Nationalratssitzung
Ausschank offener Getränke auf Almen wird ermöglicht
- Künftig soll der Ausschank offener Getränke auf Almen ermöglicht werden.
- Foto: MeinBezirk
- hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)
Der Nationalrat befasst sich in der seiner Sitzung mit zahlreichen Gesetzesvorhaben. Auch für die Almwirtschaft sind Änderungen geplant. Künftig soll der Ausschank offener Getränke auf Almen ermöglicht werden. NR und LK-Tirol-Präsident Josef Hechenberger: "Für die Almwirtschaft bringt die Anpassung klare Vorteile."
INNSBRUCK. Mit einer Reform der Gewerbeordnung sollen Unternehmen von bürokratischen Verpflichtungen entlastet werden. So sollen Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzliche gewerberechtliche Genehmigungsverfahren errichtet werden können. Erleichterungen sind auch bei der Installation von Klimageräten, Lüftungen, Heizungen und Wärmepumpen vorgesehen. Bei Betriebsübergaben soll die Übergangsfrist zur Erfüllung bestimmter Auflagen von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Bestehende Betriebsanlagengenehmigungen sollen bei vorübergehender Nichtnutzung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Jahre aufrechterhalten werden können. Auch für die Almwirtschaft sind Änderungen geplant. Künftig soll der Ausschank offener Getränke auf Almen ermöglicht werden. Die Reform wurde im Wirtschaftsausschuss einstimmig unterstützt.
- Der Nationalrat beschäftigt sich mit der Almwirtschaft.
- Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Topf
- hochgeladen von Georg Herrmann
Anpassung an die Praxis
Der Almausschank ist ein Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft. Derzeit dürfen dabei selbsterzeugte Produkte sowie ortsübliche, in Flaschen abgefüllte Getränke ausgeschenkt werden. In der Praxis führt diese Regelung bei zugekauften Getränken immer wieder zu Abgrenzungsfragen. Die geplante Anpassung soll diese Unsicherheiten beseitigen und künftig auch den rechtssicheren Ausschank offen zubereiteter Getränke wie Kaffee, Tee, Sodawasser oder Verdünnungssäfte ermöglichen. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer Tirol handelt es sich dabei nicht um eine Ausweitung des Almausschanks, sondern um eine praxisgerechte Modernisierung bestehender Bestimmungen.
„Wer auf einer Alm einkehrt, erwartet neben regionalen Produkten auch einen Kaffee, Tee oder ein Glas Saft. Genau hier stößt die bisherige Regelung immer wieder an ihre Grenzen. Die geplante Anpassung schafft mehr Klarheit in der Praxis und ermöglicht ein zeitgemäßes Getränkeangebot auf den Almen, ohne den landwirtschaftlichen Charakter des Almausschanks zu verändern“, so LK-Tirol-Präsident Josef Hechenberger.
Für die Almwirtschaft bringt die Anpassung klare Vorteile: "Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter können ihren Gästen ein zeitgemäßes und bedarfsgerechtes Getränkeangebot bieten. Gleichzeitig lassen sich durch offen zubereitete Getränke Verpackungsmaterial, Transportaufwand und damit verbundene Kosten reduzieren. Davon profitieren Betriebe, Gäste und Umwelt gleichermaßen", so Hechenberger abschließend.
- NR und LK-Tirol-Präsident Josef Hechenberger
- Foto: MeinBezirk/Archiv
- hochgeladen von Sieghard Krabichler
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