AK Tirol
Jetzt noch Arbeitnehmerveranlagung für 2017 einreichen
Die Arbeiterkammer Tirol weißt darauf hin, dass man nur noch bis zum 31. Dezember 2022 die Arbeitnehmerveranlagung für 2017 einreichen kann. Noch ist Zeit, sich Geld zurück zu holen.
TIROL. Gerade in Zeiten von Teuerungen kann ein zusätzlicher Eingang aufs Konto nicht schlecht sein. Hier könnte die Arbeitnehmerveranlagung helfen.
Steuerausgleich nachholen
Die Arbeiterkammer Tirol weißt darauf hin, dass man überprüfen sollte, ob man in den letzten fünf Jahren den Steuerausgleich gemacht hat. Falls nicht, kann man sich die zu viel bezahlten Steuern vom Finanzamt zurückholen. Denn das Ausfüllen lohnt sich fast immer, ob man den Antrag nun online oder in Papierform einreicht.
Achtung: Anträge für das Jahr 2017 müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 beim Finanzamt einlangen.
Arbeitnehmerveranlagung online machen
Wer die Arbeitnehmerveranlagung noch nicht online macht, kann die nötigen Zugangscodes jederzeit beim Finanzamt beantragen. Ein Vorteil der Online-Variante ist, dass die zu erwartende Gutschrift schon im Voraus berechnet wird. Außerdem müssen persönliche Daten nicht für jedes Jahr extra eingegeben werden. Und in einer Nebenspalte können alle Freibeträge eingesehen werden, die im letzten Veranlagungsjahr geltend gemacht wurden. So können Sie Absetzposten nicht vergessen.
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