Leistbares Wohnen
Grüne, Neos und FPÖ fordern Wohn-Entlastungspaket

Gemeinsam haben die Grünen Tirol (auf dem Bild: Gebi Mair), Neos Tirol und die FPÖ einen Sonderlandtag zum Thema leistbares Wohnen einberufen und fordern ein Wohn-Entlastungspaket.  | Foto: Grüne Tirol
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Die hohen Wohnkosten in Tirol veranlassten dir Tiroler Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und Neos dazu, einen Sonderlandtag einzuberufen. Tag der Entscheidung wird der 14. September sein. Wird man danach in Tirol weniger fürs Wohnen zahlen?

TIROL. Die Kosten fürs Wohnen inTirol schießen in ungeahnte Höhen. Dagegen möchten FPÖ, Grüne und Neos Tirol etwas unternehmen und haben für den 14. September 2023 einen Sonderlandtag einberufen. Ein erstes Antragspaket stellen die drei Einbringer bereits jetzt vor. Weitere Dringlichkeitsanträge werden entsprechend der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages noch eingebracht.

Entlastung beim Wohnen schaffen

In ihren Antrag wollen die Oppositionsparteien mit dem Thema der Stunde starten: „Landesregierung aus dem Tiefschlaf holen: Entlastung beim Wohnen schaffen.“

Sie begründen ihre Forderung mit dem Vorwurf, dass die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung aus SPÖ und ÖVP gegen die Preissteigerungen beim Wohnen zögerlich oder überhaupt nicht vorhanden waren. Die Mieten würden weiter explodieren, insbesondere im gemeinnützigen Wohnbau, wo viele Menschen nicht mehr wissen, wie sie die gestiegenen Mieten und Betriebskosten aufbringen sollen. LH Mattle hätte es versäumt, die Betriebskosten durch einen Auftrag an die Tiwag in einem erträglichen Bereich zu halten. Nicht nur die Explosion bei den Mietpreisen würde die Bevölkerung massiv belasten, sondern auch die Strom-, Gas- und Heizkosten.
So heißt es im Antrag für den Sonderlandtag:

"Die TIWAG hat im vergangenen Jahr ihren Gewinn im Vergleich zu den Vorjahren um 82 Millionen Euro erhöht. Auf der anderen Seite können sich viele Personen die Energiepreise nicht mehr leisten, Vorschreibungen mit weit über 200%. Fallweise bis zu 400% mehr sind kein Einzelfall, da das Energieunternehmen eine hundertprozentige Landesgesellschaft ist, und LH Anton Mattle Eigentümervertreter ist, besteht absoluter Handlungsbedarf."

Die Zinsen für Bankkredite würden steigen und Aufträge an die landeseigene Hypo Tirol Bank wären nicht zu erkennen. Im gemeinnützigen Wohnbau wurde zwar der ehemalige ÖVP-Landesrat Hannes Tratter als Geschäftsführer installiert, aber der rechtzeitige Ausstieg aus variablen Bankkrediten versäumt.
Letztendlich klagen FPÖ, Grüne und Neos, dass der Tirol Zuschuss zu wenig ankommt und kaum die Spitzen abfedern könne. 

Die Forderungen der Oppositionsparteien

In einem Dringlichkeitsantrag formulieren die Parteien ihr Forderungen für ein "Wohn-Entlastungspaket für Tirol".

Dazu Gebi Mair von den Grünen Tirol

„Wir legen einen konkreten Antrag vor, mit dem 300 Millionen Euro für billigeres Wohnen mobilisiert werden sollen. 100 Millionen Euro als frische Mittel für neue wohnbaugeförderte Wohnungen. 100 Millionen Euro, um Zinsen und Annuitäten bei bestehenden geförderten Wohnungen abfedern zu können und damit die Annuitätensprünge zu verkleinern. Und noch einmal 100 Millionen Euro, um bestehende Bankkredite auf längere Laufzeiten mit Fixzinsen und auf Wohnbauförderungsdarlehen umschulden zu können."

"Wenn FPÖ, Grüne und NEOS das zusammenbringen, dann sollte eigentlich auch bei den Regierungsparteien darüber Konsens herrschen.", so Neos Tirol Oberhofer.  | Foto: © NEOS
  • "Wenn FPÖ, Grüne und NEOS das zusammenbringen, dann sollte eigentlich auch bei den Regierungsparteien darüber Konsens herrschen.", so Neos Tirol Oberhofer.
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Dominik Oberhofer (NEOS):

„Es ist ein einmaliges Ereignis, dass FPÖ, Grüne und NEOS in Tirol gemeinsam an einem Strang ziehen und wir wollen den Regierungsparteien die Hand reichen. Wenn es um das brennende Thema leistbares Wohnen in Tirol geht, dann sind sich alle im Landtag vertretene Parteien in der Problemanalyse einig. Jetzt muss gehandelt werden und wir brauchen endlich Entlastung."

