Umfrageergebnis
D, I, CH, A – Reisen zu Pfingsten. Was gilt wo? – Umfrage der Woche

Ab 19. Mai ist das Reisen in viele Länder unter Einschränkungen wieder möglich. Denn mit diesem Zeitpunkt fällt auch in vielen Ländern die Quarantäne. Viele Tirolerinnen und Tiroler wollen aber zu Pfingsten dennoch zuhause bleiben.
(Symbolbild) | Foto: pixabay/janka00simka0
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  • Ab 19. Mai ist das Reisen in viele Länder unter Einschränkungen wieder möglich. Denn mit diesem Zeitpunkt fällt auch in vielen Ländern die Quarantäne. Viele Tirolerinnen und Tiroler wollen aber zu Pfingsten dennoch zuhause bleiben.
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TIROL (SKN). Ab 19. Mai lockert Österreich seine Einreisebeschränkungen. Mit diesem Zeitpunkt fallen Quarantäneregelungen bei der Rückreise. Viele Tirolerinnen und Tiroler wollen zu Pfingsten dennoch zuhause bleiben.

Ergebnis unserer Umfrage der Woche zum Kurztripp zu Pfingsten

In unserer Umfrage der Woche wollten wir von euch wissen, ob ihr das Pfingstwochenende zu einem Kurztripp nützt, da dies ab 19. Mai wieder ohne Quarantäne möglich sein wird.

Hier das Ergebnis unserer Umfrage

  • Insgesamt haben 397 Leserinnen und Leser haben sich an unserer Umfrage zur Woche zu Kurztripps zu Pfingsten beteiligt
  • 56 Teilnehmerinnen und Teilnehmer freuen sich darauf, endlich einen Kurztripp außerhalb von Österreich zu machen.
  • 40 Personen wollen zu Pfingsten Urlaub in Österreich machen.
  • 301 Personen wollen zu Pfingsten zu Hause bleiben.
Umfrageergebnis zur Umfrage der Woche: Wir wollten von euch wissen, ob ihr das verlängerte Pfingstwochenende – trotz Coronamaßnahmen – für einen Kurtztripp nützt. | Foto: BB Tirol
  • Umfrageergebnis zur Umfrage der Woche: Wir wollten von euch wissen, ob ihr das verlängerte Pfingstwochenende – trotz Coronamaßnahmen – für einen Kurtztripp nützt.
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Bei unserer Umfrage der Woche haben insgesamt 397 Leserinnen und Leser mitgemacht. Die überwiegende Mehrheit, nämlich 75,8 Prozent, wollen Pfingsten zuhause verbringen. 14,1 Prozent der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer wollen Pfingsten im Ausland verbringen. Sie freuen sich darauf, endlich wieder einmal aus Österreich hinauszukommen. Nur 10,1 Prozent wollen einen Pfingsturlaub innerhalb Österreichs verbringen.

Im Namen von Profil führte das Meinungsforschungsinstitut Unique research eine Umfrage über Urlaubspläne im Sommer durch. Dabei gaben 39 Prozent an, dass sie noch gar keine Urlaubspläne für den Sommer hätten. 13 Prozent wissen noch gar nicht, ob sie den Sommer zum Reisen nützen wollen.

Aktuell ändern sich die Einreiseregelungen und Maßnahmen in den Ländern laufend. Folgendes gilt mit Stand 18. Mai für Reisen nach/in Österreich, nach Deutschland, Italien und in die Schweiz.

Quarantäne bei Einreise nach Österreich fällt mit 19. Mai

Am kommenden Wochenende, dem 23. und 24. Mai ist Pfingsten. Für gewöhnlich nützen viele Tirolerinnen und Tiroler dieses Datum für ein verlängertes Wochenende in Italien. Bis zum 19. Mai galt in vielen Ländern eine Quarantäneregelung nach der Einreise. Auch bei der Rückreise nach Österreich war eine 10tägige Quarantäne mit der Möglichkeit des Freitestens nach dem 5. Tag vorgeschrieben. Mit dem 19. Mai fällt diese Regelung solange man nicht aus einem Risikogebiet beziehungsweise Virusvariantengebiet zurückkommt. Ob Quarantäne oder nicht, wird dann immer aufgrund der aktuellen Lage im Urlaubsgebiet entschieden. Österreich richtet sich dabei an die ECDC-Karte für Risikogebiete.

