Gutscheinlösung
Regelung für abgesagte Veranstaltungen

TIROL. Die Frage, wie man Ausfälle von Einahmen wegen der Corona-Krise kompensieren kann, wurde lange diskutiert und verschiedene Lösungsansätze standen im Raum. Jetzt schuf der Nationalrat die rechtliche Basis für ein Gutscheinsystem im Veranstaltungswesen. Für VP-Pfurtscheller eine Lösung, von der Veranstalter wie auch Konsumenten profitieren würden. 

Wie funktioniert die Regelung des Gutscheinsystems?

Über Monate hinweg ist vor allem bei Veranstaltern der Umsatz eingebrochen. Tickets wurden storniert und schlichtweg auch nicht mehr gekauft. Viele Veranstalter wären aufgrund fehlender Einnahmen nicht in der Lage gewesen, Ticketerlöse, die sie nun aufgrund abgesagter Veranstaltungen wieder zurückerstatten müssen, im vollen Umfang zurück zu zahlen.

Im Sinne einer unbürokratischen Unterstützung, und dass auch die Konsumenten nicht leer ausgehen, hat man im Nationalrat nun die rechtliche Basis für ein sogenanntes Gutscheinsystem gelegt. 

Für Veranstaltungen zwischen dem 13. März und dem 31. Dezember, die aufgrund der Coronakrise abgesagt werden musste, trifft die neue Regelung ein. 

"Bis zu einem Wert von 70 Euro können für bereits verkaufte Tickets Geldwertgutscheine ausgestellt werden."

Wenn Tickets einen Wert von 70 bis 250 Euro haben, muss der über 70 Euro hinausgehende Betrag zurückerstattet werden.
Bei noch teureren Tickets, die den Wert von 250 Euro übersteigen, müssen 180 Euro in bar zurückgezahlt werden und der Rest kann in Form von Gutscheinen abgegolten werden. 

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