Leistbares Wohnen
Gesetzesentwurf für Leerstandsabgabe steht

148 Gemeinden mit hohem Wohnungsdruck: die "Vorbehaltsgemeinden" | Foto: © Land Tirol
2Bilder
  • 148 Gemeinden mit hohem Wohnungsdruck: die "Vorbehaltsgemeinden"
  • Foto: © Land Tirol
  • hochgeladen von Lucia Königer

In der Tiroler Landesregierung wurde kürzlich der Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe beschlossen. Bei einer Abgabeverfehlung können zwischen 1.000 und 50.000 Euro Strafe möglich sein.

TIROL. Um dem spekulativen Wohnungsleerstand in Tirol einen Riegel vorzuschieben, wurde von der Tiroler Landesregierung der Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe im "Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz" (TFLAG) beschlossen. Im Juli-Landtag wird dieser Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt. Man möchte somit ein klares Signal gegen Spekulation und für leistbares Wohnen in Tirol senden.

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Als Land Tirol unterstützen wir jene, die sich Wohnraum für den Eigenbedarf schaffen wollen und Eigentum anstreben.", so Platter. | Foto: BB Archiv
  • „Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Als Land Tirol unterstützen wir jene, die sich Wohnraum für den Eigenbedarf schaffen wollen und Eigentum anstreben.", so Platter.
  • Foto: BB Archiv
  • hochgeladen von Sieghard Krabichler

Auf die Kritik, dass eine derartige Leerstandsabgabe eigentumsfeindlich sei, antwortet Landeshauptmann Platter:

„Das Tiroler Modell sieht klar definierte Ausnahmen für den Eigenbedarf, Wohnungen im eigenen Haus oder bei fehlender Nachfrage vor. Somit sind die Interessen des Mittelstandes gesichert. Die Spekulation mit Immobilien wird aber bekämpft.“

Leistbares Wohnen in Tirol möglich machen

Das Leerstandsabgabe-Gesetz wird vor allem das 2019 beschlossene Gesetz zur Freizeitwohnsitzabgabe ergänzen. Wenngleich dem Landeshauptmann die vom Bund vorgegebene erlaubte Maximalhöhe der Spekulationsabgabe mit 2.400 Euro noch deutlich zu niedrig ist, um Spekulationen mit Wohnungen in Tirol auch tatsächlich zu verhindern.

„Deshalb habe ich bei der Landeshauptleutekonferenz die Initiative ergriffen, um das so genannte Volkswohnungswesen, für das aktuell der Bund zuständig ist, zu verländern. In Länderkompetenz könnte eine Abgabe auf spekulativen Leerstand höher ausfallen.“,

erläutert Platter.

Wann wird ein Wohnungsleerstand künftig besteuert?

Besteuert wird künftig ein Wohnungsleerstand ab sechs Monaten – Ausnahmetatbestände wie ein vorgesehener Eigenbedarf werden berücksichtigt. Gesetzlich vorgesehen sind Minimum- und Maximum-Steuerbeträge, die vonseiten der Gemeinden festgelegt und als Gemeindeabgabe eingefordert werden. Für jene Gemeinden, in denen der Wohnungsdruck nachweislich besonders hoch ist, können diese Sätze verdoppelt werden. Derzeit betrifft dies 148 „Vorbehaltsgemeinden“, die im Rahmen des Grundverkehrsrechts ausgewiesen werden sollen. Regulär reichen die Sätze von zehn bis 25 Euro pro Quadratmeter bei bis zu 30 Quadratmetern Nutzfläche bis hin zu 90 bis 215 Euro bei einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern. Bei der Verdoppelung sind es 20 bis 50 Euro bei 30 Quadratmetern bzw. 180 bis 430 Euro bei mehr als 250 Quadratmetern.

Regelungen könnten ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten

Wird das neue Gesetz im Juli-Landtag beschlossen, könnten die neuen Regelungen bereits am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. EigentümerInnen haben dann jeweils bis zum 30. April im Folgejahr den Leerstand des vorangegangenen Jahres einzumelden bzw. einen Ausnahmetatbestand glaubhaft zu machen. Zu den Ausnahmetatbeständen zählen beispielsweise mangelhafter Bauzustand des Objekts, Naturalwohnungen oder eine Nichtvermietung, da diese trotz nachweislichem Bemühen nicht möglich ist. Verfehlungen im Abgabeverfahren werden je nach Art mit bis zu 50.000 Euro geahndet.

HIER geht es zur Liste aller Vorbehaltsgemeinden in Tirol

Mehr zum Thema auf MeinBezirk.at:
Forderung nach Leerstandsabgabe bekommt Rückenwind
Leerstandsabgabe würde bis zu 200.000 Wohnplätze schaffen
Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol

148 Gemeinden mit hohem Wohnungsdruck: die "Vorbehaltsgemeinden" | Foto: © Land Tirol
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Als Land Tirol unterstützen wir jene, die sich Wohnraum für den Eigenbedarf schaffen wollen und Eigentum anstreben.", so Platter. | Foto: BB Archiv
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.