Liste Fritz
Grundverkehrsgesetz: ÖVP-Bodenpolitik ist "Totalflopp"

Seit 78 Jahren ist die ÖVP in Tirol an der Macht und trotzdem würden immer mehr Bauern ihre Stalltüren für immer zusperren und trotzdem würde das Wohnen für die TirolerInnen immer noch teurer, klagt die Liste Fritz an. | Foto: Pixabay/Bru-nO (Symbolbild)
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  • Seit 78 Jahren ist die ÖVP in Tirol an der Macht und trotzdem würden immer mehr Bauern ihre Stalltüren für immer zusperren und trotzdem würde das Wohnen für die TirolerInnen immer noch teurer, klagt die Liste Fritz an.
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Die 2021 beschlossene Novelle des Grundverkehrsgesetzes würde jetzt zu Problemen führen, so die Liste Fritz. Für die Oppositionspartei allerdings gar nicht verwunderlich, dass der Verfassungsgerichtshof das Tiroler Grundverkehrsgesetz als rechtswidrig rügt. LHStv Geisler kündigte währenddessen eine Überarbeitung des Landesgesetzes an. 

TIROL. Als einzige Partei habe die Liste Fritz damals am 17. November 2021 im Tiroler Landtag gegen die Novelle des Grundverkehrsgesetzes gestimmt. Diese Novelle würde jetzt nämlich zum Problem werden. Der Verfassungsgerichtshof hat das Tiroler Grundverkehrsgesetz als rechtswidrig gerügt. 

Vorwurf der Klientelpolitik

Die ÖVP würde seit Jahrzehnten mit dem Tiroler Grundverkehr "Klientelpolitik in Reinkultur" betreiben, so der Vorwurf der Liste Fritz. 

"Während die ÖVP dem Ausverkauf der Heimat regelmäßig Tür und Tor öffnet, indem sie etwa bei Chaletdörfern, Investorenmodellen und illegalen Freizeitwohnsitzen wegschaut und eine effektive, landesweite Kontrolle verhindert, missbraucht die ÖVP den Grundverkehr schon seit Jahrzehnten zum politischen Machterhalt."

Es würde darum gehen, "einigen wenigen ÖVP-Profiteuren Grund und Boden vorzubehalten und zuzuschanzen". Dies würde besonders krass ausfallen, wenn die ÖVP die Tiroler Gemeinden beim landwirtschaftlichen Grunderwerb schwer benachteiligen, so Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint

„Wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt im Fall Scharnitz das Tiroler Grundverkehrsgesetz als rechtswidrig rügt und der zuständige ÖVP-Landesrat Josef Geisler zerknirscht eine Überarbeitung des Landesgesetzes ankündigen muss, dann kommt das für uns überhaupt nicht überraschend. ", so Liste Fritz-Klubobmann Sint.  | Foto: Liste Fritz
  • „Wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt im Fall Scharnitz das Tiroler Grundverkehrsgesetz als rechtswidrig rügt und der zuständige ÖVP-Landesrat Josef Geisler zerknirscht eine Überarbeitung des Landesgesetzes ankündigen muss, dann kommt das für uns überhaupt nicht überraschend. ", so Liste Fritz-Klubobmann Sint.
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Die Liste Fritz hat beim Beschluss dieses Grundverkehrsgesetzes im Jahr 2021 offengelegt, dass diese Gesetzesänderung noch mehr Spielraum für die Bauern, aber wieder nicht für die Gemeinden bringt. Dies würde vor auch zu Lasten der BewohnerInnen und des leistbaren Wohnens gehen. 

Leistbares Wohnen braucht leistbaren Grund und Boden

Die Gesetzesänderung habe laut Liste Fritz dafür gesorgt, dass die Gemeinden weiterhin nicht uneingeschränkt landwirtschaftlichen Grund erwerben können. Leistbares Wohnen bräuchte aber leistbaren Grund und Boden, so das Argument.

"Können die Gemeinden landwirtschaftlichen Grund uneingeschränkt erwerben, können sie für leistbaren Wohnraum sorgen. Wenn die ÖVP die Gemeinden aber mit gesetzlichen Regelungen daran hindert, dann will die ÖVP in Wahrheit gar kein leistbares Wohnen."

Letztendlich definiert die Liste Fritz die ÖVP-Bodenpolitik als "Totalflopp". Seit 78 Jahren ist die ÖVP in Tirol an der Macht und trotzdem würden immer mehr Bauern ihre Stalltüren für immer zusperren und trotzdem würde das Wohnen für die TirolerInnen immer noch teurer. 

VP KO Wolf kontert: Liste Fritz leidet unter "ÖVP-Verfolgungswahn"

Kaum lässt die Liste Fritz Kritik verlauten, dauert es nicht lange, dass aus den Reihen der ÖVP der Konter kommt. 
VP KO Wolf gesteht ein, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bezüglich der Tiroler Bodenpolitik enttäuschend ist, jedoch deutet Wolf es als ein "untrügliches Zeichen", dass die Bemühungen der Landesregierung in die richtige Richtung gehen. Immerhin hätte man die Novelle des Grundverkehrsgesetzes beschlossen, um "den Ausverkauf von Grund und Boden zu stoppen". Die Liste Fritz würde sich mit ihrem Dagegenhalten gar auf die Seite der Spekulanten schlagen, kontert Wolf und wirft der Liste Fritz-Klubobmann Sint "chronischen ÖVP-Verfolgungswahn" vor. 

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„Wenn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt im Fall Scharnitz das Tiroler Grundverkehrsgesetz als rechtswidrig rügt und der zuständige ÖVP-Landesrat Josef Geisler zerknirscht eine Überarbeitung des Landesgesetzes ankündigen muss, dann kommt das für uns überhaupt nicht überraschend. ", so Liste Fritz-Klubobmann Sint.  | Foto: Liste Fritz
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