Trinkwasser
Energie aus Trinkwasser? – Gemeinden lassen sich beraten

Trinkwasser soll von den Gemeinden mit Unterstützung des Landes Tirol verstärkt als Energiequelle genutzt werden. Bevor das Wasser aus dem Wasserhahn rinnt, geht es beispielsweise in Aschau im Zillertal über eine Turbine und erzeugt Energie. | Foto: © Wasser Tirol
  • Trinkwasser soll von den Gemeinden mit Unterstützung des Landes Tirol verstärkt als Energiequelle genutzt werden. Bevor das Wasser aus dem Wasserhahn rinnt, geht es beispielsweise in Aschau im Zillertal über eine Turbine und erzeugt Energie.
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TIROL. Energie aus Trinkwasser gewinnen? Ja, das ist tatsächlich möglich. Viele Gemeinden zeigen bereits Interesse an der Energieerzeugung aus Trinkwasser. Zudem wäre es ein weitere Schritt hin zu Energieautonomie 2050.

Trinkwasserkraftwerk aus Gebirgsquellen

Das Tiroler Trinkwasser kommt überwiegend aus den Quellen im Gebirge. Bislang blieb das Energiepotenzial des Wassers, das über viele Höhenmeter ins Tal hinab gleitet, oft ungenutzt. Doch in Form von kommunalen Trinkwasserkraftwerken soll sich dies nun ändern. 
Da die Wasserversorgung im Aufgabenbereich der Gemeinden liegt, hat das Land Tirol vor einem Jahr eine Förderung ins Leben gerufen, um sie über die Möglichkeiten eines Einbaus eines Trinkwasserkraftwerks in ihre Wasserversorgungsanlage zu beraten.

Zahlreiche Beratungsgespräche

30 Gemeinden haben sich für ein Beratungsgespräch angemeldet oder dieses schon absolviert.

„Für sieben Anlagen liegen bereits Kraftwerksoptionen mit einer Jahresstromerzeugung von bis zu 965.000 Kilowattstunden vor. Das entspricht einem jährlichen Strombedarf von bis zu 275 Haushalten je Kraftwerk“,

freut sich LHStv Geisler.
Bis heute sind bereits 70 Trinkwasserkraftwerke in Tirol in Betrieb. 

Gemeinden die ein Beratung in Anspruch nehmen, haben ein Erstgespräch, in dem die Vorbeurteilung erfolgt, ob ein grundsätzliches Potenzial zur Energiegewinnung in der Wasserversorgung vorhanden ist. Dieses Erstgespräch ist kostenfrei. In der zweiten Stufe werden bei einer Begehung Umsetzungsmöglichkeiten sowie Kosten und Erlöse eingeschätzt. Hierfür wird ein Selbstbehalt von 650 Euro eingehoben. 

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