Wolf
Anzeige gegen Geisler: VP-Wolf kritisiert "grüne Hitzköpfe"
Die heimischen Tierschützer des VGT tätigten kürzlich eine Anzeige unter anderem gegen den Tiroler Landeshauptmannstellvertreter Geisler. Für VP Tirol Klubobmann Wolf eine weitere Handlung "fernab jeglicher Realität".
TIROL. Auslöser für die Anzeige (unter anderem auch gegen andere Politiker, wie in Salzburg) war unter anderem die Verordnung zum Abschuss der Tiroler Problemwölfe. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch fordert ein energisches Einschreiten der Staatsanwaltschaft. Geisler würde offen das Gesetz brechen. Das wäre kein haltbarer Zustand für einen Rechtsstaat.
"Die TäterInnen meinen, sie stünden über dem Gesetz, und glauben, nichts befürchten zu müssen. Jetzt muss ihnen und allen anderen, die sich das abschauen wollen, gezeigt werden, dass ein derartiges Verhalten nicht toleriert wird. Auch LandesrätInnen haben sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Wir fordern Haft zur Generalprävention!"
"Präventivhaftwünsche des VGT absurd"
Für VP Tirol Klubomann Wolf sind diese Forderungen des VGT völlig "absurd". Geisler würde mit seinem Handeln Menschen als auch die Alm- und Landwirtschaft schützen, verteidigt Wolf den Parteikollegen.
Wolf argumentiert zudem, dass die Politik dazu da wäre, die "Gesetzgebung laufend den jeweiligen Lebensrealitäten anzupassen". Deswegen hätte der Tiroler Landtag im Februar mit Verfassungsmehrheit die Novelle des Jagdgesetzes beschlossen. Diese Novelle ermöglicht über den Verordnungsweg die Entnahme von Schad- und Risikowölfen. Kürzlich konnte in Osttirol der erste Problemwolf erlegt werden.
Menschenleben an oberster Stelle
"Für uns stehen Menschenleben an oberster Stelle, und Tierschützer sollten auch was den Tierschutz bei Weidetieren, die von Wölfen im Blutrausch gerissen werden, nicht länger die Augen verschließen.“,
so Wolf abschließend.
Man habe sich in Tirol bewusst für einen juristischen Grenzgang im Zusammenhang mit der Entnahme von Schad- und Problemwölfen entschlossen, um die kleinstrukturierte heimische Alm- und Landwirtschaft zu schützen, und gleichermaßen die Naherholungsgebiete für Erholungssuchende, FreizeitsportlerInnen und TouristInnen weiterhin zugänglich zu halten.
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