Gewaltschutz und -prävention
Qualitätskriterium zur Förderung von Frauenprojekten
TIROL. Einrichtungen, die eine Förderung für ein Frauenprojekt erhalten möchten, müssen künftig ein neues Qualitätskriterium erfüllen: Die Berücksichtigung von Gewaltprävention und Gewaltschutz.
Impulse in der Gewaltprävention
Mit diesem neuen Qualitätskriterium will man neue Impulse in Sachen Gewaltprävention setzen, so Frauenlandesrätin Gabriele Fischer. Vorher war die Gewaltprävention zwar schon gelebte Praxis aber nun ist sie in den Richtlinien zur Förderung von Frauen und Gleichstellung verankert.
Generell dienen die Förderungen der Durchsetzung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen. Gewalt gegen Frauen steht diesem Ziel im Weg, sie ist eine Ausübung von Macht und ein Ausdruck von gesellschaftlichen Hierarchien. Für die Frauenpolitik ist deshalb die Gewaltprävention ein essentielles Element.
Qualitätsanforderungen an Einrichtungen
Damit Frauenprojekte Förderungen erhalten, müssen sie nun gewisse Qualitätsanforderungen erfüllen. So zum Beispiel, dass die Einrichtung ein Leitbild hat, das ein klares Bekenntnis zur Gewaltfreiheit beinhaltet, erläutert Ines Bürgler, Vorständin der Abteilung Gesellschaft und Arbeit.
Zu der Checkliste mit Kriterien gehört auch die Weitergabe von Informationen zu Anlauf- und Beratungsstellen oder die Sensibilisierung und Schulung der MitarbeiterInnen hinsichtlich Gender und Diversität.
„Es werden künftig nur Projekte von Projektträgern gefördert, die entsprechende Qualitätsanforderungen erfüllen",
erläutert Elisabeth Stögerer-Schwarz, Leiterin des Bereichs Frauen und Gleichstellung von der Abt. Gesellschaft und Arbeit.
Auch die grüne Landtagsvizepräsidentin Stephanie Jicha begrüßt die Erneuerung bei den Qualitätsanforderungen:
„Gewalt ist in ganz vielen Lebensbereichen ein Thema. Eine Anwendung der neuen Checkliste bei der Vergabe von Förderungen in anderen Bereichen ist der nächste logische Schritt.“
Richtlinien, Antragsformulare sowie die Checkliste gibt es HIER
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