Mehr Rechte für Konsumenten beim Online-Kauf

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Seit Juni 2014 ist die neue Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Was dies für den Einzelnen bedeutet, wissen aber nur die wenigsten. Wir haben alle Veränderungen für Kunden im Überblick:

  • Längere Rücktrittsfristen für Verbraucher
  • Risiko beim Versand muss vom Unternehmer getragen werden
  • Kosten der Zurücksendungen dürfen beim Kunden liegen
  • Telefonische Verträge mit Gewinnzusage (z.B. Lotterie, Wetten) sind ungültig, wenn die Kontaktaufnahme vom Unternehmen ausging
  • Verkaufs-Buttons auf Webseiten müssen klar als solche ausgewiesen werden, eine Online-Bestellung muss immer mit Worten wie bspw. "kostenpflichtig bestellen" gekennzeichnet sein.

Die Veränderungen im Detail

Unternehmer müssen Verbrauchern vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen an die Hand geben. Das gilt sowohl für den Handel in Geschäften, als auch für Verträge die beispielsweise im Onlinehandel oder telefonisch abgeschlossen werden. Die Informationen betreffen vor allem Name und Anschrift des Unternehmens, wesentliche Eigenschaften der Leistung, Gesamtpreis, Zahlungs-, Liefer- und sonstige Leistungsbedingungen, Laufzeit und Kündigung des Vertrags.

Längere Rücktrittsfrist
Bei Vertragsabschlüssen außerhalb eines Geschäftslokals sowie im Fernabsatz (Online-Handel, Telefonvertrieb) wurde die Rücktrittsfrist auf 14 Kalendertage verlängert. Das Rücktrittsrecht steht in den meisten Fällen auch dann zu, wenn Verbraucher den Vertrag selbst angebahnt haben.

Risiko bei Versand
Haben Verbraucher und Unternehmer die Versendung der Ware vereinbart, trägt seit Juni der Unternehmer das Risiko, wenn die Ware beim Transport beschädigt wird oder verloren geht. Er haftet. Der Verbraucher muss aber eine der vom Unternehmer angebotenen Versendungsmöglichkeiten nützen.

Kosten für Retouren
Im Internet-Handel können Online-Shops die Kosten einer Warenrückgabe (Rückversand) ihren Kunden verrechnen. Achtung: Händler müssen die Kunden aber im Voraus informieren, dass die Retouren etwas kosten. Wurde ein Verbraucher nicht entsprechend informiert, muss er diese Kosten nicht tragen.

Telefonverkauf
Telefonisch im Zusammenhang mit einer Gewinnzusage oder einer Wett- oder Lotteriedienstleistung geschlossene Verträge (z. B. Spielegemeinschaft) sind immer unwirksam, wenn die telefonische Kontaktaufnahme vom Unternehmer ausging. Andere telefonisch geschlossene Dienstleistungsverträge (Achtung: gilt nicht für Verträge über Waren), sind für den Verbraucher erst dann bindend, wenn der Unternehmer dem Verbraucher das Angebot auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und der Verbraucher die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt. Auch hier muss die telefonische Kontaktnahme vom Unternehmer ausgehen.

„Button-Lösung“
Wird ein Vertrag über eine Website geschlossen, muss der Verbraucher unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und hervorgehoben über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert werden. Zudem muss er bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass diese mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Wird im Zuge des Bestellvorganges ein Bestellknopf oder ähnliches aktiviert, hat dieser gut lesbar ausschließlich die Worte „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine gleichartige, eindeutige Formulierung zu enthalten. Unterbleibt ein solcher Hinweis, ist der Verbraucher nicht an den Vertrag gebunden.

Mehr Infos bei den AK Konsumentenschützern unter der kostenlosen Hotline 0800/22 55 22 -1818.

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