"In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen."  Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein in einer Aussendung)

Für die Einreise nach Österreich gilt aber weiterhin die Registrierungspflicht (Pre-Travel-Clearence). Für die Einreise gilt zusätzlich die 3G-Regelung (geimpft, getestet oder genesen).

  • Impfnachweis: Als Impfnachweis gelten all jene Impfungen, die von der EU-Arzneimittelbehörde EMA zugelassen wurden oder den entsprechenden Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen haben. Sputnik V zählt nicht dazu. Als Impfnachweis gilt beispielsweise der gelbe Impfpass.
  • Ein aktueller 3-G-Nachweis ist erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden.
  • Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion.

Urlaub in Österreich – Welche Regelungen gelten

Mit dem 19. Mai öffnen Gastronomie und Hotellerie. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen wieder Besucher empfangen. Allerdings ist der Grüne Pass Voraussetzung. Dieser belegt, dass ein Besucher beziehungsweise Gast entweder getestet, geimpft oder genesen (3G) ist.

„Als Zutrittsberechtigung setzen wir auf den grünen Zutrittspass“ (Bundeskanzler Sebastian Kurz)

Bis dieser Grüne Pass jedoch ausgerollt ist, gelten die diesbezüglichen Nachweise auch in schriftlicher Form:
Bei Getesteten heißt das:

  • negativer PCR-Test: dieser gilt maximal drei Tage 
  • negativer Antigen-Test: dieser gilt maximal zwei Tage
  • Antigen-Tests zur Eigenanwendung mit Erfassung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem (selbsttest.at). Hier beläuft sich die Gültigkeit auf einen Tag.
  • Selbsttests vor Ort für den Zutritt zu Einrichtungen: Dieser Test gilt aber nur für diesen Besuch und nur für diese Betriebsstätte

Bei Geimpften gilt:

  • Impfpass, Impfkarte oder Impfausdruck zum Nachweis der Impfung
  • Bei der Impfung entfällt die Testpflicht ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung.
  • Die Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen

Bei Genesenen gilt:

  • Absonderungsbescheid oder Nachweis eines Antikörpertests
  • Die Infektion mit dem Coronavirus darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen

Zu Hotels und anderen Beherbungsbetrieben haben nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt. Aber auch hier gelten zusätzliche Bedingungen:

  • Reine Beherbergung ohne Gastronomie oder Dienstleistung wie Wellness: Eintrittstest gilt für den gesamten Aufenthalt
  • Verpflegung oder Dienstleistungen beim Beherbergungsbetrieb: Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen alle zwei Tage einen Antigenschnelltest machen
  • In Beherbergungsbetrieben mit Verpflegung und Dienstleistungen gelten außerdem dieselben Regeln wie bei der Gastronomie: Registrierung, Abstandsregeln, Tragen einer FFP2-Maske außer am Tisch, Im Innenbereich dürfen maximal vier Personen an einem Tisch (zzgl. max. 6 Kinder) Platz nehmen und im Außenbereich maximal zehn Personen (zzgl. max. zehn Kinder), Sperrstunde um 22:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen zu den Öffnungsschritten am 19. Mai (pdf-Download)

Urlaub in Italien

Auch in Italien gibt es nun die ersten Öffnungsschritte für Urlauberinnen und Urlauber. Am 14. Mai 2021 hat das italienische Gesundheitsministerium eine Verordnung erlassen, dass Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder durch Österreich gereist sind ab, 16. Mai wieder in Italien einreisen dürfen. Dazu ist eine Eigenerklärung (in Italienisch und auf Englisch) sowie ein negativer PCR/Angitentest vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Testpflicht entfällt für Personen, die vollständig geimpft (dies soll demnächst auch für all jene mit einer Impfung gelten) sind oder Covid19 bereits durchgemacht haben. Eine Quarantäne ist nicht mehr notwendig. Weiters dürfen sich diese Personen zwischen orangen oder roten Zonen auf der italienischen Covid-Ampel-Skala frei bewegen.

Welche Coronamaßnahmen gelten hängt davon ab, wohin man fährt, beziehungsweise wie die aktuelle Coronalage Vorort ist. Die italienischen Regionen sind entsprechend der Infektionsrate in rote, orange, gelbe und weiße Zonen (mit mehr oder weniger strengen Auflagen) eingeteilt.
Aktuell befindet sich Italien ausnahmslos in der gelben Ampel-Skala.

