AK Tirol
Pflichtpraktikum in Coronazeiten?

Wer im Tourismus, Handel oder Metallbereich sein Praktikum absolviert, erhält eine Entlohnung in Höhe des jeweiligen Lehrlingseinkommens. | Foto: Pixabay/Shutterbug75 (Symbolbild)
2Bilder
  • Wer im Tourismus, Handel oder Metallbereich sein Praktikum absolviert, erhält eine Entlohnung in Höhe des jeweiligen Lehrlingseinkommens.
  • Foto: Pixabay/Shutterbug75 (Symbolbild)
  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Auch in Coronazeiten möchten viele Jugendliche in den Ferien ihr eigenes Geld verdienen oder müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren. Wie man trotz Pandemie dazu kommt, erklärt das Jugendteam der Arbeiterkammer Tirol. 

Ferialjob trotz Pandemie

Ob zusätzliches Taschengeld durch einen Ferialjob oder ein Pflichtpraktikum, einige Jugendliche haben diesen Sommer – trotz Pandemie – was vor. Die Profis der AK Jugendabteilung empfehlen, trotz der noch ungewissen Situation für den Sommer, eine frühzeitige Bewerbung um einen Praktikumsplatz oder Ferialjob. 

„Sollten Praktika aufgrund von Corona abgesagt werden müssen, so darf dies mit entsprechendem Nachweis keine nachteiligen Auswirkungen haben“,

versichern die ExpertInnen. 
Falls der Lehrplan es zulässt, können Praktika auch verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Sollte auch das nicht möglich sein, kann die Schule Betroffene vom Praktikum dispensieren und damit trotzdem den Antritt zur Matura ermöglichen. 

Die Profis der AK Jugendabteilung empfehlen, trotz der noch ungewissen Situation für den Sommer, eine frühzeitige Bewerbung um einen Praktikumsplatz oder Ferialjob.  | Foto: Pixabay/Uli-W (Symbolbild)
  • Die Profis der AK Jugendabteilung empfehlen, trotz der noch ungewissen Situation für den Sommer, eine frühzeitige Bewerbung um einen Praktikumsplatz oder Ferialjob.
  • Foto: Pixabay/Uli-W (Symbolbild)
  • hochgeladen von Lucia Königer

Was gilt beim Praktikum?

Bezüglich Lohn gilt: Ein Pflichtpraktikum ist ein Ausbildungsverhältnis mit oder ohne Anspruch auf Entlohnung. Ob man dafür Geld erhalten muss, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Wer im Tourismus, Handel oder Metallbereich sein Praktikum absolviert, erhält eine Entlohnung in Höhe des jeweiligen Lehrlingseinkommens.
Wenn es keine kollektivvertragliche Regelung gibt, ist es wichtig, schon im Vorfeld zu klären, wie man beschäftigt ist und ob man dafür etwas bezahlt bekommt. 

Wichtig ist auch, die Arbeitszeit vorab abzuklären, um böse Überraschungen zu vermeiden. Es sollte abgeklärt werden, ob man bei der Sozialversicherung angemeldet ist, um z. B. bei einem Arbeitsunfall abgesichert zu sein.

Weitere Infos gibt es bei der AK Jugendberatung
0800/22 55 22 – 1566
jugend@ak-tirol.com

Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol

Wer im Tourismus, Handel oder Metallbereich sein Praktikum absolviert, erhält eine Entlohnung in Höhe des jeweiligen Lehrlingseinkommens. | Foto: Pixabay/Shutterbug75 (Symbolbild)
Die Profis der AK Jugendabteilung empfehlen, trotz der noch ungewissen Situation für den Sommer, eine frühzeitige Bewerbung um einen Praktikumsplatz oder Ferialjob.  | Foto: Pixabay/Uli-W (Symbolbild)
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.