Leistbares Wohnen
Gesetzesentwurf für Leerstandsabgabe steht
In der Tiroler Landesregierung wurde kürzlich der Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe beschlossen. Bei einer Abgabeverfehlung können zwischen 1.000 und 50.000 Euro Strafe möglich sein.
TIROL. Um dem spekulativen Wohnungsleerstand in Tirol einen Riegel vorzuschieben, wurde von der Tiroler Landesregierung der Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe im "Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz" (TFLAG) beschlossen. Im Juli-Landtag wird dieser Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt. Man möchte somit ein klares Signal gegen Spekulation und für leistbares Wohnen in Tirol senden.
Auf die Kritik, dass eine derartige Leerstandsabgabe eigentumsfeindlich sei, antwortet Landeshauptmann Platter:
„Das Tiroler Modell sieht klar definierte Ausnahmen für den Eigenbedarf, Wohnungen im eigenen Haus oder bei fehlender Nachfrage vor. Somit sind die Interessen des Mittelstandes gesichert. Die Spekulation mit Immobilien wird aber bekämpft.“
Leistbares Wohnen in Tirol möglich machen
Das Leerstandsabgabe-Gesetz wird vor allem das 2019 beschlossene Gesetz zur Freizeitwohnsitzabgabe ergänzen. Wenngleich dem Landeshauptmann die vom Bund vorgegebene erlaubte Maximalhöhe der Spekulationsabgabe mit 2.400 Euro noch deutlich zu niedrig ist, um Spekulationen mit Wohnungen in Tirol auch tatsächlich zu verhindern.
„Deshalb habe ich bei der Landeshauptleutekonferenz die Initiative ergriffen, um das so genannte Volkswohnungswesen, für das aktuell der Bund zuständig ist, zu verländern. In Länderkompetenz könnte eine Abgabe auf spekulativen Leerstand höher ausfallen.“,
erläutert Platter.
Wann wird ein Wohnungsleerstand künftig besteuert?
Besteuert wird künftig ein Wohnungsleerstand ab sechs Monaten – Ausnahmetatbestände wie ein vorgesehener Eigenbedarf werden berücksichtigt. Gesetzlich vorgesehen sind Minimum- und Maximum-Steuerbeträge, die vonseiten der Gemeinden festgelegt und als Gemeindeabgabe eingefordert werden. Für jene Gemeinden, in denen der Wohnungsdruck nachweislich besonders hoch ist, können diese Sätze verdoppelt werden. Derzeit betrifft dies 148 „Vorbehaltsgemeinden“, die im Rahmen des Grundverkehrsrechts ausgewiesen werden sollen. Regulär reichen die Sätze von zehn bis 25 Euro pro Quadratmeter bei bis zu 30 Quadratmetern Nutzfläche bis hin zu 90 bis 215 Euro bei einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern. Bei der Verdoppelung sind es 20 bis 50 Euro bei 30 Quadratmetern bzw. 180 bis 430 Euro bei mehr als 250 Quadratmetern.
Regelungen könnten ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten
Wird das neue Gesetz im Juli-Landtag beschlossen, könnten die neuen Regelungen bereits am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. EigentümerInnen haben dann jeweils bis zum 30. April im Folgejahr den Leerstand des vorangegangenen Jahres einzumelden bzw. einen Ausnahmetatbestand glaubhaft zu machen. Zu den Ausnahmetatbeständen zählen beispielsweise mangelhafter Bauzustand des Objekts, Naturalwohnungen oder eine Nichtvermietung, da diese trotz nachweislichem Bemühen nicht möglich ist. Verfehlungen im Abgabeverfahren werden je nach Art mit bis zu 50.000 Euro geahndet.
HIER geht es zur Liste aller Vorbehaltsgemeinden in Tirol
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