Das heißt, es gelten folgende Regelungen für gelbe Zonen (Stand: 18. Mai 2021):

  • Restaurants und Bars haben bis 22 Uhr geöffnet (dies soll noch diese Woche auf 23:00 Uhr geändert werden)
  • Hotellerie hat geöffnet
  • Museen, viele Theater und Kinos sind geöffnet,
  • Einzelhandel ist geöffnet
  • Strand- und Schwimmbadbesuche sind möglich
  • Vielerorts gibt es allerdings eine Beschränkung der Besucherzahlen, es empfiehlt sich daher Tickets zu reservieren.
  • Es wird empfohlen in Restaurants rechtzeitig einen Tisch zu reservieren
  • Aktuell gilt noch eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5:00 Uhr – gerade viel besuchte Plätze werden kontrolliert. Ab dieser Woche wird die Ausgangssperre auf 23:00 Uhr verlegt.
  • Es gilt eine Maskenpflicht auch im Freien

Weitere Informationen zu Reisen nach Italien gibt es unter: ambvienna.esteri.it

Urlaub in der Schweiz

Ab 17. Mai gelten neue Regelungen bei der Einreise in die Schweiz. Abhängig von der Art der Reise kann es sein, dass man ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen, einen negativen Test vorweisen und/oder in Quarantäne gehen muss. Wer mit dem Auto kommt, braucht keine Eigenerklärung und keinen Test. Wer mit Bus oder Bahn anreist braucht diese jedoch schon. Gleichzeitig gilt die Quarantänepflicht immer dann, wenn man aus einem Land oder Gebiet kommt, das zu einem Risikogebiet zählt. Mit 5. Mai zählen Salzburg und Oberösterreich zu den Risikogebieten.
Diese Regelungen gelten aktuell in der Schweiz

  • Tragen einer Gesichtsmaske in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Museen, Restaurants, an Bahnhöfen, Flughäfen und Haltestellen sowie in allen öffentlichen Innenräumen.
  • Tragen einer Gesichtsmaske auf Wochenmärkten oder belebten Fußgängerbereichen.
  • Läden, Museen, Zoos, botanische Gärten und Erlebnisparks dürfen öffnen
  • Theater und Konzerthäuser haben geöffnet, allerdings nur mit einem Drittel ihrer Sitzkapazität
  • Terrassen von Restaurants und Bars, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Fitnesszentren haben geöffnet. Auf den Terrassen gilt Sitz- und Maskenpflicht. Die Masken dürfen nur beim Essen abgelegt werden.
  • Hotels: Über Öffnungen entscheiden die Kantone. Teilweise sind sie für TouristInnen geöffnet. Die Hotels dürfen auch Essen für Gäste in ihren Restaurants anbieten.
  • Campingplätze haben geöffnet. Es müssen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Bei sehr vielen Plätzen heißt es: Der Mindestabstand zum Zelt oder Wohnmobil des Nachbarn beträgt mindestens drei Meter. Reservierungen sind notwendig.
  • Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Gästen wieder erlaubt, in Innenräumen mit bis zu 50 Gästen.

Weitere Informationen zu Reisen in die Schweiz gibt es unter: www.bag.admin.ch

Urlaub in Deutschland

Auch in Deutschland sinken die Coronazahlen. Das macht – unter Einschränkungen – auch das Reisen nach Deutschland ab 21. Mai wieder möglich. Allerdings hängt dies von den Coronazahlen ab. Für Öffnungen und Urlaubsmöglichkeiten gilt ein Grenzwert von unter 100 (hier greift eine bundesweite Notbremse). Aktuell haben acht Bundesländer die Möglichkeit, wieder zu öffnen. Allerdings gehen diese bei den Öffnungsschritten unterschiedlich vor.

