Förderaktion
Schwung für traditionelle Handwerksbetriebe in Tirol

In Tirol gibt es rund 27.300 Betriebe im Bereich Gewerbe und Handwerk. Etwa 400 davon sind dem „Alten Handwerk“ zuzuordnen. | Foto: Emanuel Hasenauer
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Die Förderung „Altes Handwerk“ besteht aus einer Investitionsförderung und einem Übernahmebonus. Förderanträge können ab 1. Mai 2024 eingebracht werden.

TIROL. Goldschmied, Schuster, Hutmacher oder Uhrmacher – das sind nur wenige Beispiele für Berufe, die ein traditionelles Handwerk ausführen. Sogenannte „alte Handwerksbetriebe“ sind gekennzeichnet durch traditionelle handwerkliche Techniken und Fertigkeiten, die über Jahre hinweg weitergegeben wurden. Um diese nachhaltig zu unterstützen und zu bewahren, legt das Land Tirol eine neue Förderung für Kleinstunternehmen mit Standort in Tirol im Rahmen der Tiroler Wirtschaftsförderung auf. Förderanträge können ab 1. Mai 2024 eingebracht werden.

„Handgefertigte und aus natürlichen Rohstoffen erzeugte Produkte sind heutzutage sehr gefragt und werden von den Menschen wieder zunehmend geschätzt. Traditionelle Handwerksbetriebe sind jedoch unter anderem oftmals mit der Herausforderung konfrontiert, einen Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin zu finden. Als zuständiger Wirtschaftslandesrat ist es mir ein Anliegen, dass das traditionelle Handwerk in Tirol weiterlebt, weshalb wir vonseiten des Landes eine neue Förderung für Unternehmen auflegen“,

erklärt LR Mario Gerber.

Antrag

Im Dezember 2023 brachte LA Herwig Zöttl einen Antrag im Landtag ein. "Um bestehende Betriebe, deren wichtige technische und gewerbliche Betriebsmittel, die oft generationenübergreifenden Expertisen, Erfahrungen und Wissensdatenbanken zu erhalten und fortführen zu können, soll den Übernahmewilligen mit einem Übernahmebonus unter die Arme gegriffen werden. Es ist ein Anreiz, diesen Schritt im Sinne der Erhaltung und Fortführung von „altem Handwerk" eher zu wagen", begründete Zöttl seinen Antrag. Der Antrag wurde dem zuständigen Ausschuss zugewiesen. Die grundlegende Idee für den Antrag kam von einem Mann, der an LA Zöttl herangetreten ist und einen alten Betrieb in der Innsbrucker Innenstadt übernehmen will und das finanziell aufgrund hoher bürokratischer Hürden ohne Unterstützung nicht schaffen würde. Der Antrag wurde im Jänner 2024 im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Industrie, Tourismus, Digitalisierung und Technologie diskutiert und dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt; „Der Tiroler Landtag spricht sich für den Erhalt von ‚altem Handwerk‘ und den damit verbundenen Gewerbebetrieben in Tirol aus. Zur Unterstützung, Absicherung und Weiterführung dieses Handwerks soll ein Übernahmebonus eingeführt werden: Als Anreiz für die Übernahme und folglich die Weiterführung eines solchen Handwerksbetriebes soll pro Betrieb einmalig eine Förderung zur Verfügung gestellt werden (in Anlehnung an die Nahversorgerprämie). Der Betrieb ist sodann für einen bestimmten Zeitraum in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Außerdem kann ein Betrieb um eine (erhöhte) Investitionsförderung ansuchen. Der Begriff, was unter ‚altes Handwerk‘ fällt, ist zu definieren. Die Landesregierung wird daher beauftragt, die entsprechenden Förderrichtlinien ehestmöglich auf- und umzusetzen.“

LA Herwig Zöttl brachten den Antrag im Tiroler Landtag ein. | Foto: zöttl
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Investitionsförderung und Übernahmebonus

Im Rahmen der Förderung wird die Aufrechterhaltung, Revitalisierung sowie die Übernahme von Kleinstunternehmen mit „altem Handwerk“ gefördert. Die Förderaktion besteht einerseits aus einer Investitionsförderung und andererseits aus einem Übernahmebonus.
Im Rahmen der Investitionsförderung werden Investitionen in Sachanlagen wie Gebäude, Einrichtungen oder Ausrüstungen unterstützt, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätigkeit des traditionellen Handwerks stehen und zur Sicherung des Handwerksunternehmens beitragen. Die Förderung beträgt maximal 30 Prozent der förderbaren Kosten. Diese müssen mindestens 5.000 Euro, dürfen jedoch maximal 50.000 Euro betragen. Der Übernahmebonus wird gewährt, wenn der Handwerksbetrieb durch eine/n NachfolgerIn übernommen und zumindest für die nächsten fünf Jahre weitergeführt wird. Voraussetzung ist, dass das gegenständliche Handwerksunternehmen gerade übergeben wird oder maximal sechs Monate vor Antragstellung übergeben wurde. Die Förderung beträgt maximal 20.000 Euro pro Übernahme eines Unternehmens.

LR Mario Gerber: „Mit der Förderaktion ‚Altes Handwerk‘ wollen wir einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung von Handwerksbetrieben schaffen und dazu beitragen, dass das Wissen an die nächsten Generationen weitergetragen wird." | Foto: Blickfang
  • LR Mario Gerber: „Mit der Förderaktion ‚Altes Handwerk‘ wollen wir einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung von Handwerksbetrieben schaffen und dazu beitragen, dass das Wissen an die nächsten Generationen weitergetragen wird."
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Rund 400 alte Handwerksbetriebe in Tirol

In Tirol gibt es rund 27.300 Betriebe im Bereich Gewerbe und Handwerk. Etwa 400 davon sind dem „Alten Handwerk“ zuzuordnen.

„Traditionelle Handwerksberufe sind untrennbar mit der Geschichte und der Kultur unseres Landes verbunden. Dabei stehen sie keineswegs nur für die Vergangenheit. Mit ihren einzigartigen Fertigkeiten und dem damit verbundenen Qualitätsversprechen sind sie zweifellos auch fit für die Zukunft, wenngleich gerade Kleinstunternehmen aktuell mit besonders vielen Herausforderungen zu kämpfen haben“,

betont Franz Jirka, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Tiroler Wirtschaftskammer, und ergänzt: „Vor diesem Hintergrund sehe ich in dieser neuen Förderinitiative einen wichtigen Beitrag dazu, dass das alte Handwerk in seinen vielen Facetten als ein Stück Tiroler Identität erhalten bleibt und auch erfolgreich weiterentwickelt werden kann.“

Zukunft des alten Handwerks in Tirol sichern

„Mit der Förderaktion ‚Altes Handwerk‘ wollen wir einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung von Handwerksbetrieben schaffen und dazu beitragen, dass das Wissen an die nächsten Generationen weitergetragen wird. Ich lade alle alten Handwerksbetriebe in Tirol ein, einen Antrag zu stellen und damit die Zukunft des alten Handwerks in Tirol zu sichern“, ruft LR Gerber zur Antragstellung auf.
Alle Informationen zur neuen Förderaktion sowie das Antragsformular stehen ab 1. Mai 2024 auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung zur Verfügung.

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