Familie in Tirol
Wie wird eine Gemeinde zur familienfreundlichen Gemeinde?

Ist eine Gemeinde familienfreundlich, wirkt man der Abwanderung entgegen. Es kommt mit familienfreundlichen Maßnahmen zu einer Ansiedelung. | Foto: Pixabay/Skitterphoto (Symbolbild)
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  • Ist eine Gemeinde familienfreundlich, wirkt man der Abwanderung entgegen. Es kommt mit familienfreundlichen Maßnahmen zu einer Ansiedelung.
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Familienfreundliche Gemeinden gibt es nicht wenige in Tirol. Doch was qualifiziert sie für diesen Titel und welche Vorteile bringen familienfreundliche Gemeinden mit sich? Das erfahrt ihr hier.

Eine Gemeine kann zur familienfreundlichen Gemeinde werden, wenn sie durch einen nachhaltigen kommunalpolitischen Prozess dazu zertifiziert wurde. Kann die Gemeinden alle Kriterien erfüllen, steigert sie unter anderem ihre Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort. 

Über 600 Gemeinden in Österreich

In ganz Österreich gibt es bereit über 600 familienfreundliche Gemeinden. 72 davon befinden sich in Tirol (HIER geht es zur kompletten Auflistung der Tiroler familienfreundlichen Gemeinden). 
Mit der Zertifizierung setzen sich die Gemeinden Projekte als Ziel, die maßgeschneiderte Maßnahmen enthalten, zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, Familien, Singles und ältere Menschen. 

Was sind die Vorteile der Auszeichnung "familienfreundliche Gemeinde"?

Da viele Gemeinden zunehmend mit einer Bevölkerungsabwanderung zu kämpfen haben, kann das Gütesiegel "familienfreundliche Gemeinde" den Ort für Familien attraktiver machen. Aber auch als strategisches Planungs-, Controlling- und Evaluierungskonzept bietet die Zertifizierung, Möglichkeiten den Wirtschafts- und Lebensraum von Gemeinden wieder zu stärken.
Zu den wichtigsten Vorteile gehört unter anderem die aktive Beteiligung aller Generationen am Gestaltungsprozess der Gemeinde. Durch die Beteiligung können sich die BürgerInnen auch stärker mit der Gemeinde als Lebensraum aller Generationen identifizieren. Ist die Gemeinde familienfreundlich, wirkt man auch der Abwanderung entgegen. Es kommt mit familienfreundlichen Maßnahmen zu einer Ansiedelung. Gleichzeitig bessert sich das Image der Gemeinde als Wirtschaftsstandort und schafft Wettbewerbsvorteile als Tourismusdestination. 
Ist die Gemeinde offiziell als familienfreundlich zertifiziert wird sie bei der Umsetzung ihrer Ziele durch geschulte ProzessbegleiterInnen begleitet. Drei Jahre hält das Nutzungsrecht des staatlichen Gütesiegels. 

In Kombination mit der Zertifizierung können Gemeinden auch das UNICEF-Zusatzzertifikat "Kinderfreundliche Gemeinde" erlangen. Um diese zusätzliche Auszeichnung zu erhalten, muss die Gemeinde im Rahmen des Zertifizierungsprozesses zusätzlich in speziellen kinderrechtsrelevanten Themenbereichen Maßnahmen setzen.

Hier ein paar Erfolgsgeschichten, von familienfreundlichen Gemeinden in Tirol: 

Ein kreatives Gemeinschaftsprojekt aus Kinderhand
Telfs ist erneut familienfreundliche Gemeinde
Internationaler Besuch aus Island in Kitzbühel

Wie können Gemeinden das Zertifikat erhalten?

Gemeinden die Interesse an der Zertifizierung zur familienfreundlichen Gemeinde haben, können sich an die Familie & Beruf Management GmbH (FBG) wenden. Anschließend geht es zu kostenlosen Auditseminaren. In jenen werden die Inhalte und der Ablauf des Audit familienfreundlichegemeinde vorgestellt. Diese Auditseminare werden von der FB GmbH in Abstimmung mit den Ländern organisiert und duchgeführt. 

