Umfrageergebnis
Kritik an Freizeitwohnsitzen in Tirol wächst – Umfrage der Woche

In Tirol wächst der Unmut über Freizeitwohnsitze, die zunehmend zum Problem werden. Mit der Zahl der Freizeitwohnsitze steigt auch das Wohnproblem für Tirolerinnen und Tiroler.
(Symbolbild) | Foto: pixabay/Hans
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  • In Tirol wächst der Unmut über Freizeitwohnsitze, die zunehmend zum Problem werden. Mit der Zahl der Freizeitwohnsitze steigt auch das Wohnproblem für Tirolerinnen und Tiroler.
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TIROL (SKN). In Tirol wächst der Unmut über Freizeitwohnsitze, die zunehmend zum Problem werden. Mit der Zahl der Freizeitwohnsitze steigt auch das Wohnproblem für Tirolerinnen und Tiroler.

Ergebnis unserer Umfrage zu den Freizeitwohnsitzen in Tirol

In unserer Umfrage der Woche wollten wir von euch wissen, was ihr von der bisherigen Regelung in Bezug auf Freizeitwohnsitze in Tirol hält.

Hier das Ergebnis unserer Umfrage

  • Insgesamt haben 399 Leserinnen und Leser an unserer Umfrage der Woche teilgenommen.
  • 331 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprechen sich für strengere Kontrollen in Bezug auf Freizeitwohnsitze aus. Außerdem sollten ihrer Meinung nach keine weiteren Freizeitwohnsitze mehr genehmigt werden.
  • 51 Personen sind mit den aktuellen Regelungen zufrieden.
  • 17 Personen ist das Thema Freizeitwohnsitze egal.
Umfrageergebnis zur Umfrage der Woche: Wir wollten von euch wissen, wie ihr zur aktuellen Situation und Regelung in Bezug auf Freizeitwohnsitze in Tirol steht. | Foto: BB Tirol
  • Umfrageergebnis zur Umfrage der Woche: Wir wollten von euch wissen, wie ihr zur aktuellen Situation und Regelung in Bezug auf Freizeitwohnsitze in Tirol steht.
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Bei unserer Umfrage der Woche zu den Freizeitwohnsitzen in Tirol haben insgesamt 399 Leserinnen und Leser mitgemacht. Die überwiegende Mehrheit, nämlich 83 Prozent, spricht sich für strengere Kontrollen und keiner weiteren Genehmigungen für Freizeitwohnsitze aus. 12,8 Prozent sind mit der jetzigen Regelung zufrieden. Nur 4,2 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Thema egal.

Hauptwohnsitz – Zweitwohnsitz – Freizeitwohnsitz

In Österreich muss man zwischen den Begriffen Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz und Freizeitwohnsitz unterscheiden. Für alle drei gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.

  • (Haupt)Wohnsitz und Zweitwohnsitz: Das ist jener Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat und ihre Lebensbeziehungen schaffen will. Hier finden alle beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person statt. Verteilen sich diese Lebensbeziehungen auf mehrere Wohnsitze, dann ist jener der Hauptwohnsitz, zu dem das größte Naheverhältnis besteht. Die anderen werden zu Zweitwohnsitzen.
  • Freizeitwohnsitz: Freizeitwohnsitze werden – wie der Name schon sagt – in erster Linie in der Freizeit, im Urlaub oder zu Erholungszwecken, jedenfalls aber bloß kurzzeitig genutzt. Da die Grenze aber zu Haupt- und Zweitwohnsitz oft fließend und nicht genau zu ziehen ist, gelten für die Klassifizierung noch weitere Kriterien: Die Aufenthaltsdauer, die Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte bzw. der Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz, der Wohnsitz der übrigen Angehörigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem diese ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden, die Schule, den Kindergarten besuchen oder Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften ausüben

Das Problem mit den Freizeitwohnsitzen

Schon in der Antike kam es vor, dass sich Reiche Villen und Residenzen an besonders beliebten Plätzen am Meer bauen ließen. Auch in Tirol nützen gut Situierte diese Möglichkeit und kaufen sich Ferienwohnungen in den Alpen. Diese Freizeitwohnsitze führen zu verschiedenen Problemen. In Tirol stehen nur 12,44 Prozent der Landesfläche als Dauersiedlungsraum zur Verfügung. Dadurch ist der Platz, der für (leistbaren) Wohnraum genützt werden kann begrenzt. Gleichzeitig steigt aber die Bevölkerung in Tirol. Dies führt unweigerlich dazu, dass Bauflächen, Mieten und Eigentum immer teurer und immer schwerer leistbar werden. Will man sich beispielsweise in Innsbruck eine Wohnung kaufen, bezahlt man inzwischen zwischen 7.000 und 12.000 Euro pro Quadratmeter. Auch in anderen Gemeinden sieht es nicht viel besser aus. Freizeitwohnsitze verschärfen das Problem zusätzlich: Einerseits treiben sie die Wohnpreise weiter in die Höhe, andererseits blockieren sie wichtigen Wohnraum. Zweitwohnsitze stehen daher im Widerspruch zu leistbarem Wohnen.

