Coronavirus
Unterstützung für Hygienemaßnahmen bei Ferienangeboten

Für Ferienangebote im Familen- und Jugendbereich bietet das Land Tirol finanzielle Unterstützung für notwendige Hygienemaßnahmen. | Foto: pixabay/mkzsfoto – Symbolbild
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TIROL. Für Ferienangebote im Familen- und Jugendbereich bietet das Land Tirol finanzielle Unterstützung für notwendige Hygienemaßnahmen.

Kosten für Hygienemaßnahmen

Diesen Sommer gelten auch in Sommercamps besondere Hygienemaßnahmen, was zu Mehrkosten führt. „Trotz der Coronakrise sollen Betreuungsangebote wie die Spiel-mit-mir-Wochen oder die Sommeraktionen der Eltern-Kind-Zentren auch in diesem Sommer stattfinden – die entsprechenden Voraussetzungen für eine kinder- und jugendgerechte Ferienbetreuung hat der Bund in einer Verordnung festgelegt. Es ist wichtig, dass berufstätige Eltern insbesondere nach dieser sehr herausfordernden Zeit in den Sommerferien entlastet werden und sich Kinder und Jugendliche spielerisch erholen sowie Kraft tanken können“, so Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf.

Zuschüsse für Sommerbetreuung

Das Land Tirol bietet für Hygienemaßnahmen bei Ferienangeboten von Gemeinden, Organisationen und Vereinen, zusätzliche, finanzielle Unterstützung in Form der Übernahme von 75 Prozent der Kosten. Diese können unbürokratisch gestellt werden. Dieser Sachkostenzuschuss ist mit maximal 200 Euro pro FörderungsnehmerIn gedeckelt und kann im Rahmen von generellen Förderansuchen für Sommerveranstaltung mitbeantragt werden. Ein zusätzlicher Förderantrag ist nicht notwendig.

Weitere Maßnahmen für betreute Ferienlager

Auch dieses Jahr könen betreute Ferienlager und außerschulische Jugendarbeit stattfinden. Die Bundesregierung hat jedoch genau festgelegt unter welchen Voraussetzungen diese durchgeführt werden können: Pro Kleingruppe sind maximal 20 TeilnehmerInnen erlaubt, exklusive der Personen, die beispielsweise zur Durchführung eines Ferienlagers erforderlich sind. Mindestabstand sowie Mund-Nasen-Schutz sind wie in den Schulen nicht vorgesehen. Voraussetzung für die Durchführung ist jedoch ein COVID-19-Präventionskonzept, das von den VeranstalterInnen erstellt und umgesetzt werden muss. Zu diesen Maßnahmen zählen die Schulung der BetreuerInnen, Hygienemaßnahmen, die Gliederung in Kleingruppen und Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer Coronavirus-Infektion.

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