierefreier Arbeitsplatz.
Menschen mit einer starken Sehbehinderung benötigen zum Beispiel für die Arbeit am Computer ein Vergrößerungsprogramm und einen Screenreader. Ein Screenreader gibt die Informationen vom Bildschirm akustisch oder taktil aus. Für letzteres ist eine Braillezeile nötig. Dieses Hilfsmittel wird über einen USB-Stecker oder kabellos über Bluetooth mit dem Computer verbunden und überträgt den Bildschirmtext Zeile für Zeile in Brailleschrift.
Wie funktioniert das Arbeitsleben mit einer Sehbehinderung? Dieses Video klärt auf:
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