Teuerungen
Weitere Landes-Maßnahmen gegen Teuerungen
Angesichts der Teuerungen, die in Tirol vielen Menschen das Leben schwer machen, macht das Land nun über 30 Millionen Euro gegen hohe Heiz- und Wohnkosten locker. Der Anti-Teuerungsrat ist sich sicher: die Maßnahmen sind garantiert treffsicher.
TIROL. Bei der letzten Sitzung des Anti-Teuerungsrates wurde eine Nachfolgeregelung und eine Weiterentwicklung des Energiekostenzuschusses beschlossen. Aber auch die steigenden Kosten im Bereich Wohnen sollen in Angriff genommen werden. 30 Millionen Euro nimmt die Landesregierung in die Hand, um die Teuerungen abzufedern.
Heiz- und Energiekostenzuschuss bis 31. März 2023 verlängert
LH Mattle ließ die Antragsfrist für die vorjährige Heizsaison ausweiten, bis 31. März 2023 können noch bis zu 500 Euro abgeholt werden. Mit April greift dann die Nachfolgeregelung, die in Bezug auf die Einkommensgrenzen und die Höhe des Zuschusses nochmals ausgeweitet wurde.
"Mir ist wichtig, dass keine Tiroler Maßnahme den gegenteiligen Effekt erzielt und die Inflation noch weiter steigen lässt: also keine Überförderung, sondern klare Einkommensgrenzen und mehr Unterstützung für mehr Köpfe in der Familie.“,
betont LH Mattle.
Neu ist, dass MindestsicherungsbezieherInnen, die über die Mindestsicherung Energie- und Wohnkosten abgegolten bekommen, auch einen Zuschuss beantragen können. Damit sind insgesamt rund 70.000 Haushalte im unteren Einkommensbereich bis in den Mittelstand hinein antragsberechtigt.
Wie beantragt man den Zuschuss?
Das Land Tirol sammelt alle Anti-Teuerungsmaßnahmen online unter www.tirol.gv.at/entlastung. Vereinfacht soll aber auch die Antragstellung für den Tirol-Zuschuss für Heiz- und Wohnkosten werden. MindestsicherungsbezieherInnen sowie AntragsstellerInnen aus dem Jahr 2022 bekommen den bereits vorausgefüllten Antrag zugeschickt - dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retouniert werden. Die Schreiben an AntragstellerInnen aus dem Jahr 2022 werden zeitlich gestaffelt je nach Auszahlungszeitpunkt im Jahr 2022 bzw. 2023 versendet. Neue AntragsstellerInnen können über einen Tirol-Zuschuss-Rechner auf der Homepage des Landes die Höhe ihres Zuschusses berechnen lassen und werden dann zu den entsprechenden Anträgen weitergeleitet.
Der Tirol-Zuschuss-Rechner geht am Dienstag, den 14. März 2023, nach dem erforderlichen Beschluss der Tiroler Landesregierung online.
TIWAG-Preisbildung soll flexibler werden
Im Rahmen der Debatte um das AK Tirol Gutachten zur Strompreiserhöhung der TIWAG, wird das Unternehmen eine neue Preisberechnung vornehmen. Bis Ende März wird der Landesenergieversorger einen konkreten Bericht abliefern.
Im Vergleich zu den anderen Landesenergieversorgern möchte man aber weiter bei den günstigsten dabei sein. Der Tiroler Strompreis orientiert sich aktuell am unabhängigen Österreichischen-Strompreis-Index, wie LH Mattle erläutert. Dieser wäre aber träge und gäbe Preissenkungen nur verzögert weiter.
Der Tirol-Zuschuss im Detail
Der Wohnkostenzuschuss ist die Weiterentwicklung des Energiekostenzuschusses 2022 und orientiert sich an den Einkommensgrenzen eines Haushaltes. Antragsberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen.
Stufe 1
1 Person: Einkommensgrenze 1.100 Euro, Zuschuss 350 Euro
2 Personen: Einkommensgrenze 1.700 Euro, Zuschuss 450 Euro
3 Personen: Einkommensgrenze 2.000 Euro, Zuschuss 550 Euro
4 Personen: Einkommensgrenze 2.300 Euro, Zuschuss 650 Euro
Stufe 2
1 Person: Einkommensgrenze 1.500 Euro, Zuschuss 300 Euro
2 Personen: Einkommensgrenze 2.200 Euro, Zuschuss 375 Euro
3 Personen: Einkommensgrenze 2.500 Euro, Zuschuss 450 Euro
4 Personen: Einkommensgrenze 2.800 Euro, Zuschuss 525 Euro
Stufe 3
1 Person: Einkommensgrenze 2.000 Euro, Zuschuss 250 Euro
2 Personen: Einkommensgrenze 2.800 Euro, Zuschuss 300 Euro
3 Personen: Einkommensgrenze 3.100 Euro, Zuschuss 350 Euro
4 Personen: Einkommensgrenze 3.400 Euro, Zuschuss 400 Euro
Der Heizkostenzuschuss ist ein bereits bestehendes und über Jahre bewährtes Instrument. Die Einkommensgrenzen für Haushalte (Jahreszwölftel = Netto-Jahreseinkommen inklusive 13. und 14 Gehalt durch 12) werden angehoben. MindestsicherungsbezieherInnen sind aufgrund der berücksichtigen Leistungen im Rahmen der Mindestsicherung nicht anspruchsberechtigt.
1 Person: Einkommensgrenze 1.100 Euro, Zuschuss 250 Euro
2 Personen: Einkommensgrenze 1.700 Euro, Zuschuss 250 Euro
3 Personen: Einkommensgrenze 2.000 Euro, Zuschuss 250 Euro
4 Personen: Einkommensgrenze 2.300 Euro, Zuschuss 250 Euro
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