Landtagswahlen
Barrierefreies Wählen? – Hier gibt es alle Optionen

Stimmzettel-Schablonen helfen blinden und sehbehinderten Menschen beim Ausfüllen der Stimmzettel. Die Kurzbezeichnungen der Parteien sind mit Brailleschrift hinterlegt. | Foto: © Land Tirol/Baumegger
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  • Stimmzettel-Schablonen helfen blinden und sehbehinderten Menschen beim Ausfüllen der Stimmzettel. Die Kurzbezeichnungen der Parteien sind mit Brailleschrift hinterlegt.
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Für die anstehenden Landtagswahlen am 25. September wurden die Wahllokale in den jeweiligen Gemeinden bereits präpariert, dass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sind. 90 Prozent der Wahllokale in Tirol können sich barrierefrei nennen. 

TIROL. Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, ihr Wahlrecht am 25. September wahrzunehmen. Dafür muss die Wahl allerdings barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehört aber nicht nur eine Rampe zu den Wahllokalen sondern zum Beispiel auch alternative Möglichkeiten zur Stimmabgabe.

Die barrierefreien Wahlmöglichkeiten

Mittels Wahlkarte oder der "Fliegende Wahlkommission" ist Menschen mit Beeinträchtigung eine Möglichkeit gegeben, dass sie barrierefrei an den Landtagswahlen teilnehmen können. 
Doch bereits vor der Wahl muss es eine barrierefreie Vermittlung von Ablauf, Firsten und Terminen geben, so Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses

„Damit alle Wählerinnen und Wähler ihre Stimme dann auch tatsächlich abgeben können, ist es notwendig, dass die Wahllokale über die Möglichkeiten einer barrierefreien Gestaltung verfügen. Von Barrierefreiheit profitieren dabei nicht nur Menschen mit Mobilitäts- oder Seheinschränkungen, sondern etwa auch ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen und viele mehr.“

Der Weg zum Wahllokal

Bereits der Weg zum Wahllokal kann zur Herausforderung werden. Denn vor dem Wahllokal muss es einen barrierefreien Parkplatz geben. 

Schon der Weg zum Wahllokal kann eine Herausforderung für Menschen mit Beeinträchtigung sein. Erstmal muss es einen adäquaten Parkplatz vor dem Wahllokal geben. | Foto: Pixabay/AbsolutVision (Symbolbild)
  • Schon der Weg zum Wahllokal kann eine Herausforderung für Menschen mit Beeinträchtigung sein. Erstmal muss es einen adäquaten Parkplatz vor dem Wahllokal geben.
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Bernhard Gruber, Mitglied des Monitoringausschusses

"Von dort müssen die Wählerinnen und Wähler ins Gebäude kommen. Für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen braucht es hierfür ein taktiles und kontrastierendes Leitsystem. Die Tür zum Wahllokal muss breit genug und so beschaffen sein, dass Menschen im Rollstuhl sie selbstständig öffnen können bzw. sich diese automatisch öffnet. Im Gebäude müssen die Leitsysteme weitergeführt werden und schließlich müssen für blinde und sehbehinderte Menschen auch in der Wahlkabine selbst entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung stehen, wie etwa Stimmzettel-Schablonen.“

Menschen mit körperlicher Behinderung können bei Bedarf auch eine Begleitperson mit in die Wahlkabine nehmen. 

Wie wähle ich von Zuhause aus?

Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder anderen Gründen nicht selbst ins Wahllokale gehen können, haben die Möglichkeit der sogenannten "Fliegenden Wahlkommission". 
Diese kommt am Wahltag direkt ins Haus der/des Wahlberechtigten. Der Antrag für die „Fliegende Wahlkommission“ kann bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr schriftlich oder mündlich in der Gemeinde erfolgen, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Eine andere Möglichkeit, ist die Beantragung einer Wahlkarte. Bis zum 23. September 2022 kann diese unter Angabe des Abwesenheitsgrundes beantragen werden. Der Antrag muss in jener Gemeinde gestellt werden, wo die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlkarte kann schriftlich bis spätestens Dienstag, 20. September 2022 (Achtung: Dauer des Postweges beachten und Kopie eines Lichtbildausweises beilegen) sowie mündlich unter Vorlage eines Lichtbildausweises bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, beantragt werden. Abgegeben werden kann die ausgefüllte Wahlkarte persönlich bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr. Wird sie per Post geschickt, muss sie bis spätestens Freitag, 23. September 2022, bei der Gemeinde eingelangt sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe der Wahlkarte am 25. September 2022 im Wahllokal – damit kann auch eine andere Person beauftragt werden.

Die Ergebnisse zur Landtagswahl direkt aufs Handy

Barrierefreie Wahl-Informationen

Leichte Sprache
In der aktuellen Landeszeitung (online unter www.landeszeitung.at) sowie unter www.tirol.gv.at/landtagswahl2022 stehen wichtige Informationen zur Tiroler Landtagswahl in „Leicht Lesen“ zur Verfügung. Die „Leichte Sprache“ ist eine eigens für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickelte Sprachform.

Digitale Barrierefreiheit
Die Wahlvorschläge in barrierefreiem Format können über die Unterseite „Barrierefreie Bekanntmachungen“ aufgerufen werden. Eine barrierefreie Gestaltung ist für die Nutzung mit einem Screenreader, der Informationen akustisch oder in Braille-Schrift vermittelt, Voraussetzung.

Gebärdensprache
In diesem Video werden wichtige Fragen rund um die Tiroler Landtagswahl auch in Gebärdensprache beantwortet. Für viele Menschen mit Hörbehinderungen ist die Gebärdensprache die Erstsprache und Deutsch eine Fremdsprache.

Alles zu den Landtagswahlen auf unserer Themenseite

Keine Berücksichtigung der Anliegen aus dem Behindertenbereich

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