Umfrageergebnis
Mehrheit für Bettenobergrenze im Tiroler Tourismus – Umfrage der Woche

Das Land Tirol hat eine Bettenobergrenze für neue Hotelprojekte angekündigt. Doch der Weg bis zur Realisierung wird nicht einfach. Viele Fragen sind noch offen.  | Foto: pixabay/StockSnap
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  • Das Land Tirol hat eine Bettenobergrenze für neue Hotelprojekte angekündigt. Doch der Weg bis zur Realisierung wird nicht einfach. Viele Fragen sind noch offen.
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Das Land Tirol hat eine Bettenobergrenze für neue Hotelprojekte angekündigt. Doch der Weg bis zur Realisierung wird nicht einfach. Viele Fragen sind noch offen. Bei unserer Umfrage der Woche, hat sich die Mehrheit der TeilnehmerInnen sich für die Obergrenze ausgesprochen.

TIROL (skn). Im Juni 2021 stelle Landeshauptmann Günther Platter die Strategie "Der Tiroler Weg 2021" für den Tiroler Tourismus vor. Darin ist auch eine Bettenobergrenze für Tirols Hotels vorgesehen. In unserer Umfrage der Woche wollten wir von euch wissen, ob ihr diese Bettenobergrenze von 300 Betten gutheißt.

Ergebnis unserer Umfrage der Woche zur Bettenobergrenze

Hier das Ergebnis unserer Umfrage der Woche

  • Insgesamt haben 284 Leserinnen und Leser an unserer Umfrage der Woche teilgenommen
  • 256 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befürworten eine Bettenobergrenze, da die Zeiten der Großhotels vorbei sei. Man sollte besser auf kleine, familiäre Betriebe setzen.
  • 28 Personen sehen die Bettenobergrenze kritisch: denn, je weniger Betten, desto weniger Gäste. Eine Bettenobergrenze würde dem Tourismus schaden. 
In unserer Umfrage der Woche wollten wir wissen, was ihr von einer Bettenobergrenze im Tiroler Tourismus hält. Hier das Ergebnis. | Foto: BezirksBlätter Tirol
  • In unserer Umfrage der Woche wollten wir wissen, was ihr von einer Bettenobergrenze im Tiroler Tourismus hält. Hier das Ergebnis.
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Bei unserer Umfrage der Woche zu einer Bettenobergrenze im Tiroler Tourismus haben 284 Leserinnen und Leser teilgenommen. Die große Mehrheit, 90,1 Prozent, sprechen sich klar für eine Bettenobergrenze aus. Die Zeiten von Großhotels sei nämlich vorbei. Nur 9,9 Prozent finden, dass eine Bettenobergrenze nicht gut sei. Denn je weniger Betten würden auch weniger Gäste bedeuten.

Der Tiroler Weg - Tirols Tourismusstrategie

Im Juni 2021 präsentiere die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung ihr Strategiepapier zum Tiroler Tourismus. Mit dieser neuen Tourismusstrategie soll die Qualität vor Quantität in Tirols Tourismus voran getrieben werden. Unter anderem soll es in Tirol nicht mehr als 300.000 Gästebetten geben. Hotels mit mehr als 300 Betten sollen nicht mehr genehmigt werden.

"Besser statt mehr" (Günther Platter)

Unter der Devise "Besser statt mehr" sollen familiengeführte Tourismusunternehmen, Nachhaltigkeit und Qualität gesteigert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch Privatvermieter und Konzepte wie Urlaub am Bauernhof unterstützt werden. Ganz klar spricht sich die Landesregierung gegen den Partytourismus aus. 

"Hier gilt es den Riegel vorzuschieben." (Günther Platter)

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Bettenobergrenze möglich oder nicht möglich?

Kurz nach der Ankündigung der Bettenobergrenze im Juni 2021 kritisierte die Liste Fritz, dass es bei einem Totalverbot von Betrieben mit über 300 Betten juristische Tücken gäbe. Rechtlich sei das Totalverbot in Form eines Gesetzes nicht möglich. Daraufhin wurden andere Wege gesucht, den Bettenzuwachs und Großhotels einzubremsen. So wollte das Land Tirol die Ansiedlung von Großbeherbungsbetrieben mit mehr als 300 Betten über eine Selbstbindung der Gemeinden bei künftigen Sonderflächenwidmungen verhindern. Aber auch hier ist eine generelle Beschränkung via Raumordnungsgesetz rechtlich nicht möglich.

Bisher ist es so, dass Betriebe mit mehr als 150 Betten eine Sonderflächenwidmung benötigen, ab 500 Betten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

„Ansonsten gibt es keine Regelung.“ Es ist naheliegend, dass man die Lücke schließt – wenn man sie schließen will“ (Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint)

In einem Dringlichkeitsantrag schlägt die Liste Fritz eine Neuregelung und Präzisierung "Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe" im Tiroler Raumordnungsgesetz vor.

Neuregelung des Tiroler Raumordnungsgesetzes im Mai-Landtag

Bei der Neuregelung im Tiroler Raumordnungsgesetz soll der Punkt Sonderflächen für Beherbergungsgroßbetriebe“ neu geregelt und präzisiert werden. So sollen eine Kategorie 1 für Betriebe mit 151 bis 300 Betten sowie eine Kategorie 2 für Betriebe mit über 300 Betten verankert werden. Für die Genehmigung von Beherbergungsgroßbetrieben der Kategorie 1 sollen die aktuell im Tiroler Raumordnungsgesetz für Beherbergungsgroßbetriebe generell definierten Voraussetzungen gelten, für Betriebe der Kategorie 2 mit über 300 Betten sollen der außerordentlichen Dimension und Belastung entsprechende Voraussetzungen für eine Genehmigung in Geltung gesetzt werden (siehe Dringlichkeitsantrag).

Ist eine Bettenobergrenze realistisch?

Insgesamt soll es nicht mehr als 330.000 Gästebetten in Tirol geben. Tendenz sinkend. Gleichzeitig geht die Bettenzahl, so Peter Haimayer, Gründer und Geschäftsführer der Haimayer Projektbegleitung, Unternehmensberatung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, seit dreieinhalb Jahrzehnten mehr oder weniger zurück. Diese hat sich in den vergangenen Jahren zwischen 330.000 und 340.000 eingependelt. Laut Haimayer ginge es bei der Bettenbegrenzung in erster Linie um das Verhindern von Investorenmodellen.

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In unserer Umfrage der Woche wollten wir wissen, was ihr von einer Bettenobergrenze im Tiroler Tourismus hält. Hier das Ergebnis. | Foto: BezirksBlätter Tirol
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