GemNova
5,4 Millionen bis September an die Gläubiger zahlen

Der Sanierungsverwalter hat Forderungen der Gläubiger in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Bis September hat die GemNova Zeit zu zahlen. | Foto: Pixabay/WolfBlur (Symbolbild)
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  • Der Sanierungsverwalter hat Forderungen der Gläubiger in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Bis September hat die GemNova Zeit zu zahlen.
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Die Debatte um die Sanierung der GemNova geht weiter. Am Mittwoch, den 28. Juni, fand im Landesgericht Innsbruck ein Termin zur Abstimmung über den von der GemNova Dienstleistungs GmbH der Gläubigerschaft angebotenen Sanierungsplan statt. Die Gläubiger nehmen den Sanierungsplanvorschlag an. 

TIROL. Wie der KSV1870 berichtet wurde der Sanierungsplanvorschlag mit einer Quote in Höhe von 80 Prozent und somit mit den notwendigen Mehrheiten, von den Gläubigern angenommen.

115 Gläubiger haben Forderungen in Höhe von 7,7 Millionen Euro

Im GemNova-Verfahren haben rund 115 GläubigerForderungen in Höhe von etwa 7,7 Millionen Euro beim Landesgericht Innsbruck angemeldet. Der Sanierungsverwalter hat Forderungen der Gläubiger in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Dieser festgestellte Betrag beinhaltet bedingte Forderungen in Höhe von knapp 1,7 Millionen Euro. Mögliche Forderungen von Unternehmen, mit diesen die Schuldnerin verbundenen ist, wurden nicht berücksichtigt.

Der Insolvenzverwalter berichtete dem Insolvenzrichter Dr. Hannes Seiser, dass die insolvenzrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung des Betriebes der GemNova Dienstleistungs GmbH während des Insolvenzverfahrens weiterhin vorliegen. Der Tiroler Gemeindeverband hat zum Fortbetrieb eines wesentlichen Projekts der GemNova Dienstleistungs GmbH (Administrative Assistenz für Pflichtschulen) entsprechende Liquidität in den vergangenen Tagen zur Verfügung gestellt.

Einigung wurde erzielt

Nach eingehenden Diskussionen konnte eine Einigung erzielt werden: Demzufolge wurde eine Quote in Höhe von 80 Prozent festgelegt. Dies mit der Bedingung, dass der Quotenbetrag bis spätestens 30.09.2023 auf dem entsprechenden Konto des Insolvenzverwalters vorliegt. Dieser Vorschlag wurde im Rahmen der heutigen Abstimmungstagsatzung vor dem Landesgericht Innsbruck von der Mehrheit der anwesenden Gläubiger angenommen.

Nach eingehenden Diskussionen konnte eine Einigung erzielt werden: Demzufolge wurde eine Quote in Höhe von 80 Prozent festgelegt. Dies mit der Bedingung, dass der Quotenbetrag bis spätestens 30.09.2023 auf dem entsprechenden Konto des Insolvenzverwalters vorliegt. | Foto: unsplash/Markus Spiske (Symbolbild)
  • Nach eingehenden Diskussionen konnte eine Einigung erzielt werden: Demzufolge wurde eine Quote in Höhe von 80 Prozent festgelegt. Dies mit der Bedingung, dass der Quotenbetrag bis spätestens 30.09.2023 auf dem entsprechenden Konto des Insolvenzverwalters vorliegt.
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Der Sanierungsverwalter RA Dr. Geiler erklärte im Laufe des Verfahrens, dass bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen Ansprüche gegen

  1. den Tiroler Gemeindeverband, 
  2. die von der GemNova Dienstleistungs GmbH in den vergangenen Jahren profitierenden Tiroler Gemeinden und 
  3. die Geschäftsleitung geltend gemacht werden würden. 

Für den KSV1870 steht allerdings fest, dass die, wohl gerichtliche, Durchsetzung der Ansprüche vermutlich Jahre gedauert hätte. 

Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, ergänzt:

„Besonders in Zeiten der hohen Inflation ist für die Gläubiger schnelles Geld gleichzeitig ‚gutes‘ Geld. Auch wenn die Wertberichtigung in Höhe von 20 Prozent der Forderungen natürlich schmerzt, ist bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung - und auf diese kommt es letztlich an -, der ausverhandelte Sanierungsplan ein Erfolg.“

Bis September bleibt Zeit

Die GemNova Dienstleistungs GmbH und der Tiroler Gemeindeverband haben nun bis zum 30.09.2023die Möglichkeit, die Finanzierung der Quote zu organisieren. Neben dem vom Land Tirol zugesagten - aber noch nicht vom Landtag beschlossenen - Beitrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro wird vermutlich die Aufnahme eines Darlehens durch den Tiroler Gemeindeverband notwendig werden. Wie dem KSV1870 bekannt ist, soll die Rückführung dieses Kredits über die Anhebung der Mitgliedsbeiträge der Gemeinden beim Tiroler Gemeindeverband erfolgen. Das entsprechende Gremium beim Tiroler Gemeindeverband tagt zu diesem Thema am 10.07.2023.

Gelingt der Schuldnerin bzw. dem Tiroler Gemeindeverband als Alleingesellschafter der GemNova Dienstleistungs GmbH die Finanzierung der Quote, wird das Landesgericht Innsbruck den heute angenommenen Sanierungsplan bestätigen. Anschließend kommt die Quote an die Gläubiger zeitnah durch den Sanierungsverwalter zur Ausschüttung.

Sollte der heute vereinbarte Quotenbetrag jedoch nicht bis längstens 30.09.2023 beim Sanierungsverwalter einlangen, würde dieses Insolvenzverfahren als Konkurs fortgeführt werden. In diesem Fall ist von der Insolvenzordnung vorgesehen, dass der Insolvenzverwalter alle Ansprüche der GemNova Dienstleistungs GmbH zugunsten der Gläubiger zügig betreibt.

Wolf warnt vor möglichen Zersplitterung des Gemeindeverbands

VP Tirol Klubobmann Jakob Wolf warnte zur Thematik eindringlich vor einer möglichen Zersplitterung des Gemeindeverbands:

„Eine Zersplitterung des Gemeindeverbandes hätte schwerwiegende Konsequenzen und könnte zu einer Schwächung der politischen Durchsetzungskraft aller Kommunen in Tirol führen. Die Bürgermeister sollten hier nicht leichtfertig handeln, meiner Meinung nach ist Austreten keine Alternative.“

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