Gemeinderatswahlen 2022
Wahlkarten beantragen, ausfüllen, abgeben?

- In Tirol finden am 27.2. die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen statt. 856 Listen treten zu den Gemeinderatswahlen an.
- Foto: pixabay/geralt
- hochgeladen von Lucia Königer
TIROL. Bald ist es soweit und die Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen stehen am 27. Februar 2022 an. Noch bis zum 25. Februar können Wahlkarten beantragt werden.
Wahlen in 273 Tiroler Gemeinden
Mit Ausnahme von Innsbruck, Matrei am Brenner, Musau und Wängle, werden am 27. Februar 2022 die restlichen Tiroler Gemeinden neue GemeinderätInnen und BürgermeisterInnen wählen.
Für alle Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag aus bestimmten Gründen das Wahllokal nicht selbst aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, mittels Wahlkarte zu wählen.
Wann kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Beantragt werden können die Wahlkarten etwa bei Ortsabwesenheit, gesundheitlichen Gründen oder auch auf Grund eines positiven Corona-Testergebnis und einer damit einhergehenden behördlichen Quarantäne.
„Eine hohe Wahlbeteiligung zeugt von einer lebendigen und funktionierenden Demokratie. Ich hoffe daher, dass auch bei den Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen am 27. Februar viele Wahlberechtigte von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.",
so Gemeindelandesrat Tratter.
Wie kann ich die Wahlkarte beantragen?
Wer seine Wahlkarte schriftlich beantragen möchte, kann dies bis spätestens Mittwoch, den 23. Februar, direkt bei der Wohnortgemeinde machen. Zur Bestätigung der Identität ist dem Antrag eine Kopie bzw. ein Scan eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Personalausweis etc.) beizulegen.
Ebenfalls bis 23. Februar können Wahlkarten zudem über die Website www.wahlkartenantrag.at beantragt werden. Hierfür benötigt wird entweder eine Handysignatur oder der Scan eines amtlichen Lichtbildausweises.
Mündlich ist eine Beantragung der Wahlkarte unter Vorzeigen eines Lichtbildausweises bis Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, in der Gemeinde möglich.
Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich.
Ausfüllen und Abgabe der Wahlkarte
Nach der Beantragung werden die Wahlkarten samt Wahlkuvert und Stimmzettel sowie der Kundmachung der Wahlvorschläge von der Post zugestellt. Zudem ist auch eine persönliche Abholung in der Gemeinde möglich – entweder von der/dem AntragstellerIn selbst oder von einer bevollmächtigten Person. Die zugesandten Stimmzettel sind persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu stecken und dieses wiederum in die Wahlkarte zu legen. Anschließend muss die Wahlkarte gut verschlossen und auf der Rückseite des Kuverts unterschrieben werden.
Die Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkarte kann bis Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, während der Amtsstunden im Gemeindeamt der eigenen Gemeinde erfolgen. Zudem kann die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden und muss dort bis spätestens Freitag, 25. Februar, einlangen (Hinweis: Es gilt, den Postweg zu beachten). Als dritte Möglichkeit kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 27. Februar, im zuständigen Wahllokal abgegeben werden – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst.
Sobald eine Wahlkarte beantragt wurde, kann beim Besuch des Wahllokals, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist, am Wahlsonntag nur mehr die Wahlkarte abgegeben werden. Der Erhalt eines weiteren Stimmzettels wie bei einem gewöhnlichen Urnengang am Wahlsonntag im Wahllokal ist damit nicht mehr möglich.
Eine weitere Möglichkeit der Stimmenabgabe: die fliegende Wahlkommission. Diese kommt zu Personen, denen es aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen nicht möglich ist, am Wahltag selbst in das Wahllokal zu gehen. Die Kommission kommt direkt in das Haus der/des Wahlberechtigten. Ein Antrag für die Sonderwahlbehörde muss schriftlich oder mündlich bis spätestens Freitag, 25. Februar, 14 Uhr, in der Gemeinde erfolgen.
Alles zu den anstehenden Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen in Tirol auf unserer THEMENSEITE
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