Alko-Lenker zu 18 Monaten teilbedingt verurteilt
BEZIRK TULLN (ip). „Es hilft offensichtlich nichts“, meinte der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer zu den Vorstrafen eines 22-jährigen Kroaten, bei dem aus mehreren Urteilen bereits 17 Monate bedingte Haftstrafen angefallen sind. Diesmal, so Fischer fordere er eine strenge Strafe, zumal der Beschuldigte mit zwei Strafanträgen abermals vor Gericht stehe.
Ohne Führerschein durch Langenlebarn
Einerseits konfrontierte Richter Markus Grünberger den Beschuldigten mit einem Verkehrsunfall, bei dem der Kroate am Weihnachtsabend 2014 ohne Führerschein und stark alkoholisiert in Langenlebarn gegen eine Straßenlaterne und einen Baum geprallt war. Sein Beifahrer erlitt dadurch unter anderem eine Hirnprellung. Zeugen, die dem Verletzten zu Hilfe kamen, berichteten von einem fürchterlichen Krach, den der Mercedes mit weit überhöhter Geschwindigkeit in der Dunkelheit verursacht hatte.
Faustschlag gegen Security
„Meistens, wenn ich trinke, verliere ich dann die Kontrolle.“ Er wisse nicht einmal, ob sein ebenso stark alkoholisierter Schwager oder er selbst das Fahrzeug gelenkt hatte, er sei sich jedoch bewusst, dass seine Freundin, die sonst mit dem Mercedes fährt, ihm niemals erlaubt hätte, den Pkw zu lenken, erklärte der Beschuldigte im Prozess, wo es auch um einen Vorfall in einer Diskothek ging, wo der 22-Jährige Anfang Oktober 2015 einem Security mit zwei Faustschlägen einen Unterkieferbruch zugefügt haben soll.
Bestritt er zunächst, dass er der Schläger gewesen sei, änderte sich aufgrund von Zeugenaussagen seine Verantwortung dahingehend, dass er abermals betrunken gewesen sei und nur einem anderen, den der Türsteher aus dem Lokal werfen wollte, zu Hilfe kommen wollte.
Teilnahme an Antiaggressionstraining
„Sie können sicher sein, dass beim nächsten Mal der Hammer kommt“, warnte Grünberger, der diesmal eine teilbedingte Strafe in der Dauer von 18 Monaten, davon sechs unbedingt, verhängte. Er habe Glück, ergänzte der Richter, denn eine härtere Strafe hätte es gegeben, wenn die Vorfälle nach dem 1. Jänner 2016 passiert wären. Darüber hinaus zeichne sich in den vergangenen Monaten eine positive Entwicklung ab, die auch dazu geführt habe, dass die offenen 17 Monate noch nicht widerrufen wurden. Für die Probezeit von fünf Jahren verordnete Grünberger Bewährungshilfe und erteilte die Weisung an einem Antiaggressionstraining teilzunehmen. Dem Security wurde vorerst Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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