Mindestsicherung Reform
Wer mehr und wer weniger Geld ab 2026 bekommt
- Im Rahmen ihrer Regierungsklausur im Herbst hat sich die Tiroler Landesregierung auf eine umfassende Reform der Tiroler Mindestsicherung geeinigt.
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Im Rahmen ihrer Regierungsklausur im Herbst hat sich die Tiroler Landesregierung auf eine umfassende Reform der Tiroler Mindestsicherung geeinigt. Geplant sind Verbesserungen für Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage sowie für Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig sollen die Leistungen für Großfamilien begrenzt, eine fünfjährige Wartefrist für Fremde eingeführt und die Sanktionsmöglichkeiten erweitert werden. Zudem soll die Reform verstärkte Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung setzen.
TIROL. Die Tiroler Landesregierung hat den ersten Teil der Novelle zum Tiroler Mindestsicherungsgesetz beschlossen: die angekündigte Systemumstellung bei den Leistungen für subsidiär Schutzberechtigte.
Ab 1. Jänner 2026 sollen diese – wie bereits in anderen Bundesländern – keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung haben und stattdessen Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Das heißt, die Leistungen werden auf ein existenzsicherndes Maß angepasst. Um Härtefälle zu vermeiden, wird eine Übergangsfrist von sechs Monaten für jene eingerichtet, die bereits Leistungen aus der Mindestsicherung beziehen.
- LR Eva Pawlata, LHStv. Philip Wohlgemuth, LH Anton Mattle.(v. li.)
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Mehr Soziale Gerechtigkeit und Treffsicherheit
„Es braucht mehr Gerechtigkeit im Sozialsystem. Die Mindestsicherung muss treffsicher sein. Wir wollen insbesondere jene unterstützen, die ihr ganzes Leben in das Sozialsystem einbezahlt haben und nun unsere Hilfe brauchen. Wie im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgesehen, werden Fremde mit dem subsidiär Schutzberechtigten-Status künftig keine Mindestsicherung mehr bekommen“,
informiert Landeshauptmann Anton Mattle.
- Landeshauptmann Anton Mattle.
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LHStv Philip Wohlgemuth, zuständig für die Tiroler Grundversorgung, erklärt:
„Mit der Reform wollen wir insgesamt ein gerechtes und nachvollziehbares System schaffen, das transparent und gut handhabbar ist. Mit der Überführung der subsidiär Schutzberechtigten in die Grundversorgung setzen wir gesetzliche Vorgaben um und schaffen gleichzeitig Klarheit für alle Beteiligten.“
Derzeit beziehen durchschnittlich rund 850 subsidiär Schutzberechtigte pro Monat Mindestsicherung. Durch die Änderungen ergeben sich jährliche Einsparungen von insgesamt rund 6,2 Millionen Euro. Die Kosten der Mindestsicherung tragen das Land Tirol und die Tiroler Gemeinden im Verhältnis 65 zu 35 Prozent. Damit ergeben sich für das Land Tirol Einsparungen in Höhe von rund vier Millionen Euro und rund 2,2 Millionen Euro für die Gemeinden. Für mehr Rechtsklarheit und schnellere Verfahren in der Mindestsicherung soll außerdem künftig noch deutlicher festgelegt werden, welche Angaben, Unterlagen und Nachweise bei Anträgen erforderlich sind.
- LHStv Philip Wohlgemuth
- Foto: ÖGB Tirol/Halbwirth
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Übergangsfrist gebe Sicherheit
Um Härtefälle bei der Systemumstellung zu vermeiden, wird subsidiär Schutzberechtigten, die in den Monaten September, Oktober oder November des Jahres 2025 Grundleistungen aus der Mindestsicherung bezogen haben, eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026 eingeräumt. Dadurch könnten individuelle Situationen – etwa im Bereich des Wohnens – geordnet geklärt werden. Mit dieser Systemumstellung will Tirol die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes umsetzen, wonach subsidiär Schutzberechtigten ausschließlich Kernleistungen der Sozialhilfe zu gewähren sind, die das Niveau der Grundversorgung nicht übersteigen würden.
Soziallandesrätin Eva Pawlata betont die Bedeutung einer sozial verträglichen Umsetzung:
- Soziallandesrätin Eva Pawlata.
- Foto: Land Tirol/Reiter
- hochgeladen von Elisabeth Mederle
„Die Tiroler Landesregierung hat sich im Regierungsprogramm klar dazu bekannt, dass Menschen Hilfe bekommen sollen, die Unterstützung benötigen. Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz bleibt bestehen (...). Unser gemeinsames Ziel ist es, Menschen ein würdevolles Leben zu sichern und den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen. Der grundlegende Zugang ist dabei der, dass diejenigen, die dazu im Stande sind, auch schnellstmöglich wieder unabhängig von Sozialleistungen werden. Mit der Übergangsfrist schaffen wir für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten eine Möglichkeit, sich auf die neue Situation vorzubereiten."
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