Landtagswahlen
Wählen gehen und Zukunft gestalten!
Die Landtagswahlen in Tirol rücken näher. Am 25. September wird sich entscheiden, wie sich die Machtverhältnisse in Tirol in Zukunft gestalten. LH Platter, LHStvin Felipe und LTPin Ledl-Rossmann appellieren in diesem Zusammenhang an die TirolerInnen ihr Wahlrecht zu nutzen und damit die Zukunft mitzubestimmen.
TIROL. Alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben oder ihren Hauptwohnsitz vor der Verlegung in das Ausland in Tirol hatten und in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen sind, können am kommenden Sonntag, den 25. September, von ihrem Wahlrecht gebrauch machen. Insgesamt sind 535.112 TirolerInnen wahlberechtigt.
„Zu wählen und damit aktiv unsere Demokratie mitzugestalten, ist [...] auch eine Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft und der Zukunft. Nützen Sie diese Möglichkeit – jede Stimme zählt“,
appellieren LH Günther Platter, LHStvin Ingrid Felipe und LTPin Sonja Ledl-Rossmann an alle Wahlberechtigten.
Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?
789 Wahllokale werden am 25. September in Tirol geöffnet sein. Zur Stimmabgabe müssen Wahlberechtigte in jenes Wahllokal gehen, in welchem sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind. Die Öffnungszeiten aller Wahllokale finden sich unter wahlen.tirol.gv.at.
Neben dem Urnengang am Wahlsonntag kann aus bestimmten Gründen – unter anderem Ortsabwesenheit oder gesundheitliche Gründe – auch eine Wahlkarte beantragt werden. Die Beantragung der Wahlkarte ist unter Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises schriftlich noch bis Dienstag, 20. September 2022 und mündlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises noch bis Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, in der eigenen Gemeinde möglich.
Ebenfalls bis Freitag, 23. September 2022 kann in der eigenen Gemeinde ein Antrag auf die Sonderwahlbehörde – die sogenannte Fliegende Wahlkommission – gestellt werden. Beantragt werden kann diese von Wahlberechtigten, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können.
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