"Illegale Freizeitwohnsitze befeuern den Ausverkauf der Heimat, sie verknappen unseren Grund und Boden und sie verteuern das ohnehin schon sündteure Wohnen für uns Einheimische noch mehr. Sie machen aus unseren Dörfern Geisterdörfer. Denn Menschen, die nur ein paar Tage oder Wochen im Jahr vor Ort sind, bringen sich nicht in Vereinen und im Dorfleben ein. Die betroffenen Gemeinden müssen auch zusätzliche Infrastrukturkosten stemmen, den Hauptanteil zahlen die Einheimischen." (Markus Sint, Liste Fritz)

Kampf gegen Freizeitwohnsitze

Das Problem mit den Freizeitwohnsitzen ist in Tirol schon seit den 1970ern bekannt. Das führte dazu, dass sich die gesetzlichen Regelungen immer wieder geändert und weiterentwickelt haben. Die Folge war eine Änderung im Tiroler Raumordnungsgesetz im Jahr 1994. Darin wurde festgehalten, dass keine Baubewilligungen für Neubauten, die ganz oder teilweise als Freizeitwohnsitze verwendet werden, erteilt werden dürfen. Allerdings wurde diese Regelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wieder gekippt. Ein weiteres Problem für die Tiroler Raumordnung war auch der Beitritt Österreichs zur EU. Aus diesem Grund erfolgten in den vergangenen Jahren mehrere Novellierungen zum Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (TROG), zur Tiroler Bauordnung 2018 (TBO), zum Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 und zu anderen wichtigen Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise dem Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG). Auch im Rahmen der Nutzung von AirBnb-Vermietungen kam es zu gesetzlichen Regelungen.

Regelungen für Freizeitwohnsitze in Tirol

Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1994 ist der Kauf von Immobilien in Tirol uneingeschränkt für EU-Bürger möglich. Auch wenn der Kauf möglich ist, ist die Nutzung einer Immobilie als Freizeitwohnsitz nur mit einer entsprechenden Genehmigung gestattet. Dabei gelten vorwiegend die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der Tiroler Bauordnung und dem Tiroler Raumordnungsgesetz. Mit diesen Regelungen ist die Neubeschaffung von Freizeitwohnsitzen nur mehr sehr erschwert möglich. Jedoch werden diese Regelungen immer wieder umgangen. Daher ist es für die Gemeinden auch relativ schwierig, festzustellen, welche Immobilie als Freizeitwohnsitz genützt wird und welche nicht. Bei der Überprüfung, ob es sich um einen Freizeitwohnsitz handelt, laufen die Behörden Gefahr, verfassungsgesetzliche Grundrechte zu verletzen.

Wie viele Freizeitwohnsitze gibt es in Tirol?

Aktuell gibt es in Tirol rund 16.000 legale Freizeitwohnsitze, wobei hier noch von einer großen Dunkelziffer ausgegangen werden kann. Schätzungen durch die Politik liegen bei rund 10.000 weiteren illegalen Freizeitwohnsitzen.

(Silz inkl. Kühtai)

Wie geht es weiter mit den Freizeitwohnsitzen in Tirol?

Die Liste Fritz fordert nun ein Verbot von Freizeitwohnsitzen für ganz Tirol. Dazu zählen auch Genehmigungen neuer Freizeitwohnsitze auf Bauernhöfen. Die Einsetzung einer Taskforce gegen illegale Freizeitwohnsitze ist eine weitere Forderung der Liste Fritz.

"Vor allem kleine Gemeinden haben weder personal noch Geld für technische und juristische Unterstützung. Eine vom Land bezahlte Taskforce, die die Gemeinden bei Bedarf zur Unterstützung der Kontrollen anfordern können, macht Sinn!" (Markus Sint)

Ende März 2021 machte Raumordnungslandesrat Johannes Tratter (ÖVP) den Vorstoß Richtung partielles Verbot von Freizeitwohnsitzen. Unterstützung bekam er von den Tiroler NEOS. Mit diesem teilweisen Verbot sollte auch die Möglichkeit der Freizeitwohnsitze auf Bauernhöfen (möglich seit 2016) abgeschafft werden. Kritik hier kommt vom stellvertretende ÖVP-Klubchef und Bauernbundmandatar Hermann Kuenz.

Schon bisher durften in Tiroler Gemeinden maximal 8 Prozent der Wohnsitze Freizeitwohnsitze sein. Mit den neuen Maßnahmen soll mehr leistbarer Wohnraum für die Tiroler Bevölkerung geschaffen werden. Ist eine Gemeinde nicht in der Lage, genügend ausreichend leistbaren Wohnraum zu schaffen, dann darf keine Widmung neuer Freizeitwohnsitze erfolgen auch wenn es bisher in der Gemeinde weniger als acht Prozent an Freizeitwohnsitzen gibt.

Die bisherige gesetzliche Regelung sollte vor allem in touristischen Hotspots einen Riegel vor den Freizeitwohnsitz-Wildwuchs schieben. Aber auch abseits der touristischen Hotspots ist Wohnen für viele Menschen nicht leistbar. Nun soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass sich die Gemeinde zuerst um leistbares Wohnen zu kümmern hat und erst in zweiter Linie dann um die Ansiedlung von Menschen zu Freizeitzwecken." (Gebi Mair, Grüne Tirol)

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