AK Tirol
Gewährleistung und Garantie – Was ist der Unterschied?
TIROL. Wie es genau mit Gewährleistung und Garantie aussieht und was man beachten muss, erklärt die Arbeiterkammer Tirol.
"Gesetzliches Recht auf Gewährleistung"
Kauft man ein neues Gerät oder generell einen neuen Gegenstand, kann dieser trotzdem gewisse Mängel aufweisen. Hier gilt das gesetzliche Recht auf Gewährleistung, wie die KonsumentenschützerInnen der Arbeiterkammer Tirol erklären.
„Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, für Mängel einzustehen.“
Eine Reklamierung kann man dann vornehmen, wenn die Ware zum Zeitpunkt der Waren- oder Werkübergabe bereits vorhanden ist. In solchen Fällen muss der Mangel auf Kosten des Händlers verbessert (repariert oder die mangelhafte Sache ausgetauscht) werden. Erst in zweiter Linie kann eine Preisminderung oder Rücknahme der mangelhaften Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises verlangt werden. Alle Kosten, die durch Verbesserung oder Austausch entstehen, wie z. B. Versand-, Arbeits- und Materialkosten, muss der Unternehmer tragen. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen, wie z. B. Autos, Möbel oder Elektrogeräte, beträgt zwei Jahre.
Wie sieht es mit der Garantie aus?
Ein anderer Fall ist die Garantie, wie es die AK Tirol erläutert. Diese ist nicht gesetzlich geregelt, sondern eine freiwillige Zusage eines Unternehmens (meist des Herstellers), für Mängel einer Ware unter bestimmten Bedingungen einzustehen. Dann wird z. B. innerhalb bestimmter Fristen eine Reparatur durchgeführt oder mangelhafte Ware ausgetauscht. Durch eine solche Zusage wird die Garantie ein Vertragsbestandteil und ist damit verbindlich.
Die Art und der Umfang der Garantie hänge also ausschließlich vom den gestellten Bedingungen ab.
Garantieleistungen müssen auch nicht immer kostenlos sein, deshalb sollte die konkrete Garantieerklärung bzw. die Garantiebedingungen immer genau angeschaut werden.
Am besten man hebt die Rechnung für den Fall der Fälle immer gut auf.
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