Grenzen
Pendlerin bringt Klage gegen Deutschland ein

TIROL. Die Grenzsituation, die sich durch die Coronamaßnahmen ergab, führt nun weit über die Spannungen zwischen Tirol und Bayern hinaus. Die Klage und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Unterländer betroffenen Pendlerin, wird jetzt von der Arbeiterkammer Tirol unterstützt.

„Klage im Namen aller Pendlerinnen und Pendler!“

Es wäre von Anfang an eine "willkürliche Beschränkung" gewesen, kritisiert AK Präsident Zangerl, und bezieht sich damit auf die Grenzsituation zwischen Tirol und Deutschland. PendlerInnen hatten und haben nach wie vor das Nachsehen. 
Da die AK von sich aus keine Klage einbringen kann, war eine betroffene Klägerin bzw. ein betroffener Kläger notwendig, das ist jetzt der Fall. Nun wird die Klage und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingebracht.

"Ich gehe davon aus, dass damit eine rasche Klärung der Situation im Sinne der Pendlerinnen und Pendler erfolgt. Hier geht es auch um die grundsätzliche Klärung der Frage, ob das deutsche Vorgehen rechtens ist oder nicht“,

so AK Präsident Erwin Zangerl.

Wer ist "systemrelevant" für Deutschland?

Die Grenzschließung Deutschlands, die am 14. Februar in Kraft trat und regelmäßig verlängert wird, führt nach wie vor zu großen Erschwernissen bei den heimischen Pendlerinnen und Pendlern. Bei einigen waren Ausnahmen möglich, da deren Arbeitgeber von Seiten Bayerns als systemrelevant bestätigt wurde. Diese Bestätigungen wurden jedoch zum Teil willkürlich vergeben.
Trotz eines vorliegenden negativen Testergebnisses und einer Online-Registrierung wurden viele PendlerInnen an der deutschen Grenze zurückgewiesen. Eben auch die betroffene nun Klage einreichende Friseurin, die normalerweise täglich von Kufstein nach Kiefersfelden pendelt.
Nachdem sie die ersten beiden Wochen der Grenzsperre noch problemlos von den Grenzbeamten durchgelassen wurde, war dies 14 Tage später plötzlich nicht mehr möglich.
Sie wandte sich daraufhin an die AK Tirol, die der Klägerin nun im Namen aller Grenzgängerinnen und Grenzgänger zur Seite steht und vor dem Verwaltungsgericht in München gegen diese Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vorgeht.

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