Wohnbeihilfe
7-Punkte-Wohnpaket bringt weitere Entlastungen

Das 7-Punkte-Wohnpaket enthält auch umweltfreundliche Maßnahmen. | Foto: Land Tirol
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Seit dem 1. Juni besteht die neue Wohnbeihilfe. Diese wird auch gut angenommen, was man an den bisher über 6.200 Anträgen sehen kann. Das 7-Punkte-Wohnpaket konnte laut LHStv. Dornauer die bisherigen Förderungen nochmals verbessern. 

TIROL. Seien es höhere monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand für geförderte Wohnungen oder die Unterstützung bei der Miete oder Rückzahlung des Bankkredits, die verbesserte Wohnbeihilfe mit ihrem 7-Punkte-Wohnpaket kann seit dem 1. Juni 2023 deutliche Entlastungen bringen. 

Über 6.200 Anträge

Die Verbesserung kommt gut an: Über 6.200 Anträge auf Wohnbeihilfe wurde alleine im Juni 2023 gestellt – so viel wie noch nie zuvor. Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits 9,3 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt.

„Mit der Wohnbeihilfe unterstützen wir Menschen in Tirol dabei, sich ein eigenes Zuhause aufzubauen. Durch das von mir initiierte 7-Punkte-Wohnpaket konnten wir die bisherigen Förderungen nochmals ordentlich verbessern. Gerade für junge Familien bedeutet das eine noch höhere Unterstützung.“,

so der zuständige LHStv Georg Dornauer, der zugleich auf die weiteren Verbesserungen im Rahmen des 7-Punkte-Wohnpakets verweist – etwa auf die Mietzinsbeihilfe, mit welcher nicht wohnbaugeförderte Wohnungen unterstützt werden.

Ist von dem 7-Punkte-Wohnpaket überzeugt: LHStv. Dornauer.  | Foto: © Land Tirol/Die Fotografen
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Welche Neuerungen bringt das 7-Punkte-Wohnpaket?

Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Landes zum Wohnungsaufwand wohnbaugeförderter Wohnungen oder eines wohnbaugeförderten Reihenhauses. Dadurch wird die Belastung aus der Miete oder auch der Rückzahlungen des Bankkredites verringert. Die Höhe der Wohnbeihilfe ist unter anderem abhängig von der Haushaltsgröße und dem Einkommen.

Konkret wurde der BezieherInnenkreis der höchstmöglichen Wohnbeihilfe erweitert: Die Einkommensgrenze bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt beispielsweise bei 1.300 Euro Netto-Haushalteinkommen (früher: 1.200 Euro).
Gleichzeitig wurde die „Begünstigungsregelung“ verbessert. Hier liegt die Haushalts-Einkommensgrenze nun bei 2.800 Euro (früher: 2.400 Euro). Familien, Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit und Haushalte mit einem behinderten Kind erhalten somit eine höhere Beihilfe.

Mehr Unterstützung für Familien:
Für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind, die in einer 60 Quadratmeter großen wohnbaugeförderten Eigentumswohnung lebt und der ein monatliches Netto-Haushalteinkommen von 1.690 Euro zur Verfügung steht, bringen die Neuerungen durch das 7-Punkte-Wohnpaket beispielsweise folgende Vorteile: Erhielt die Kleinfamilie bisher eine monatliche Wohnbeihilfe in Höhe von 328 Euro, sind es nun 360 Euro. Der Familie stehen pro Jahr damit zusätzliche 384 Euro zur Verfügung.

Auch ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind, der in einer wohnbaugeförderten Eigentumswohnung mit 90 Quadratmetern lebt und deren monatliches Netto-Haushalteinkommen 2.700 Euro beträgt, profitiert von den Verbesserungen des 7-Punkte-Wohnpakets: Bisher erhielt die Familie eine monatliche Wohnbeihilfe in Höhe von 51 Euro. Durch die Neuerungen des 7-Punkte-Wohnpakets beträgt die neue monatliche Wohnbeihilfe nun 135 Euro. Der Familie stehen pro Jahr damit zusätzliche 1.008 Euro zur Verfügung.

HIER gibt es weitere Infos zur Wohnbeihilfe
HIER findet ihr alle 7-Punkte des Wohnpakets

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