Gewaltschutz und -prävention
Qualitätskriterium zur Förderung von Frauenprojekten

"In den neu herausgegebenen `Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen` finden sich Handlungsanleitungen zu Gewaltschutz und Gewaltprävention", betonen v. re. Frauenlandesrätin Gabriele Fischer und Elisabeth Stögerer-Schwarz, Leiterin des Bereichs Frauen und Gleichstellung in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit. | Foto: © Land Tirol/Sidon
  • "In den neu herausgegebenen `Sicherheitstipps für Frauen und Mädchen` finden sich Handlungsanleitungen zu Gewaltschutz und Gewaltprävention", betonen v. re. Frauenlandesrätin Gabriele Fischer und Elisabeth Stögerer-Schwarz, Leiterin des Bereichs Frauen und Gleichstellung in der Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
  • Foto: © Land Tirol/Sidon
  • hochgeladen von BezirksBlätter Tirol

TIROL. Einrichtungen, die eine Förderung für ein Frauenprojekt erhalten möchten, müssen künftig ein neues Qualitätskriterium erfüllen: Die Berücksichtigung von Gewaltprävention und Gewaltschutz. 

Impulse in der Gewaltprävention

Mit diesem neuen Qualitätskriterium will man neue Impulse in Sachen Gewaltprävention setzen, so Frauenlandesrätin Gabriele Fischer. Vorher war die Gewaltprävention zwar schon gelebte Praxis aber nun ist sie in den Richtlinien zur Förderung von Frauen und Gleichstellung verankert. 

Generell dienen die Förderungen der Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen. Gewalt gegen Frauen steht diesem Ziel im Weg, sie ist eine Ausübung von Macht und ein Ausdruck von gesellschaftlichen Hierarchien. Für die Frauenpolitik ist deshalb die Gewaltprävention ein essentielles Element. 

Qualitätsanforderungen an Einrichtungen

Damit Frauenprojekte Förderungen erhalten, müssen sie nun gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen. So zum Beispiel, dass die Einrichtung ein Leitbild hat, das ein klares Bekenntnis zur Gewaltfreiheit beinhaltet, erläutert Ines Bürgler, Vorständin der Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Zu der Checkliste mit Kriterien gehört auch die Weitergabe von Informationen zu Anlauf- und Beratungsstellen oder die Sensibilisierung und Schulung der MitarbeiterInnen hinsichtlich Gender und Diversität.

„Es werden künftig nur Projekte von Projektträgern gefördert, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen",

erläutert Elisabeth Stögerer-Schwarz, Leiterin des Bereichs Frauen und Gleichstellung von der Abt. Gesellschaft und Arbeit.

Auch die grüne Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha begrüßt die Erneuerung bei den Qualitätsanforderungen:

„Gewalt ist in ganz vielen Lebensbereichen ein Thema. Eine Anwendung der neuen Checkliste bei der Vergabe von Förderungen in anderen Bereichen ist der nächste logische Schritt.“

Richtlinien, Antragsformulare sowie die Checkliste gibt es HIER 

Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
GEWALTPRÄVENTION UND OPFERSCHUTZ: "Sexualisierte Gewalt" im Fokus

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.