Zur Abfederung erhöhter Wohnkosten:
Bis zu 4 Mio. € zusätzlich für besonders Betroffene

Soziallandesrätin Eva Pawlata und Landeshauptmann Anton Mattle. | Foto: Land Tirol/Die Fotografen
  • Soziallandesrätin Eva Pawlata und Landeshauptmann Anton Mattle.
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Nachdem am Samstag, 9.9., bereits eine Lösung im gemeinnützigen Wohnbau erreicht werden konnte, brachte die Landesregierung nun eine weitere zielgerichtete Maßnahme auf den Weg.

TIROL. Damit Menschen in finanzieller Notlage ihre Miete, Betriebs- und Heizkosten sowie andere Abgaben im Zusammenhang mit dem Wohnen decken können, gibt es im Rahmen der Tiroler Mindestsicherung die Unterstützung zur Sicherung des Wohnbedarfs. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Wohnkosten-Verordnung als Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ab. Als Reaktion auf die Teuerung im Bereich des Wohnens sowie den Preisanstiegen bei den Betriebs- und Heizkosten wurden die Höchstsätze der Wohnkosten-Verordnung neu festgelegt und erhöht.
Hierfür stellt die Tiroler Landesregierung bis zu vier Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Die Höchstsätze für die Sicherung des Wohnbedarfs orientieren sich an der Größe des Haushalts und dem Standort des Wohnraums. Ein spezieller Fokus wurde bei der Anpassung auf Mehr-Personen-Haushalte gelegt, da die Mietpreise in diesem Bereich, wie die im Vorfeld durchgeführten Erhebungen zeigten, besonders stark gestiegen sind.

Härtefälle unterstützen

„Wir wollen jene zielgerichtet unterstützen, die besonders hart von steigenden Mietkosten betroffen sind. Die neu Wohnkosten-Verordnung ist eine wichtige Maßnahme zur Abfederung beim Wohnen. Haushalten mit einem geringen Einkommen, die es aufgrund der Teuerung besonders schwer haben, werden zielgerichtet entlastet“,

betont LH Anton Mattle. Soziallandesrätin Eva Pawlata führt aus:

„Die Mindestsicherung ist ein wichtiges soziales Instrument, mit dem wir auch auf aktuelle Gegebenheiten reagieren können. Die Anpassung der Höchstsätze zur Sicherung des Wohnbedarfs gewährleistet eine treffsichere und angemessene Unterstützung und stellt sicher, dass speziell mehrköpfige Familien mit einem geringen Einkommen entlastet werden.“

Beispiel: Vierköpfige Familie in Lienz erhält 100 Euro pro Monat mehr an Mietunterstützung

Die Grundlage für die Anpassung der Höchstsätze zur Sicherung des Wohnbedarfs stellen der Verbraucherpreisindex (VPI) sowie der Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich dar. Darüber hinaus wurden seitens des Landes die regionalen Mietpreise und die Bestandsdaten von laufenden MindestsicherungsbezieherInnen miteinbezogen. Die letzte Novellierung der Wohnkosten-Verordnung erfolgte im August des Vorjahres. Bekam ein Zweipersonenhaushalt in der Stadt Innsbruck bisher etwa maximal 820 Euro an monatlicher Mietunterstützung, so beträgt diese nun 855 Euro. Eine vierköpfige Familie in Lienz erhält statt der bisherigen 730 Euro an monatlichem Höchstwert nun 830 Euro.

Mehr Informationen zur Mindestsicherung finden sich hier sowie unter www.mindestsicherungtirol.at

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