Sozialbetrug im Bezirk Tulln
In Polen gelebt, aber AMS-Geld kassiert
- 7.638 Euro bekam ein Pole vom AMS Tulln ausgezahlt. Zugestanden hätte ihm deutlich weniger Geld.
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Er war zwar im Bezirk Tulln gemeldet, verbrachte aber den Großteil der Zeit im Ausland. Deswegen war der Pole des schweren Betruges angeklagt. Auch seine Vermieterin und deren Sohn mussten vor Gericht.
BEZIRK TULLN. Elf Personen hatten ihren Wohnsitz auf eine Zwei-Zimmer-Wohnung im Bezirk Tulln angemeldet. Tatsächlich aufgehalten haben sie sich dort kaum. Einer davon meldete sich im November 2024 arbeitslos und bezog bis Mai 2025 AMS-Geld. Weil er dem AMS seine Aufenthalte in seinem Heimatland Polen nicht bekannt gab, war er des schweren Betruges angeklagt.
Ebenfalls vor Gericht mussten die gebürtige Polin, auf deren Adresse er gemeldet war, sowie ihr erwachsener Sohn. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Mittäterschaft vor. Alle drei bekannten sich zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht St. Pölten nicht schuldig.
Zwei Wohnungen, 25 Mieter
In Kontakt kamen der Erst- und die Zweitangeklagte, da sie für ihn seine Arbeitnehmerveranlagung durchführte. Als selbstständige Buchhalterin unterstützte sie immer wieder ihre polnischen Landsleute bei solchen Anliegen. Ihre Dienstleistungen gingen aber über das übliche Maß hinaus: Denn sie ermöglichte einigen ihrer Klienten, ihre Wohnsitze auf ihre Adresse zu melden.
- Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Ihrem Sohn, dem Drittangeklagten, gehört eine Eigentumswohnung in Tulln, die er aber nicht bewohnt. Zusätzlich zu den elf Personen in der Wohnung im Bezirk waren 14 weitere Personen in der 75-Quadratmeter-Wohnung in der Stadt gemeldet - allesamt polnische Staatsangehörige.
Abmelden "vergessen"
Zwischen 60 und 70 Euro pro Monat hätten die Personen gezahlt. Dafür konnten sie sporadisch dort übernachten. Laut der Zweitangeklagten würden ihre Mieter nach kürzeren Arbeitswochen nach Polen fahren, und nur in der Wohnung schlafen, wenn sich die Reise zeitlich nicht rentierte.
Sie gab außerdem an, dass die Wohnungen gar nicht gleichzeitig an so viele Personen vermietet waren - sie hätte nur vergessen, ehemalige Mieter abzumelden. Zu Schulden kommenlassen hätte sie sich nichts, auch die Einnahmen immer korrekt versteuert.
AMS-Geld bezogen
Als der Erstangeklagte ein solches Mietverhältnis einging, arbeitete er als Bauarbeiter. Erst später meldete er sich arbeitslos. Die Buchhalterin unterstützte ihn dabei, den Antrag zu stellen. Sie übersetzte ihm beispielsweise die Informationen.
Allerdings darf man AMS-Geld nur beziehen, während man sich in Österreich aufhält. Auslandsreisen müssen bekanntgegeben werden. Für deren Dauer wird der Bezug pausiert.
- Der Pole meldete seine Aufenthalte im Ausland nicht und erhielt deswegen weiterhin AMS-Geld.
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Der Erstangeklagte gab in der Verhandlung selbst zu, dass er die meiste Zeit in Polen lebte. Ein- oder zweimal im Monat hätte er in seinem angeblichen Wohnsitz im Bezirk Tulln übernachtet. In Österreich hielt er sich in den knapp sechs Monaten, während den er Arbeitslosengeld bezog, nur etwa 30 Prozent der Zeit auf. Kontrolltermine nahm er allerdings wahr.
Diversion statt Strafe
Ausgezahlt bekam er vom AMS in dieser Zeit rund 7.600 Euro. Hätte er seine Aufenthalte in Polen korrekt bekanntgegeben, hätte er deutlich weniger bezogen. Dass dies nicht erlaubt war, hätte er nicht gewusst.
Nach kurzem Rechnen kam der Richter zu dem Schluss, dass der Angeklagte circa 4.900 Euro zu viel kassiert hatte. Knapp unter 5.000 Euro liegt also der entstandene Schaden - strafrechtlich von großer Bedeutung: Denn um einen, wie ursprünglich angeklagt, schweren Betrug handelt es sich erst, wenn die Schadenssumme bei über 5.000 Euro liegt. Bei einem einfachen Betrug reicht der Strafrahmen bis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bzw. einer Geldstrafe. Deutlich weniger als schwerer Betrug, der mit bis zu drei Jahren Haft geahndet wird.
- Laut der Rechnung des Richters kassierte der Angeklagte circa 4.900 Euro zu viel vom AMS.
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Da der Pole auch noch keine Vorstrafen hatte, machte der Richter ihm ein Diversionsangebot: Wenn er an das AMS 4.900 Euro zurückzahlt sowie eine Geldbuße von 3.000 Euro entrichtet, wird das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte nahm die Diversion an, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab.
"Schlechte Optik", aber kein Vergehen
Der Zweit- und dem Drittangeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, an dem Betrug mitgewirkt zu haben. Etwa dadurch, dass er seinen Wohnsitz im Bezirk Tulln melden konnte, obwohl er dort kaum zugegen war. So hätten sie ihm ermöglicht, mehr AMS-Geld zu beziehen, als ihm zustand.
Die Frau erklärte, sie hätte nicht gewusst, dass er so viel Zeit in Polen verbrachte. "Ich habe mir keine Gedanken gemacht, was er macht, wenn er nicht bei mir ist", so die Buchhalterin.
Der Richter gab ihr schließlich recht, dass es nicht ihre Aufgabe war, zu kontrollieren, wo sich ihre Mieter aufhalten. Zwar würden die vielen, auf zwei Immobilien der Familie gemeldeten Personen eine "schlechte Optik" sein, doch dabei sei allenfalls gegen das Meldegesetz verstoßen worden. Dass Mutter oder Sohn vorsätzlich am Betrug mitgewirkt hätten, konnte im Beweisverfahren nicht nachgewiesen werden. Deswegen wurde die Zweit- und der Drittangeklagte freigesprochen (nicht rechtskräftig).
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