Um als familienfreundliche Gemeinde zu gelten, muss die Gemeinde einen längeren Prozess durchlaufen.  | Foto: Pixabay (Symbolbild)
  • Um als familienfreundliche Gemeinde zu gelten, muss die Gemeinde einen längeren Prozess durchlaufen.
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Die Teilnahme am Auditseminar ist im Falle der Durchführung des Audit familienfreundlichegemeinde sowie einer Re-Auditierung jedenfalls verpflichtend. Am Audit teilnehmen sollten: BürgermeisterInnen, VizebürgermeisterInnen, Familienausschusmitglieder und politische GemeindvertreterInnen. 
Ob am Audit famiienfreundlichegemeinde teilgenommen wird, muss im Gemeinderat beschloss werden. Zudem muss die Teilnahmevereinbarung mit der FBG unterzeichnet werden. Nachdem die Teilnahmevereinbarung unterzeichnet wurde, wird der Gemeinde von der FBG eine Prozessbegleitung zugeteilt. Bis zu 30 Stunden ist diese Begleitung für die Gemeinden kostenlos, allerdings ist sie verpflichtend in einem Mindestmaß von 8 Stunden wahrzunehmen. In diesen verpflichtenden 8 Stunden müssen Inhalte wie ein Informationsgespräch, die Unterstützung bei der Auswahl der Mitglieder der Projektgruppe, das Zeitmanagement und die Einführung in die Datenbank besprochen werden. 

Bestandsaufnahme der aktuellen Maßnahmen

Wird ein Projekt der Gemeinde dann offiziell gestartet, ist es durch Öffentlichkeitsarbeit in der Gemeinde zu bewerben. Das sollte durch die Bekanntmachung auf der Homepage und der Gemeindezeitung erfolgen. Aber auch in Schulen und Kindergärten kann über Projekte informiert werden, sowie in Elter- und Sportvereinen. 
Das Projekt der Gemeinde wird von einer repräsentativen Projektgruppe geleitet. Diese besteht aus VertreterInnen von Interessengruppen aller Generationen. Anschließend wird die Projektgruppe einen Workshop starten. Am besten startet man mit einem Überblick über die aktuelle Lage und fragt: „Wie geht es unseren Familien in der Gemeinde, was wird unseren Familien in der Gemeinde bereits angeboten?“. Die GemeindebürgerInnen aller Generationen sind zur Erhebung des tatsächlichen Bedarfs an familien- und kinderfreundlichen Maßnahmen im Rahmen des Audit mit einzubeziehen, um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung sicherzustellen.
Unter Miteinbeziehung der Anregungen der Gemeindebürger/innen hinsichtlich eines „wünschenswerten Zustands“ der Familienfreundlichkeit in der Gemeinde werden in einem 1. Schritt von der Projektgruppe konkrete Maßnahmen formuliert und in einem 2. Schritt durch die Projektgruppe Prioritäten (Punktebewertung) betreffend die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen vergeben. 
Nach ca. 9 Monaten ab Unterfertigung der Teilnahmevereinbarung wird der Gemeinderat mit dem Ergebnis des SOLL-Zustands befasst.
Über den Ablauf und die Ergebnisse (insbesondere die beschlossenen Maßnahmen) des Audit zur Erlangung des (Grund-)Zertifikats ist von der Gemeinde (Projektgruppe) ein
Projektbericht zu führen bzw. zu erstellen. Der Projektbericht Audit familienfreundlichegemeinde (Grund)Zertifikat ist in der AuditDatenbank auszufüllen und mit Unterschrift (Bürgermeister/in) und Stempel der Gemeinde zu versehen.
Nach Durchsicht und Entscheidung im Auditkuratorium (unabhängiges Gremium), erteilt die FBG als Zulassungsstelle der Gemeinde das staatliche Gütezeichen und das
Grundzertifikat zum Audit familienfreundlichegemeinde, sowie das europäische Gütezeichen familyfriendlycommunity. Im Falle einer Re-Auditierung wird das Zertifikat erneuert.Im Falle eines negativen Gutachtens erhält die Gemeinde eine Frist von maximal 6 Monaten zur Nachbesserung.

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