Baulandumlegungsverfahren
Positive Entwicklung in der Raumordnung Tirol

Der geordnete und sparsame Umgang mit Grund und Boden in Tirol hat für LR Johannes Tratter höchste Priorität. 
 | Foto: © Land Tirol/Berger
  • Der geordnete und sparsame Umgang mit Grund und Boden in Tirol hat für LR Johannes Tratter höchste Priorität.
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TIROL. Bereits seit 1972 gibt es die Raumordnung in Tirol, die auch das Baulandumlegungsverfahren beinhaltet. Hierbei wird eine Neuordnung von Grundstücken in Gebieten gestaltet, die für die Entwicklung von Siedlungen vorgesehen ist. Für das Jahr 2018 kann man wieder eine positive Bilanz des Baulandumlegungsverfahren ziehen. 

24 Verfahren bearbeitet, 20 Informationsgespräche und Beratungen

Seit der Gründung der Raumordnung Tirol und des Baulandumlegungsverfahrens werden die Prozeduren stetig weiterentwickelt und verbessert. Dies sieht man auch an der positiven Bilanz von 2018 für das Baulandumlegungsverfahren. 

„Es wird zum einen eine Wertsteigerung für die Grundbesitzerinnen und -besitzer und zum anderen eine geordnete Siedlungsentwicklung für die Gemeinden erzielt“,

erläutert Landesrat Johannes Tratter.
Die Zahlen für 2018: 24 Verfahren konnten bearbeitet und 20 weitere Informationsgespräche und Beratungen geführt werden. Die meisten der Verfahren ergaben sich in den Bezirken im Oberland und Außerfern

"Im Bezirk Kufstein sind schon sechs Verfahren anhängig, im Bezirk Innsbruck-Land bereits zwölf."

Wie Peter Hollmann, Vorstand der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, erläutert, ist die Baulandumlegung ein "wichtiges Instrument zur aktiven Umsetzung der Ziele und Vorgaben der Raumordnung."

Die Vorgaben und die Vorteile

Die Grundstücke die begutachtet werden müssen einige Vorgaben erfüllen. So sollten sie zum Beispiel innerhalb der ausgewiesenen Siedlungsgrenze liegen oder, dass im Zuge des Verfahrens eine zweckmäßige Erschließung und bodensparende Bebauung sichergestellt werden muss.

Die Vorteile für die Grundeigentümer liegen vor allem im finanziellen Bereich

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