Coronakrise
Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe

Die Coronakrise, Reisewarnungen und der zweite Lockdown treffen Tirols Beherbungsbetriebe hart. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Betriebe.  | Foto: Pixabay/martaposemuckel (Symbolbild)
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TIROL. Die Coronakrise, Reisewarnungen und der zweite Lockdown treffen Tirols Beherbungsbetriebe hart. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Betriebe.

Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe

In Tirol verzeichnen viele Beherbungsbetriebe einen Nächtigungsrückgang. Gleichzeitig gibt es aber auch Beherbungsbetriebe, die trotz Nächtigungsrückgang keinen Anspruch auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder den Fixkostenzuschuss des Bundes haben. Diese werden nun mit dem Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe unterstützt. Aus diesem Fonds wird eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses in der Höhe von 3.000 Euro geleistet. Bis zu drei Millionen Euro werden zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind Betriebe, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre 20.000 Euro überstiegen hat.

Unterstützung für Beherbergungsbetriebe notwendig

Mit dem "Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe" werden jene Beherbungsbetriebe unterstützt, die bislang keine Unterstützung von Seiten des Bundes bekommen haben.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben bei den Beherbergungsbetrieben zu massiven Einnahmeausfällen geführt. Gleichzeitig laufen Verbindlichkeiten etwa in Form von Krediten aber weiter und auch gestundete Ratenzahlungen werden irgendwann fällig." (Landeshauptmann Günther Platter)

Eine stabile und funktionierende Tourismuswirtschaft ist schließlich Voraussetzung für den Start in ein neues Tourismusjahr und für das Tourismusland Tirol von zentraler Bedeutung, so Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.

Anspruch auf Unterstützung bei 40prozentigem Nächtigungsrückgang

Im Detail soll ein teilweiser Ersatz des Verdienstentgangs aufgrund von Nächtigungsrückgängen von mindestens 40 Prozent im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres erfolgen. Diese Richtlinie des Landes Tirol trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2021. Anträge müssen bis zum spätestens 31. März 2021 bei der Standortagentur Tirol eingehen.

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