Zeche geprellt
Tierärztin ließ Hunde Hotelzimmer verwüsten und klaute aus Minibar
- Einer der Hunde war aufgrund einer Erkrankung inkontinent.
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Eine 46-Jährige reiste mit ihrem inkontinenten Hund von Gasthof zu Gasthof, ohne zu zahlen. Betroffen waren auch Betriebe in Tulln und Wilfersdorf. Vor Gericht bekannte sie sich schuldig.
TULLN/WILFERSDORF. Von einem Gasthof zum nächsten reiste eine 46-jährige Rumänin. Sie bediente sich auch an den Minibars im Kühlschrank. Dann machte sie sich aus dem Staub - ohne zu zahlen. Mit dabei hatte sie zwei Hunde, einer davon schwer krank und inkontinent. Die Tiere verunreinigten die Zimmer stark - die Reinigung war für die Unternehmen zeit- und kostenintensiv.
Angeblich Job in Aussicht
Wegen der Betrügereien musste sie sich nun am Landesgericht St. Pölten verantworten. Im vergangenen November reiste die Tierärztin nach Österreich. "Ich erwartete mir, dass ich irgendwo angestellt werde", so die Angeklagte. Angeblich hätte es zehn offene Tierarzt-Stellen gegeben, für die keine Deutschkenntnisse nötig waren. Auch andere Personen aus Rumänien, sowie Bosnien und Nordmazedonien, seien für diese Jobs nach Österreich gekommen.
- Mit Hundekot und -urin waren die Hotelzimmer verunreinigt.
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Als das mit der Anstellung nicht klappte, mietete sie sich unter falschen Namen in Gasthöfen und Pensionen ein. Dafür zu zahlen, sei aufgrund ihrer finanziellen Notsituation nicht möglich gewesen.
Vorwurf: Tierquälerei
In den Anklagepunkten des gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Diebstahls und Sachbeschädigung bekannte sich die Frau schuldig. Vorgeworfen wurde ihr von der Staatsanwaltschaft auch, einen ihrer beiden Hunde nicht ausreichend gefüttert zu haben. Hierzu bekannte sie sich jedoch nicht schuldig. Der Hund sei in einem schlechten Zustand gewesen, weil er an Krebs erkrankt war. Der Richter glaubte ihr - in diesem Punkt wurde sie freigesprochen.
- Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.
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Will Schäden wiedergutmachen
Sieben Betriebe waren betroffen, darunter auch Gasthöfe in Tulln und Wilfersdorf. Insgesamt ist ein Schaden von rund 2.240 Euro entstanden. Die Angeklagte beteuerte ihre Reue und erkannte alle Schadensersatz-Forderungen an.
Verurteilt wurde die bisher Unbescholtene schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Den unbedingten Teil, zwei Monate, hatte sie bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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