AK Tirol
Jetzt noch Arbeitnehmerveranlagung für 2017 einreichen

Die Arbeiterkammer Tirol erinnert daran, dass man die Arbeitnehmerveranlagung für 2017 nur noch bis zum 31.12.2022 einreichen kann. | Foto: Pixabay/blickpixel (Symbolbild)
2Bilder
  • Die Arbeiterkammer Tirol erinnert daran, dass man die Arbeitnehmerveranlagung für 2017 nur noch bis zum 31.12.2022 einreichen kann.
  • Foto: Pixabay/blickpixel (Symbolbild)
  • hochgeladen von Lucia Königer

Die Arbeiterkammer Tirol weißt darauf hin, dass man nur noch bis zum 31. Dezember 2022 die Arbeitnehmerveranlagung für 2017 einreichen kann. Noch ist Zeit, sich Geld zurück zu holen.

TIROL. Gerade in Zeiten von Teuerungen kann ein zusätzlicher Eingang aufs Konto nicht schlecht sein. Hier könnte die Arbeitnehmerveranlagung helfen.

Steuerausgleich nachholen

Die Arbeiterkammer Tirol weißt darauf hin, dass man überprüfen sollte, ob man in den letzten fünf Jahren den Steuerausgleich gemacht hat. Falls nicht, kann man sich die zu viel bezahlten Steuern vom Finanzamt zurückholen. Denn das Ausfüllen lohnt sich fast immer, ob man den Antrag nun online oder in Papierform einreicht.

Geld zurück dank Arbeitnehmerveranlagung. | Foto: Pixabay/janeb13 (Symbolbild)

Achtung: Anträge für das Jahr 2017 müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 beim Finanzamt einlangen.

Arbeitnehmerveranlagung online machen

Wer die Arbeitnehmerveranlagung noch nicht online macht, kann die nötigen Zugangscodes jederzeit beim Finanzamt beantragen. Ein Vorteil der Online-Variante ist, dass die zu erwartende Gutschrift schon im Voraus berechnet wird. Außerdem müssen persönliche Daten nicht für jedes Jahr extra eingegeben werden. Und in einer Nebenspalte können alle Freibeträge eingesehen werden, die im letzten Veranlagungsjahr geltend gemacht wurden. So können Sie Absetzposten nicht vergessen.

Mehr von der Arbeiterkammer Tirol auf MeinBezirk.at:

Bis zu 12,94% teurere Getränke in der Tiroler Gastro
Österreich-Deutschland-Preisvergleich beim Online-Shopping

Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol

Die Arbeiterkammer Tirol erinnert daran, dass man die Arbeitnehmerveranlagung für 2017 nur noch bis zum 31.12.2022 einreichen kann. | Foto: Pixabay/blickpixel (Symbolbild)
Geld zurück dank Arbeitnehmerveranlagung. | Foto: Pixabay/janeb13 (Symbolbild)
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.