Folgende Forderungen enthält das Wohn-Entlastungspaket:

  1. Gefordert wird dem Tiroler Landtag einen Nachtrag zum Landesvoranschlag zum Beschluss vorzulegen, der zusätzliche frische Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für neue Wohnbauförderungsdarlehen enthält.
  2. Dem Tiroler Landtag eine Regierungsvorlage zum Beschluss vorzulegen, in dem die Laufzeit bestehender Wohnbauförderungsdarlehen verlängert und die Zins- und Annuitätensprünge abgesenkt werden, wobei das Ausmaß des Entlastungspaketes zumindest 100 Millionen Euro betragen soll.
  3. Den Auftrag an die gemeinnützigen Wohnbauträger, an denen das Land Tirol beteiligt ist zu erteilen, bestehende Bankkredite nach Möglichkeit auf längere Laufzeiten und niedrigere Zinsbelastungen umzuschulden sowie die Möglichkeit zu schaffen, bestehende Bankkredite in Wohnbauförderungsdarlehen umzuschulden, um die Zinsbelastung zu senken. Damit soll eine Erhöhung des Anteils der Wohnbauförderung an der Finanzierung erreicht werden und dadurch die Belastung der Mieter*innen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gesenkt werden. Dabei sollen zumindest 100 Millionen Euro von Bankkrediten in Wohnbauförderungsdarlehen umgeschuldet werden.
  4. Bei neuen Projekten gemeinnütziger Wohnbauträger den Anteil der Wohnbauförderungsdarlehen an der Finanzierung um durchschnittlich zumindest 25% zu erhöhen.
  5. Im Wege des Landeshauptmanns als Eigentümervertreter in der landeseigenen Hypo Tirol Bank dafür Sorge zu tragen, dass die Landesbank bestehende variable Bankkredite bei wohnbaugeförderten Projekten auf längere Laufzeiten und Fixzinsen umschuldet.
  6. Im Wege des Landeshauptmanns als Eigentümervertreter in der landeseigenen Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) dafür zu sorgen, dass die Strompreise für Haushaltskund*innen nachhaltig gesenkt werden.
  7. Die Wohnungsvergaberichtlinie des Landes Tirol in transparenter Art und Weise endlich auf der Homepage des Landes zu veröffentlichen.
  8. Im Wege des Landeshauptmanns als Eigentümervertreter auf die TINETZ hinzuwirken, den Rückstau an Anträgen auf Netzzutritt für private Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen binnen eines Monats abzubauen und die Anträge einer Entscheidung zuzuführen. Dies dient einer langfristigen Senkung der Betriebskosten der Photovoltaik-Nutzer*innen.
  9. Den bestehenden Mietrückstandsfonds, der Rückstände bei Mieten für Menschen übernehmen kann, die ihre Miete nicht bezahlen können und damit von Delogierung betroffen sind, um zumindest zusätzliche 500.000 Euro für das Jahr 2023 und 1 Million Euro für das Jahr 2024 aufzustocken, Beratungsleistungen in der Delogierungsprävention ausbauen.
  10. Die Erhöhung der Beiträge zur Erhaltung in der Tiroler Wohnbauförderungsverordnung im Jahr 2023 dahingehend zu evaluieren, dass dem Tiroler Landtag ein Bericht darüber vorzulegen ist, welche Erhöhungen für Mieter*innen durch die geänderte Verordnung entstanden sind.
  11. Die anrechenbaren Mietkosten in der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe dahingehend anzuheben, dass die Preissteigerung der Mieten im laufenden Jahr auch in einer Erhöhung der Beihilfe abgebildet wird.
  12. Die Verordnung über die Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs nach § 6 Abs 3 Tiroler Mindestsicherungsgesetz („Tiroler Wohnkostenverordnung“) ohne Verzug um 20% anzuheben, um die Chance zur Anmietung einer Wohnung zu geben und den Verlust von Wohnungen bis hin zur Delogierung bei bestehenden Mietverträgen zu vermeiden.
  13. Jenen Gemeinden, die auf eine Erhöhung von Mieten bei gemeindeeigenen Wohnungen verzichtet haben oder die Erhöhung im Jahr 2023 geringer ausfallen lassen haben als dies gesetzlich möglich gewesen wäre einen finanziellen Zuschuss zu den ausgefallenen Einnahmen zukommen zu lassen, anteilsmäßig zu den jeweiligen Entlastungen die durch die Gemeinde vorgenommen wurden.
  14. Dem Tiroler Landtag einen Bericht über die bisherigen Aktivitäten und Kosten im Rahmen des im Februar 2023 gestarteten Projektes „sicheres Vermieten“ vorzulegen.
  15. Dem Tiroler Landtag einen Bericht über das Projekt „Brennholzbörse“ vorzulegen und das beschlossene Projekt ohne Verzug umzusetzen, um für Mieter*innen mit Brennholzbedarf im Winter 2023/24 transparente Preisbildung zu ermöglichen.
  16. Dem Tiroler Landtag einen Bericht über die bisherige Abwicklung des „Tirol Zuschusses“ inklusive einer Evaluierung der Ablehnungsgründe vorzulegen.
  17. Gemeinden als Interessenten in § 2 Abs 6 des Tiroler Grundverkehrsgesetzes aufzunehmen um ihnen die Chance zu geben, leistbare Grundstücke für die Bevölkerung für Zwecke des Wohnbedarfs zu erwerben.“

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