Strafen drohen
"Die meisten Leute nehmen zu viele Pilze mit ins Tal"
Nach dem Forstgesetz kann jeder Grundbesitzer das Sammeln von Pilzen auf seinem Waldgrundstück untersagen. Und mehr als zwei Kilo Pilze sind sowieso verboten!
VILLACH, VILLACH LAND. Über das warme und feuchte Wetter der heurigen Sommersaison freuen sich derzeit vor allem die Pilzesammler, denn Eierschwammerl, Steinpilze, Parasol und Co. sprießen dieser Tage in der gesamten Region Villach geradezu aus dem Boden. Was man wann und wo in welchem Ausmaß sammeln darf, verrät Johannes Leitner, Landesleiter der Bergwacht Kärnten: "Sämtliche wildwachsenden Pilze, die nicht gemäß § 2 Abs. 1 ganzjährig vollkommen geschützt sind, dürfen – mit Ausnahme der zeitlichen Beschränkung des Abs. 2 – ganzjährig und nur zum Eigengebrauch, in der Zeit von 7 bis 18 Uhr, in einer maximalen Gesamtmenge von höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag gesammelt werden." Laut Kärntner Bergwacht nehmen die Leute zwar teilweise zu viele Pilze mit ins Tal, verhalten sich abseits davon aber recht vorbildlich.
"Hände weg von meinem Pilz!"
Leitner: "Unsere Pilze sind allgemein in einem sehr guten Zustand. Da hat es eine deutliche Verbesserung zu den Jahren davor gegeben!" Kann ein Waldbesitzer das Pilzesammeln auf seinem Grundstück eigentlich verbieten? Leitner: "Die Bergwacht ist nur für das Naturschutzgesetz zuständig, nach welchem diese Option nicht besteht." Nach dem Forstgesetz kann der Grundbesitzer das Sammeln auf seinem Grundstück allerdings sehr wohl untersagen. "Was über das Betreten des Waldes hinausgeht, kann laut Forstgesetz verboten sein – auch das Sammeln von Pilzen", ergänzt Gerd Gelter von der Bezirkshauptmannschaft Villach: "Sammeln für den Eigenbedarf ist nur dann erlaubt, wenn der Waldeigentümer seine Zustimmung gibt. Wenn er Tafeln aufstellt, die einen anderen Willen kundtun, ist das Pilzesammeln verboten!"
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