"Bayern ist nicht nur ein Tourismusland, sondern es ist für die Menschen auch psychologisch und seelisch wichtig, dass wir eine Perspektive haben" (Markus Söder, Bayrischer Ministerpräsident)

Bei der Einreise nach Deutschland gilt zunächst, ob man aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet (Hochrisikogebiet) oder Virusvarianten-Gebiet kommt. Gleichzeitig können sich die Einreiseregelungen von Bundesland zu Bundesland ändern. Hier gibt es vor allem Unterschiede bei der Quarantäneverordnung. Bayern will ab dem 21. Mai in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 wieder touristische Übernachtungen zulassen. Grundsätzlich gilt aber, wird diese 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten, werden die Coronamaßnahmen wieder verschärft.

Auf was bei der Reise nach Deutschland zu achten ist

  • Für die Einreise nach Deutschland braucht man eine Bestätigung über einen negativen Coronatest, dass man geimpft (Vollimmunisierung) oder genesen ist. Dadurch wird man von der Quarantänepflicht befreit (außer man kommt aus einem Virusvariantengebiet). Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht.
  • Es besteht eine Anmeldepflicht vor der Einreise. Nach der Anmeldung bekommt man eine pdf-Bestätigung über die Registrierung.
  • Ab 21. Mai haben in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von weniger als 100 Hotels, Ferienwohnungen sowie Campingplätze geöffnet.
  • Welche Freizeitangebote wieder geöffnet werden ist noch nicht klar und wird aktuell geprüft.
  • Theoretisch ist die Öffnung der Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos erlaubt. Es gelten aber Hygienekonzepte sowie Masken- und Testpflicht. Außerdem müssen fest Termine gebucht werden.

Weitere Informationen zum Reisen nach Bayern: www.gesetze-bayern.de
Inzidenz- und Coronazahlen in Deutschland: Corona-Dashboard
Weitere Reiseinformationen für ganz Deutschland: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Was passiert, wenn man im Urlaub in Quarantäne muss

Aktuell sind beim Reisen während der Coronapandemie noch viele Fragen offen. So ist noch nicht klar, wer für die Kosten aufkommt, wenn das Urlaubsgebiet kurzfristig abgeriegelt, die Unterkunft oder man selbst unter Quarantäne gestellt wird.
ÖAMTC-Mitglieder mit einem Schutzbrief sind hier besonders geschützt:
Seit dem 01.06.2020 wurde der ÖAMTC Schutzbrief mit der Sonderleistung über die Deckung von Übernachtungskosten bei Quarantäne in Österreich erweitert. Diese Sonderleistung gilt voraussichtlich bis zum 31.12.2021 und übernimmt bis zu 14 Übernachtungen zu max. 70,00 Euro pro geschützter Person und Nächtigung.
Diese Deckung ist in folgenden Fällen gewährleistet wenn eine geschützte Person:

  • aufgrund einer Quarantäneanordnung für das Gebiet der Reise, für den Urlaubsort bzw. für die Unterkunft (z.B. das Hotel, die Pension) oder
  • einer individuell für eine geschützte Person angeordneten Quarantäne im Zuge einer positiven Testung/Erkrankung mit Covid-19 oder wegen des Kontakts mit einer infizierten Person
  • die Heimreise nicht wie geplant antreten kann.

Es werden auch Kosten für einen Corona-Test übernommen, sofern damit (bei negativem Ergebnis und behördlich genehmigter Abreisemöglichkeit) eine schnellere Heimreise ermöglicht werden kann.
Weitere Informationen dazu: ÖAMTC – Übernachtungskosten bei Quarantäne in Österreich

Aktuelle Umfrage

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Mehr zu Thema

Weitere Umfrage-Ergebnisse der Umfrage der Woche
Die 19. Mai-Öffnung – Was Sie jetzt wissen sollten
Externer Link: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – Informationen für Gäste und Reisende (Informationen werden laufend ergänzt)
Externer Link: Die novellierte Einreiseverordnung
Externer Link: www.sichere-gastfreundschaft.at/

Ab 19. Mai ist das Reisen in viele Länder unter Einschränkungen wieder möglich. Denn mit diesem Zeitpunkt fällt auch in vielen Ländern die Quarantäne. Viele Tirolerinnen und Tiroler wollen aber zu Pfingsten dennoch zuhause bleiben.
(Symbolbild) | Foto: pixabay/janka00simka0
Umfrageergebnis zur Umfrage der Woche: Wir wollten von euch wissen, ob ihr das verlängerte Pfingstwochenende – trotz Coronamaßnahmen – für einen Kurtztripp nützt. | Foto: BB Tirol
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